Versicherungsfall und Serienschaden Musterklauseln

Versicherungsfall und Serienschaden. 27.6.7.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrags eingetretene Schadenereignis gemäß Ziffer 1.1 AHB. Bei Ziffer 16.2.3 ist es für den Versicherungsfall – abweichend von Ziffer 1.1 AHB – unerheblich, dass es sich nicht um Haftpflichtansprüche handelt.
Versicherungsfall und Serienschaden. 7.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertra- ges eingetretene Schadenereignis gemäß Ziffer 1.1 SVAHB.
Versicherungsfall und Serienschaden. 8.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages ein- getretene Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB. Bei Ziff. 4.4.3 und 4.6.4 ist es für den Versicherungsfall - abweichend von Ziff. 1.1 AHB - uner- heblich, dass es sich nicht um Haftpflichtansprüche handelt.
Versicherungsfall und Serienschaden. 11.7.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertra- ges eingetretene Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB. Bei Ziff. 11.4.4.3 und 11.4.6.4 ist es für den Versicherungsfall ab- weichend von Xxxx. 1.1 AHB unerheblich, dass es sich nicht um Haftpflichtansprüche handelt.
Versicherungsfall und Serienschaden. 20.2.7.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrags eingetretene Schadenereignis gemäß Ziffer 1.1 AHB. Bei Ziffer 20.2.3 ist es für den Versicherungsfall – abweichend von Ziffer 1.1 AHB – unerheblich, dass es sich nicht um Haftpflichtansprüche handelt.
Versicherungsfall und Serienschaden. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), nach den Bestimmungen des Versicherungsscheines, den Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen zur Betriebs- und Berufs-Haftpflichtver- sicherung und den folgenden Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen:
Versicherungsfall und Serienschaden. 8.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eingetretene Schadenereignis gem. Ziff. 1.1 AHB. Bei Ziff. 4.4.3 und
Versicherungsfall und Serienschaden. 6.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksam- keit des Vertrages eingetretene Schadenereig- nis gemäß Teil A Ziffer 1.1. Bei Ziffer 4.4.3 und
Versicherungsfall und Serienschaden. 7.1. Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignis gem. Teil II D 1.2 .
Versicherungsfall und Serienschaden