Versicherung für fremde Rechnung Musterklauseln

Versicherung für fremde Rechnung. Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (1) Rechte aus dem Vertrag
Versicherung für fremde Rechnung. 21.1 Schließen Sie die Versicherung im eigenen Namen für einen anderen (Versicherter) ab, so können nur Sie und nicht der Versicherte die Rechte aus diesem Vertrag ausüben. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. 21.2 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. 21.3 Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten werden Ihrem Verhalten und Ihrer Kenntnis gleichgestellt. 21.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung durch Sie nicht angebracht war. 21.5 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben. 21.6 Die in den Ziffern 21.1 bis 21.5 getroffenen Regelungen gelten für Ihre Repräsentanten entsprechend.
Versicherung für fremde Rechnung. Vom Versicherungsnehmer für fremde Rechnung oder auf Rechnung dessen, den es betrifft, abgeschlossene Versicherung, wobei der Versicherte derjenige ist, der beim Eintritt eines Schadens seinen Versicherungsvorteil nachweist. Es sind nur Vermögensgegenstände versichert, die nicht Eigentum des Versicherungsnehmers sind.
Versicherung für fremde Rechnung. Soweit die Versicherung neben Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers selbst auch Schadenersatzverpflichtungen anderer Personen umfasst, sind alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Personen sinngemäß anzuwenden; sie sind neben dem Versicherungsnehmer im gleichen Umfang wie dieser für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Versicherung für fremde Rechnung. Repräsentanten C. Ertragsausfallversicherung
Versicherung für fremde Rechnung. Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (1) Rechte aus dem Vertrag (2) Zustimmung der versicherten Person zur Zahlung (3) Kenntnis und Verhalten der versicherten Person a) Zurechnung der Kenntnis und des Verhaltens der versicher- ten Person b) Zustandekommen des Vertrags ohne Wissen der versicher- ten Person
Versicherung für fremde Rechnung. 1. Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprü- che gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer selbst erstreckt, finden alle in dem Versiche- rungsvertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Personen sinngemäß Anwendung. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu; dieser bleibt neben der mit- versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenhei- ten verantwortlich. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsan- sprüche selbstständig geltend machen. Dasselbe gilt für Sozien, die im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag zum Versicherungsschein namentlich genannt sind. 2. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die mitversicherten Personen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, von der Versicherung ausgeschlossen.
Versicherung für fremde Rechnung. 29.1 Schließt der Versicherungsnehmer die Versicherung im eigenen Namen für einen anderen (Versicherter) ab, kann nur der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherte die Rechte aus diesem Vertrag ausüben. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. 29.2 AXA ART kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungs- nehmers verlangen. 29.3 Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten werden dem Verhalten und der Kenntnis des Versicherungsnehmers gleichgestellt. 29.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht angebracht war. 29.5 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und AXA ART nicht darüber informiert hat.
Versicherung für fremde Rechnung. 7.1.1 Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtan- sprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (mitversi- cherte Personen), finden alle in dem Versicherungs- vertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffe- nen Bestimmungen auch auf diese Personen sinnge- mäße Anwendung. Der Versicherungsnehmer bleibt neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. 7.1.2 Versicherte Personen können ihre Versiche- rungsansprüche selbständig geltend machen. 7.1.3 Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen versicherte Person sind, soweit nichts anderes verein- bart ist, von der Versicherung ausgeschlossen.
Versicherung für fremde Rechnung. B.4.2.1 Rechte aus dem Vertrag