Versicherte Gegenstände Musterklauseln

Versicherte Gegenstände. Versichert ist das private Reisegepäck des Be- günstigten. Es umfasst Sachen, die der Begünstig- te für den persönlichen Bedarf während der Rei- se mitführt oder einer Transportunternehmung übergibt.
Versicherte Gegenstände. A Versichert sind alle Gegenstände, welche die versicherten Personen zum per- sönlichen Eigenbedarf auf die Geschäftsreise mitnehmen. B Für Sportgeräte, Rollstühle und Kinderwagen gilt der Versicherungsschutz aus- schliesslich während des Transports mit öffentlichen Transportmitteln und solange sich diese Gegenstände in der Obhut der Transportanstalt befinden.
Versicherte Gegenstände. 1.1 Die Versicherung erstreckt sich auf alle neuen, beweglichen Sachen, die Sie für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten gültigen Gold-Kreditkarte erworben haben. 1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für: a) Bargeld, Urkunden, Schecks und sonstige Wertpapiere, Eintritts- karten, Fahrscheine und sonstige Berechtigungsscheine; b) Briefmarken, Münzen und Medaillen; c) Tiere und Pflanzen; d) illegal erworbene Sachen; e) Gegenstände aus privater Hand; f) gebrauchte Sachen; g) Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Haltbar- keitsdauer; h) Brillen und Kontaktlinsen; i) Kraftfahrzeuge und deren Teile; j) Xxxxxx und Bekleidung; k) Sachen, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung der Kreditkarte erworben wurden; l) Sachfolge- und Vermögensschäden.
Versicherte Gegenstände. 1.1. Versichert ist das gesamte persönliche Reisegepäck der versicherten Person bis zu den in der Deckungsübersicht genannten Maximalbeträgen. 1.2. Als Reisegepäck gelten: a.)Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. b) Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden. c) Wertsachen (siehe Teil I Begriffsdefinitionen). 1.3. Weiterhin versichert ist die verspätete Ankunft (mindestens 24 Stunden) von Gepäck bzw. der Verlust des Gepäcks während des Transports. In einem solchen Fall zahlt der Versicherer bis zu der in der Deckungsübersicht genannten Höchstgrenze für den Kauf unbedingt notwendiger Artikel (die unerlässlich sind, während die versicherte Person auf die Ankunft ihres verspäteten Gepäcks wartet), vorausgesetzt es werden die entsprechenden Originalrechnungen eingereicht. 1.4. Versichert sind auch die Suche sowie die Sendung des genannten persönlichen Reisege- päcks, falls dieses dem Beförderer während der Reise, für welche die vorliegende Versiche- rung abgeschlossen wird, verloren geht.
Versicherte Gegenstände. Sämtliche Güter einschliesslich Standmaterial und -einrichtungen. Ohne besondere Vereinbarung sind ausgeschlossen: • Bargeld • Wertpapiere und Urkunden aller Art • Gezogene Lose • Lebende Tiere • Persönliche Effekten • Uhren, Bijouteriewaren, Schmucksachen CHF 200.00 je Schadenereignis.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind bewegliche Gegenstände für den persönli- chen Gebrauch, die in der Schweiz oder EU/EWR vom Ver- sicherten mit einer gültigen Debitkarte für einen Preis von mindestens CHF 50 (inkl. MwSt. und exkl. Lieferkosten) er- worben wurden.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind bewegliche Gegenstände für den persönli- chen Gebrauch, sofern diese vom Versicherten für einen Kaufpreis von mehr als CHF 50 (inkl. MwSt. und exkl. Liefer- kosten) neu über das Internet und mittels einer gültigen Debitkarte gekauft wurden und aus der Schweiz oder EWR geliefert wurden.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind bewegliche Gegenstände für den persönli- chen Gebrauch, die in der Schweiz vom Versicherten mit einer gültigen Debitkarte bei einem gewerblichen Händler mit Sitz in der Schweiz (z. B. Geschäft, Fernverkauf, Online- Händler usw.) erworben wurden.
Versicherte Gegenstände. Versichert sind Elektrogeräte vom Typ Weissware (Haus- haltsgeräte), Braunware (Bild und Ton) und Grauware (In- formatik) sowie ihr Zubehör, sofern diese mit einer gültigen Debitkarte für einen Kaufpreis von mehr als CHF 100 (inkl. MwSt.) neu erworben wurden, zum Eintritt des Schadenfalls vollständig bezahlt und höchstens 36 Monate (ab Kaufda- tum) alt waren und für welche die Herstellergarantie nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Versicherte Gegenstände. Es gelten die in der Polizze angeführten Sachen und dazugehörigen Versicherungssummen versichert. Im Rahmen der Inhalts-Gesamtversicherungssumme sind mitversichert: 1. Die gesamte Einrichtung der Ordination / Praxis und Hausapotheke inkl. Aufenthaltsräume (nicht jedoch die Wohnung des Versicherungsnehmers) 2. Heilbehelfe und Heilmittel sowie sonstige Vorräte (exkl. Edelmetalle). 3. Die Sachen der Dienstnehmer einschl. Fahrräder und Mopeds. Ausgeschlossen sind jedoch Bargeld, Sammlungen, Gold-, Silber und Schmucksachen, Foto- und Videoapparate, Kraftfahrzeuge, sowie der in Wohnungen befindliche Hausrat. 4. Das Ordinationsschild am Grundstück (Eingangstüre, Hausflur, Hausmauer etc.). Versichert ist eigenes und fremdes Gut (exkl. Sachen der Patienten), soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt werden kann. Adaptierungen und Baubestandteile sind – soweit deren Wiederherstellung auf Kosten des Versicherungsnehmers zu erfolgen hat – der Einrichtung zuzuzählen.