Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile; b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung, Versicherungsvertrag
Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
b) bezeichneten beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung
Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem im Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, trägt als bewegliche Sachen. Sachen Daten und Programme sind keine Sachen.
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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft
Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;,
b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
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Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem im Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen. Die Entschädigung hierfür richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen über Daten und Programme.
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Samples: Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Versicherte Sachen. Versichert sind die in dem im Versicherungsvertrag bezeichneten
a) Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
b) beweglichen Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen.
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