Versicherte Personen und Fahrzeuge Musterklauseln

Versicherte Personen und Fahrzeuge. Versichert sind die gemäss Art. 3 AVB hiervor versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als
Versicherte Personen und Fahrzeuge. Versichert sind die in der Helvetia Motorfahrzeugpolice eingetrage- nen Fahrzeuge sowie alle Benutzer dieser Fahrzeuge, in der Eigen- schaft als: ■ Eigentümer / Halter des versicherten Fahrzeuges; ■ Lenker des versicherten Fahrzeuges; ■ Passagier des versicherten Fahrzeuges.
Versicherte Personen und Fahrzeuge. H Haftpflichtversicherung‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Versichert sind der Halter des versicherten Fahrzeuges und alle Personen, für die er nach der Strassenverkehrsgesetzgebung verantwortlich ist.
Versicherte Personen und Fahrzeuge. A.3.11 Material- und Reparaturkosten
Versicherte Personen und Fahrzeuge. B2.1 Versichert sind der Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges. B2.2 Die Versicherung gilt für das in der Ver- sicherungspolice aufgeführte Fahrzeug. Mit- versichert sind Anhänger, die zusammen mit dem Zugfahrzeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind.
Versicherte Personen und Fahrzeuge. H.1.1 Personen
Versicherte Personen und Fahrzeuge. Die versicherten Personen haben ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Risikoträger Coop Rechtsschutz gem. Art. G.14. Je nach gewählter Versicherungsdeckung gemäss Police sind folgende Personen und Fahrzeuge versichert. Versichert sind die in der Smile Motorfahrzeugpolice eingetrage- nen Fahrzeuge (inkl. deren Ersatzfahrzeuge) sowie alle Benützer dieser Fahrzeuge, in der Eigenschaft als:
Versicherte Personen und Fahrzeuge. Zusätzlich zu den gemeinsamen Ausschlüssen (Art. G.9) sind nicht versichert:
Versicherte Personen und Fahrzeuge. Die versicherten Personen haben ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Risikoträger Coop Rechtsschutz gem. Art. G.13. Je nach gewählter Versicherungsdeckung gemäss Police sind folgende Personen und Fahrzeuge versichert.
Versicherte Personen und Fahrzeuge