Common use of Versicherte Sachen Clause in Contracts

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude befestigten sowie in den Baukörper integrier- ten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Ver- sicherungsvertrag genannten Gebäude. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elemente, Wechselrichter, Speicherbatterien und die Verkabelung.

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Dach befestigten sowie oder in den Baukörper integrier- tenintegrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht unter- bricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elementeBefestigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Speicher bzw. Puffer- batterien (Akku) und die Verkabelung.

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Samples: www.continentale.de, makler.continentale.de

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrier- tenintegrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaik- anlagen der im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zu einer Leistung von 15 kW-Spitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb Pro- bebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, MontagerahmenMontagerah- men, Befestigungs- elementeBefestigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Wechselrichter und die VerkabelungVerka- belung.

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Samples: www.conceptif.de

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrier- tenintegrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zu einer Leistung von 20 kW-Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes Transpor- tes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elementeBefestigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Wechselrichter und die Verkabelung.

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Samples: www.continentale.de

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrier- tenBau- körper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Ver- sicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zur vereinbarten und doku- mentierten Versicherungssumme, max. bis zu einer Leistung von 50 kWp (Kilowattpeak) - Spitzenleistung. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und - soweit vorgesehen - nach beendetem Probebe- trieb Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit Betriebsfer- tigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während wäh- rend einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elementeBefe- stigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Wechselrichter und die Verkabelung.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrier- tenintegrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaikan- lagen der im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zu einer Leistung von 15 kW-Spitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb Probe- betrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit Betriebs- fertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elementeBefestigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Wechselrichter und die Verkabelung.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Versicherte Sachen. Versichert sind die auf bzw. an dem versicherten Gebäude Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrier- tenintegrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen Photovoltaikan- lagen der im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag genannten GebäudeGebäude bis zu einer Leistung von 15 kW-Spitzenleistung (kWp). Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung Er- probung und – soweit vorgesehen – nach beendetem Probebe- trieb Probe- betrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit Betriebs- fertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remon- tage Remontage sowie während eines Transportes der Sache inner- halb innerhalb des Versicherungsortes. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, MontagerahmenMontage- rahmen, Befestigungs- elementeBefestigungselemente, Wechselrichter, Speicherbatterien Wechselrichter und die VerkabelungVer- kabelung.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌