Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Elektronikversicherung, Insurance Policy Terms and Conditions
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes Transports der Sache innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsorts.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und fahrbaren oder transportablen Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Maschinenversicherung, Insurance Policy Terms and Conditions
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit Betriebsfer- tigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und oder elektronischen Anlagen und Geräte, sobald so- bald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht un- terbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes Transpor- tes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen elektronischen und elektronischen elektrontechnischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage Remonta- ge sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen elektro- technischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere späte- re Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage Remonta- ge sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des VersicherungsortesVer- sicherungsortes.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten bezeichne> ten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb Pro> bebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- De> oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen elektroni- schen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder entwe- der zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des VersicherungsortesVersiche- rungsortes.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten bezeichne- ten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung Unter- brechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Photovoltaik Programm
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen elektrotech- nischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig betriebs- fertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme Ar- beitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsor- tes.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag Versicherungsschein bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes. Daten sind keine Sachen. Daten sind digitalisierte maschinenlesbare Informationen. Dazu gehören auch Software und Programme.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Erpro- bung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindetbeif ndet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während wäh- rend einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes Trans- portes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit Betriebsfertig- keit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes Transports der Sache innerhalb des VersicherungsortesVersicherungsorts.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen An- lagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem be- endetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des VersicherungsortesVer- sicherungsortes.
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Samples: Elektronik Versicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme Arbeitsauf- nahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung