Common use of Versicherte Fahrzeuge Clause in Contracts

Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem SchutzBrief Versicherungsschutz in den geografi- schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUR.

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Samples: www.insurancestation.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) sowie ein mitgeführter mitge- führter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem SchutzBrief Mobilitäts-Schutz Versicherungsschutz in den geografi- schen geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich Geltungsbe- reich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch hier- durch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUR300 Euro.

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Samples: www.bbbank.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das der im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) Pkw sowie ein mitgeführter Wohnwagen-Anhänger (mit Ausnahme von Anhängern für Tiertransporte, Gepäck- oder BootsanhängerVerkaufswagen und Kühlanhänger). Sie haben mit dem SchutzBrief Schutzbrief Versicherungsschutz in - den geografi- schen geographischen Grenzen Europas sowie - den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes Anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht beginnen oder fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden KostenKosten bis zu 150 EUR. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft sich einschließlich Haben Sie uns mit der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUROrganisation der Pannenhilfe beauftragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt. Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Autobatterien gehören nicht zu den Kleinteilen.

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Samples: www.ruv.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das der im Versicherungsschein bezie- hungsweise dem aktuellen Nachtrag bezeichnete Fahrzeug Per- sonenkraftwagen (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder BootsanhängerPkw – WKZ 112). Sie haben mit dem SchutzBrief der Pannenhilfe Versicherungsschutz in den geografi- schen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen au- ßereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall Un- fall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen erbrin- gen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahrbereit- schaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug Pannenhilfs- fahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten mitge- führten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUR150 Euro.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem SchutzBrief Schutzbrief Versicherungsschutz in den geografi- schen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen außereuropä- ischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Europäi- schen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes an- deres geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUR100,- Euro.

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Samples: www.helvetia.com