Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile Krafträder, Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, Gesamtgewicht und 3,2 m Höhe) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder BootsanhängerBoots- anhänger. Versichert sind ebenfalls das Gepäck und die Ladung, sofern diese nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich Geltungsbereich der Europäischen Union gehörenge- hören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. A.3.5.2 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich be- hördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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Samples: KFZ Versicherung
Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich Geltungsbereich der Europäischen Europä- ischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer Höchst- dauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung