Vergütung nach Aufwand. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird. Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden, erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1.
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