Common use of Verkaufsrestriktionen Clause in Contracts

Verkaufsrestriktionen. Für den Wiederverkauf gekaufte Produkte dürfen in einer Rechtsordnung nicht angeboten werden, wenn dies zur Folge hätte, dass der Emittent verpflichtet wäre, in der betreffenden Rechtsordnung eine weitere Dokumentation zu dem Produkt anzumelden. Die nachstehend aufgeführten Beschränkungen dürfen nicht als definitive Richtlinie dafür aufgefasst werden, ob dieses Produkt in der betreffenden Rechtsordnung verkauft werden darf. In anderen Rechtsordnungen können zusätzliche Einschränkungen für das Angebot, den Verkauf oder das Halten dieses Produkts gelten. Anleger in diesem Produkt sollten sich vor dem Weiterverkauf des Produkts von Fachleuten beraten lassen. Die Effekten sind und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act“) registriert und dürfen weder in den USA noch an US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des Securities Act) verkauft oder ihnen angeboten werden. Weder der Handel mit den Effekten noch die Richtigkeit oder Angemessenheit des Basisprospekts wurden oder werden von der Commodity Futures Trading Commission (Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel) der USA im Rahmen des Commodity Exchange Act (Warenbörsengesetz) oder einer anderen staatlichen Wertpapierkommission genehmigt bzw. bestätigt. Der Basisprospekt darf in den USA weder genutzt noch verteilt werden. Die Effekten werden weder direkt noch indirekt innerhalb der USA oder an, zugunsten oder für US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des Securities Act) angeboten, verkauft, gehandelt oder geliefert. Jeder Anbieter muss sich verpflichten, die Effekten im Rahmen seiner Vertriebsaktivitäten zu keiner Zeit in den USA oder an, zugunsten oder für US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des Securities Act) anzubieten oder zu verkaufen. Der hier verwendete Begriff „USA“ bezieht sich auf die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien oder Besitzungen, die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten, den District of Columbia sowie jede andere Enklave der Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Behörden und Institutionen.

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Verkaufsrestriktionen. Für den Wiederverkauf gekaufte Produkte Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Umtausch und Rücknahme von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile des Fonds dürfen in einer Rechtsordnung nicht angeboten insbesondere innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden, wenn dies zur Folge hätte, dass der Emittent verpflichtet wäre, in der betreffenden Rechtsordnung eine weitere Dokumentation zu dem Produkt anzumelden. Die nachstehend aufgeführten Beschränkungen dürfen nicht als definitive Richtlinie dafür aufgefasst werden, ob dieses Produkt in der betreffenden Rechtsordnung verkauft werden darf. In anderen Rechtsordnungen können zusätzliche Einschränkungen für das Angebot, den Verkauf oder das Halten dieses Produkts gelten. Anleger in diesem Produkt sollten sich vor dem Weiterverkauf des Produkts von Fachleuten beraten lassen. Die Effekten sind Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner gel- tenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebiets- körperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschliesslich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Defini- tion des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von An- teilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Be- freiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden An- teile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Geset- zes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbe- hörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemes- senheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilneh- mendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Der Fonds darf somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): · US Bürger, inkl. Doppelbürger; · Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; · Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; · In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; · Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrach- tung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; · Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umset- zung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steu- erbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder · US Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act“) registriert und dürfen weder in den USA noch an US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des United States Securities Act) verkauft oder ihnen angeboten werden. Weder der Handel mit den Effekten noch die Richtigkeit oder Angemessenheit des Basisprospekts wurden oder werden von der Commodity Futures Trading Commission (Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel) der USA im Rahmen des Commodity Exchange Act (Warenbörsengesetz) oder einer anderen staatlichen Wertpapierkommission genehmigt bzw. bestätigt. Der Basisprospekt darf in den USA weder genutzt noch verteilt werden. Die Effekten werden weder direkt noch indirekt innerhalb der USA oder an, zugunsten oder für US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des Securities Act) angeboten, verkauft, gehandelt oder geliefert. Jeder Anbieter muss sich verpflichten, die Effekten im Rahmen seiner Vertriebsaktivitäten zu keiner Zeit in den USA oder an, zugunsten oder für US-Personen (gemäss der Definition in Regulation S des Securities Act) anzubieten oder zu verkaufen. Der hier verwendete Begriff „USA“ bezieht sich auf die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien oder Besitzungen, die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten, den District of Columbia sowie jede andere Enklave der Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Behörden und Institutionen1933.

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