Common use of Versicherte Fahrzeuge Clause in Contracts

Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchst- betrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.6.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

Appears in 2 contracts

Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, www.emil-kl.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Der Autoschutzbrief kann abgeschlossen werden für ▪ Pkw, ▪ Krafträder/-roller, ▪ Leichtkrafträder/-roller ▪ Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4 t ▪ Lkw/Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtge- wicht bis zu 3,5 t A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen au- ßereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes Anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter A.3.5 Hilfe bei Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 A.3.5.1 Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Wir sorgen organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahr- bereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug Pannen- Hilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden entstehen- den Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Pannen-Hilfsfahrzeug mitge- führten und verwendeten Kleinteile auf 100 300 EUR. A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an Wird von Ihnen sofort die von der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werdenWWK betreute Notruf- zentrale eingeschaltet und die Leistung von dort organi- siert, sorgen wir für das werden die anfallenden Kosten ohne Leistungsbe- grenzung übernommen. A.3.5.2 Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Ist nach einer Panne oder einem Unfall das Abschlep- pen des versicherten Fahrzeugs erforderlich, werden Kosten bis zu 300 EUR übernommen. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderter beförderte Ladung mit ein. Wird von Ihnen sofort die von der WWK betreute Notrufzentrale eingeschaltet und übernehmen die hierdurch entstehenden KostenLeistung von dort organisiert, werden die anfallenden Kosten ohne Leis- tungsbegrenzung übernommen. Der Höchst- betrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.6.3 A.3.5.3 Bergen des Fahrzeugs Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen organi- sieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden entste- henden Kosten.. A.3.5.4 Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4.1 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den zu verstehen. Als Panne gilt auch,

Appears in 1 contract

Samples: www.wwk.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich Geltungsbereich der Europäischen Europä- ischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer Höchst- dauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden entste- henden Kosten. Der Höchst- betrag Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.6.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.kazenmaier.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchst- betrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.6.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.7.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

Appears in 1 contract

Samples: media.bgv.de