Versicherte Gegenstände Musterklauseln

Versicherte Gegenstände. Versichert ist das private Reisegepäck des Be- günstigten. Es umfasst Sachen, die der Begünstig- te für den persönlichen Bedarf während der Rei- se mitführt oder einer Transportunternehmung übergibt.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind alle Gegenstände, welche die versicherten Personen zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mitnehmen. Für Sportgeräte, Rollstühle und Kinderwagen gilt der Versicherungsschutz ausschliesslich während des Transports mit öffentlichen Transportmitteln und solange sich diese Gegenstände in der Obhut der Transportanstalt befinden.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind bewegliche Gegenstände für den persönli- chen Gebrauch, sofern diese vom Versicherten für einen Kaufpreis von mehr als CHF 50 (inkl. MwSt. und exkl. Liefer- kosten) neu über das Internet und mittels einer gültigen Debitkarte gekauft wurden und aus der Schweiz oder EWR geliefert wurden.
Versicherte Gegenstände. Versichert ist das Reisegepäck der versicherten Person einschliesslich auf der Reise erstandener Andenken, d. h. sämtliche Sachen für den persönlichen Bedarf, die auf Reisen mitgeführt oder einem Transportunternehmen zur Beförderung übergeben werden und deren Eigentümer die versicherte Person ist.
Versicherte Gegenstände. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich auf alle neuen, beweglichen Sachen, die Sie für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten gültigen Gold-Kreditkarte erworben haben.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind produktionstechnische Anlagen (Medientechnik), Licht-, AV-, Kamera- und Videotechnik nebst Zubehör wie zum Beispiel Kabel, Stative, Cases, Traversen, Bühnenaufbauten usw… Die versicherten Gegenstände sind jeweils zum Neuwert (= aktueller Listenpreis zzgl. aller Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Verpackung, Zoll) versichert, sofern die schadenbetroffenen Gegenstände repariert beziehungsweise wiederbeschafft werden. Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Auto- und Mobiltelefone, PDAs, Organizer und Werkzeuge.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind bewegliche Gegenstände für den persönli- chen Gebrauch, die in der Schweiz vom Versicherten mit einer gültigen Debitkarte bei einem gewerblichen Händler mit Sitz in der Schweiz (z. B. Geschäft, Fernverkauf, Online- Händler usw.) erworben wurden.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind Elektrogeräte vom Typ Weissware (Haus- haltsgeräte), Braunware (Bild und Ton) und Grauware (In- formatik) sowie ihr Zubehör, sofern diese mit einer gültigen Debitkarte für einen Kaufpreis von mehr als CHF 100 (inkl. MwSt.) neu erworben wurden, zum Eintritt des Schadenfalls vollständig bezahlt und höchstens 36 Monate (ab Kaufda- tum) alt waren und für welche die Herstellergarantie nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind sämtliche Gegenstände des Hausrates der versicherten Person, sprich alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sa- chen, inklusive
Versicherte Gegenstände. Versichert sind alle Gegenstände, welche die (im gleichen Haushalt wohnen- den) versicherten Personen zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mit- nehmen.