Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a 8.2 a) – d und f e) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 7 contracts
Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIXI. 2 a – 3 a-d und f dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparatur- arbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 4 contracts
Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen, Bedingungen Der Rat Spezialmaschinen GMBH, Vdma Bedingungen Für Reparaturen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 MonatenMonaten ab Lie- ferdatum. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 9.2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Internationale Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a 2.a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel Män- gel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIIV. 2 a – 3 a–d und f gelten die gesetzli- chen Fristen. Erbringt der Auftragnehmer die Arbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIXI. 2 3 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 2 contracts
Samples: Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a-d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen, General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIXI. 2 a – 3 a–d und f dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 2 contracts
Samples: Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIXI. 2 a – d 3 a-c und f e dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 2 contracts
Samples: Repair Agreement, Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIZiff. 2 a – d und f 12.2 dieser Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Instandhaltungsarbeiten an einem Bauwerk und verursacht dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Instandhaltungsbedingungen, Allgemeine Instandhaltungsbedingungen
Verjährung. Alle Für Schadenersatzansprüche nach Ziffer V. gelten die gesetzlichen Fristen, ebenso wenn der Auftragsnehmer die Tätigkeit an einem Bauwerk erbringt und dadurch Mängel des Bauwerks verursacht. Sonstige Ansprüche des Bestellers – Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer – immer, verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIXI. 2 a – 3 a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 2 contracts
Samples: Service Agreement, Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 2 contracts
Samples: Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII7. 2 a – d und f a. bis e. gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habenhat.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIVII.2. 2 a – d a)-d) und f f) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend entsprechen ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferbedingungen
Verjährung. 11.1 Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a Ziffer 10.3 a) – d d) und f f) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Service- arbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Montagebedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f Schadenersatzansprüche gemäß vorstehendem § 7 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.. Vom Käufer geleistete Kostenbeiträge zu von unseren Lieferwerken hergestellten Formen und sonstige Werkzeuge sowie technische Einrichtungen, heben das
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a 2.a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die Verjährung beginnt mit Gefahrübergang/Abnahme gem. Abschnitt IV. 1.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 7.2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten Diese Frist gilt auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Für Schadensersatzansprüche nach § 7 Abs. 2 a-e gelten die gesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f Nummer 12.3 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturen an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Reparaturbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIVII.2.a.-e. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ent- sprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen des- sen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 MonatenMonaten nach Lieferung. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 2.a–e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – VII.2 a-d und f gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII7. 2 a a– d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ent- sprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Anlagen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f VII.2 a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend entspre- chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. VII 2 a – bis d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen übli- chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 2. a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f VII.2 a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 2.a–e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten gel- ten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk Bau- werk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – 2.a-d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f „Haftung“ gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer Ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen Rechts- gründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für LiefergegenständeLiefergegen- stände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f a-e gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Fristen. Sie gelten auch für die Mängel eines Bauwerks oder für LiefergegenständeLiefer- gegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – Vertragspartners verjähren in 12 MonatenMonaten ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt Die unter Punkt VII. 2 a – d und f gelten die 10. genannten Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Sie Die gesetzlichen Fristen gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenständegelieferte Gegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Die Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen welchem Grund auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach auch Abschnitt VII. 2 a – d und f VIII.2 a) bis e) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 VIII.2 a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIZiff. 2 a – d und f 11.3. gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparatur an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Reparaturbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 2.a–e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 MonatenMonaten ab Lieferung. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII6.12. 2 a – d und f - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für die Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer – immer, verjähren in 12 Monaten. , Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 7 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen Rechts- gründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIVIII. 2 a – d 3 a–c und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringen wir die Leistung an einem Bauwerk und verursachen wir dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche nach Abschnitt VII. 2 a 2.a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die Verjährung beginnt mit Gefahrübergang/Abnahme gem. Abschnitt IV. 1.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 7.2 a – d und f - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für die Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. , Absatz 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen übli- chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f VII.2 a) bis e) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit Mängelhäufigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIIX. 2 a – a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Mängel, soweit die vertragliche Leistung eine Bauleistung ist oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise Verwen- dungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus -aus welchen Rechtsgründen auch immer – immer- verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIX.2. 2 a – d a.-d. und f f. gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habenhat.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 MonatenMonaten ab Lieferung. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII11. 2 a – d und f 4.a - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reparaturen an Maschinen Und Anlagen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a-d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a-d und f gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Auftraggebers - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 MonatenMonaten ab Abnahme gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f Ziffer 11.3 bis 11.6 gelten die gesetzlichen FristenVerjährungsfristen. Sie Erbringen wir die Reparaturarbeiten an einem Bauwerk und verursachen wir dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, ebenfalls die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Verjährungsfristen.
Appears in 1 contract
Samples: Reparaturbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 in12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – VII.2 a-d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in nach 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 VIII.2 a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIVII.2. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. a) Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 9d) I-V gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Verjährung. Alle Ansprüche des Kunden/Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 11 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie Erbringt der Auftragnehmer die Reparatur-/Montagearbeiten an einem Bauwerk und verursacht er dadurch Mangelhaftigkeiten, gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habengesetzlichen Fristen.
Appears in 1 contract
Samples: Repair and Maintenance Agreement
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Auftraggebers - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VIIArtikel 7.2. 2 a – a-d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f Ziffer 7.2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer immer– verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 2. a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 7.2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit Mangel- haftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. .Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f X.2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – - aus welchen Rechtsgründen auch immer – - verjähren in 12 Monaten, soweit keine gesonderten vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegen. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und - f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habenhat.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f X gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ent- sprechend ihrer üblichen Verwendungsweise Verwendungshinweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – a–d und f gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ent- sprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus -aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren -ver- jähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f - e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions for Delivery of Machines
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – Kunden - aus welchen Rechtsgründen welchem Rechtsgrund auch immer – - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f 6.2 a) bis e) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Appears in 1 contract
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a – d und f VII.2a-e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht habenhat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Leistungen
Verjährung. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren verjÄhren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2 a 2.a – d und f e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel MÄngel eines Bauwerks oder für LiefergegenständeLiefergegenstÄnde, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die VerjÄhrung beginnt mit Gefahrübergang/Abnahme gem.
Appears in 1 contract