Common use of Versicherte Fahrzeuge Clause in Contracts

Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und – Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung sowie – ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis an einem Ort erfolgte, der mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Leichtkrafträder gemäß Anhang 4 Ziffer 2, – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und gemäß Anhang 4 Ziffer 6, – Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewichtzulässiger Gesamtmasse gemäß Anhang 4 Ziffer 12 und – Lkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Werkverkehr gemäß Anhang 4 Ziffer 13 und 22. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung, – von zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung (bei Lkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Werkverkehr) sowie – ein mitgeführter eines mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder BootsanhängerBootsanhängers mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse.). Sie haben mit dem Autoschutzbrief Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte mitversicherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Fahrzeugs ungeeignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges Fahrzeugs ungeeignete Betriebsmittel (z. B. zum Beispiel Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, wurden und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. zum Beispiel Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs führen würde. Wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall ausfällt, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Autobatterien gehören nicht zu den Kleinteilen. Damit wir die Organisation für Sie übernehmen können, melden Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall bitte sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das die Pannenhilfe selbst leistet, übernehmen wir die Kosten für die Hilfsleistung einschließlich der verwendeten Kleinteile bis zu einem Höchstbetrag von 103 Euro. Diese Kosten tragen wir nicht, wenn Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch nehmen, insbesondere bei einem Automobilclub (zum Beispiel im Rahmen von Club-Leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (zum Beispiel im Rahmen einer Mobilitäts- garantie). A.3.6.2 Abschleppen des Fahrzeugs Wenn das versicherte Fahrzeug nicht an der Schadenstelle repariert werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich – des Gepäcks und‌ – der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Damit wir die Organisation des Abschleppens für Sie übernehmen können, melden Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall bitte sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das Ihr Fahrzeug selbst abschleppt, übernehmen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Die durch den Einsatz des Pannenhilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden angerechnet. Diese Kosten tragen wir nicht, wenn Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch nehmen, insbesondere bei einem Automobilclub (zum Beispiel im Rahmen von Club-Leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (zum Beispiel im Rahmen einer Mobilitäts- garantie). Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend, wenn das versicherte Elektro-Fahrzeug bei unverschuldeter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen, öffentlich zugänglichen Ladesäule verbracht werden muss. A.3.6.3 Bergen des Fahrzeugs Wenn das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, organisieren wir seine Bergung einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung. Und wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.6.4 Falschbetankung / Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe Haben Sie Ihr oder eine versicherte Person das Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete ungeeignete Betriebsstoffe verwendetver- wendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 500 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist Wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, erbringen wir folgende Leistungen, wenn das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit ist oder wurde es gestohlengestohlen wurde: A.3.7.1 Weiter- und Rückfahrt-Service Wir organisieren folgende Fahrten, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis an einem Ort erfolgte, der mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Folgende Fahrtkosten werden erstattetdie:

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Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und – Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht. Versichert ist das der im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung Pkw sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Schutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich die Schutzbrief- Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nachfolgend Länderbezeichnungen nicht etwas anderes geregelt istdurchgestrichen sind. Kann das versicherte Fahrzeug der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird150 EUR. Kann das versicherte Fahrzeug der Pkw an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit fahrbereit gemacht werden, sorgen organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Pkw. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderter beförderte Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro250 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug der Pkw von der Straße abgekommen, sorgen organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Pkw. Dies schließt das Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten nicht gewerblich beförderte Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde. Haben Sie Ihr ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug versichert, so gilt eine unvorhergesehene Akkuentladung als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit ungeeignetem Kraftstoff betankt mechanischer Gewalt auf den Pkw einwirkendes Ereignis. Bei Panne, Unfall oder un- geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen Diebstahl des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, Pkw erbringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass − die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis Hilfeleistung an einem Ort erfolgteerfolgt, der mindestens 50 Kilometer km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt liegtist und − der Pkw weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder er gestohlen worden ist. Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Samples: www.tchibo.de

Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Versicherte Fahrzeuge sind: - Leichtkrafträder (Anhang 6 Nr. 2) - Krafträder gemäß (Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 6 Nr. 3, – ) - Pkw und – Campingfahrzeuge (Anhang 6 Nr. 6) - Campingfahrzeuge/Wohnmobile bis 4 t zulässiges GesamtgewichtGesamtgewicht (Anhang 6 Nr. Versichert ist das 9) - Lastkraftwagen im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des GepäcksWerkverkehr bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Anhang 6, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung Nr. 10) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch hier- durch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 100 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht fahrbereit ge- macht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderter beförderte Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag Höchstbe- trag für diese Leistung beläuft sich auf 154 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wirdange- rechnet. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung Ber- gung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten nicht gewerblich beför- derter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Für Lastkraftwagen im Werkverkehr bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gilt hiervon abweichend: wir sorgen auch für die Bergung der mit dem Fahrzeug gewerblich beförderten Ladung und übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 2.500 Euro. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verste- hen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Bei Panne, Bruch- Unfall oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen Diebstahl des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, erbringen wir nachfol- gende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass - die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis Hilfeleistung an einem Ort erfolgteOrt, der mindestens 50 Kilometer km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt liegtist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Versicherte Fahrzeuge sind: - Leichtkrafträder (Anhang 5 Nr. 3) - Krafträder gemäß (Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – 5 Nr. 4) - Pkw und – Campingfahrzeuge (Anhang 5 Nr. 7) - Campingfahrzeuge/Wohnmobile bis 4 t zulässiges GesamtgewichtGesamtgewicht (Anhang 5 Nr. Versichert ist das 14) - Lastkraftwagen im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des GepäcksWerkverkehr bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Anhang 5, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung Nr. 15) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich Kosten einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wirdKlein- teile. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht fahrbereit ge- macht werden, sorgen organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten: - in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadensfall informieren und uns die Organisation der Leistung überlassen, - Wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen Kontakt mit uns aufneh- men und uns nicht die Organisation überlassen, ist die Leistung auf 250 EUR begrenzt. - Hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs ent- standene Kosten angerechnet. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, Für Lastkraftwagen im Werkverkehr bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gilt hiervon abweichend: wir sorgen wir auch für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten mit dem Fahrzeug gewerblich beförderten Ladung und übernehmen die hierdurch hier- durch entstehenden KostenKosten bis zu 2.500 EUR. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verste- hen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Bei Panne, Bruch- Unfall oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen Diebstahl des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, erbringen wir nachfol- gende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass - die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis Hilfeleistung an einem Ort erfolgteOrt, der mindestens 50 Kilometer km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt liegtist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Samples: sv-makler.de

Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art Ziffer 1 und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und – Campingfahrzeuge bis gemäß Anhang 4 t zulässiges GesamtgewichtZiffer 2. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung sowie – ein mitgeführter eines mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder BootsanhängerBootsanhängers mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse.). Sie haben mit dem Autoschutzbrief Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte mitversicherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Fahrzeugs ungeeignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges Fahrzeugs ungeeignete Betriebsmittel (z. B. zum Beispiel Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, wurden und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. zum Beispiel Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs führen würde. A.3.6 Hilfe bei Panne, Unfall und Diebstahl‌‌ Wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall ausfällt, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Autobatterien gehören nicht zu den Kleinteilen. Damit wir die Organisation für Sie übernehmen können, melden Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall bitte sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das die Pannenhilfe selbst leistet, übernehmen wir die Kosten für die Hilfsleistung einschließlich der verwendeten Kleinteile bis zu einem Höchstbetrag von 103 Euro. Diese Kosten tragen wir nicht, wenn Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch nehmen, insbesondere bei einem Automobilclub (zum Beispiel im Rahmen von Club-Leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (zum Beispiel im Rahmen einer Mobilitäts- garantie). A.3.6.2 Abschleppen des Fahrzeugs Wenn das versicherte Fahrzeug nicht an der Schadenstelle repariert werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich – des Gepäcks und – der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Damit wir die Organisation des Abschleppens für Sie übernehmen können, melden Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall bitte sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das Ihr Fahrzeug selbst abschleppt, übernehmen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Die durch den Einsatz des Pannenhilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden angerechnet. Diese Kosten tragen wir nicht, wenn Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch nehmen, insbesondere bei einem Automobilclub (zum Beispiel im Rahmen von Club-Leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (zum Beispiel im Rahmen einer Mobilitäts- garantie). Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend, wenn das versicherte Elektro-Fahrzeug bei unverschuldeter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen, öffentlich zugänglichen Ladesäule verbracht werden muss. A.3.6.3 Bergen des Fahrzeugs Wenn das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, organisieren wir seine Bergung einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung. Und wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.6.4 Falschbetankung / Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe Haben Sie Ihr oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete ungeeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 500 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist Wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, erbringen wir folgende Leistungen, wenn das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit ist oder wurde es gestohlengestohlen wurde: A.3.7.1 Weiter- und Rückfahrt-Service Wir organisieren folgende Fahrten, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis an einem Ort erfolgte, der mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Folgende Fahrtkosten werden erstattetdie:

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