Vergütung nach Aufwand. Sofern in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot nichts Gegenteiliges festgelegt ist, werden die Servicesgebühren nach Aufwand berechnet. Zum Zweck dieses Vertrags bedeutet „nach Aufwand“, dass Servicesgebühren nach den folgenden Regeln berechnet, in Rechnung gestellt und bezahlt werden: a) Die Servicesgebühren werden berechnet, indem die Anzahl der Stunden/Tage, die von OT bezüglich der Services gearbeitet werden, mit dem anwendbaren Stunden-/Tagessatz, der in dem anwendbaren Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt ist, multipliziert wird, b) Meilensteine und Abnahmekriterien, die in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt sind, werden nur für Projektmanagementzwecke verwendet und beeinträchtigen nicht das Recht von OT, dem Auftraggeber die geltenden Servicesgebühren und Kosten in Rechnung zu stellen, c) der Auftraggeber ist verpflichtet, vollendete Services laut Rechnung zu bezahlen, ganz gleich ob alle Services in dem Einzelvertrag oder im Angebot erbracht worden sind, und d) jedwede Bezugnahme auf „die geschätzten Servicesgebühren und -ausgaben“, die „Gesamtgebühr“, die „Höchstgebühr“, die „Gebührenangabe“ oder die „notierte Gebühr“ (oder sonstige ähnliche Wendungen) gilt lediglich als Schätzung der Gesamtservicesgebühren, die nur für Planungs- und Haushaltsplanungszwecke angegeben wird, und nicht als verbindliche Zusage, dass alle Services für eine Gesamtservicesgebühr, die dieser Schätzung entspricht oder geringer als diese ist, erbracht werden.
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Samples: Services Agreement, Services Agreement, Services Agreement
Vergütung nach Aufwand. Sofern in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot nichts Gegenteiliges festgelegt ist, werden die Servicesgebühren Servicesgebühren nach Aufwand berechnet. Zum Zweck dieses Vertrags bedeutet „nach Aufwand“, dass Servicesgebühren Servicesgebühren nach den folgenden Regeln berechnet, in Rechnung gestellt und bezahlt werden:
a) Die Servicesgebühren Servicesgebühren werden berechnet, indem die Anzahl der Stunden/Tage, die von OT bezüglich bezüglich der Services gearbeitet werden, mit dem anwendbaren Stunden-/Tagessatz, der in dem anwendbaren Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt ist, multipliziert wird,
b) Meilensteine und Abnahmekriterien, die in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt sind, werden nur für für Projektmanagementzwecke verwendet und beeinträchtigen beeinträchtigen nicht das Recht von OT, dem Auftraggeber die geltenden Servicesgebühren Servicesgebühren und Kosten in Rechnung zu stellen,
c) der Auftraggeber ist verpflichtet, vollendete Services laut Rechnung zu bezahlen, ganz gleich ob alle Services in dem Einzelvertrag oder im Angebot erbracht worden sind, und
d) jedwede Bezugnahme auf „die geschätzten Servicesgebühren geschätzten Servicesgebühren und -ausgaben“, die „GesamtgebührGesamtgebühr“, die „HöchstgebührHöchstgebühr“, die „GebührenangabeGebührenangabe“ oder die „notierte GebührGebühr“ (oder sonstige ähnliche ähnliche Wendungen) gilt lediglich als Schätzung Schätzung der GesamtservicesgebührenGesamtservicesgebühren, die nur für für Planungs- und Haushaltsplanungszwecke angegeben wird, und nicht als verbindliche Zusage, dass alle Services für für eine GesamtservicesgebührGesamtservicesgebühr, die dieser Schätzung Schätzung entspricht oder geringer als diese ist, erbracht werden.
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