Common use of Vertragsbestandteile Clause in Contracts

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B).

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinanderBestandteile des Vertrages sind: - ► Der Bestellschein und/oder das Auftragsschreiben ► Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Pläne, Einzel- und Detailzeichnungen, Be- rechnungen und dergleichen) ► Die Besonderen Vertragsbestimmungen ► Die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen des Klinikums Dahme-Spreewald GmbH für die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Aus- führung von Leistungen ► Die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die bzw. Vorbemerkungen ► Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B) in der Verdin- gungsordnung Fas- sung von 2003 Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Satz 1 in der dort an- gegebenen Reihenfolge; Text und Beschreibungen gehen zeichnerischen Angaben vor, sofern nicht ausdrückliche Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertragesdie Aus- führung festgelegt sind. Abweichungen von den in Nummer 1. Satz 1 angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden Vertragsbestandteilen gelten nur, wenn der Auftraggeber sie Auf- traggeber ihnen im Einzelfall schriftlich bestätigt zugestimmt hat. Dies Gleiches gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzugmündliche Abreden. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit Rechtswirksam sind nur schriftliche und unterschriebene Aufträge des Vertrags im Übrigen nicht berührtAuftraggebers. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut Bestätigung verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B).

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Klinikum Dahme Spreewald GMBH Für Die Ausführung Von Leistungen

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL1) Bestandteile des Vertrages sind 1.1 der Bestellschein und/B)‌ Art oder das Auftragsschreiben 1.2 die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Pläne, Einzel- und Umfang der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- Detailzeichnungen, Berechnungen und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - dgl.) 1.3 die Besonderen und Ergänzenden Vertragsbedingungen (BV) die Besonderen technischen Vorschriften der Stadt 1.4 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Stadt (ZV) 1.5 die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - allgemeinen technischen und Fachvorschriften für die jeweiligen Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist 1.6 die Allgemeinen Vertragsbedingungen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). (2) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. 1 in der Verdin- gungsordnung dort angegebenen Reihenfolge. Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind. (3) Maßgeblicher Stand der Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen BauleistungenVOL/B) Allgemeine Geschäftsbedingungenund der in den Vergabeunterlagen genannten DIN und sonstigen Vorschriften ist die mit Beginn des jeweiligen Vergabeverfahrens gültige Fassung. (4) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nurhierfür, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrages. (5) Bei der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen Auslegung von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags Verträgen ist aus- schließlich ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen Bestandteile des Vertrages werden durch den Vertrag bestimmtin nachstehender Reihenfolge: 1. Widersprüche Bei Widersprüchen die im Vertrag gelten nacheinander: - Einzelfall unterzeichnete Vertragsurkunde, 2. die Leistungsbeschreibung mit Angebotsübersicht, 3. diese Ausschreibungs- und Lieferbedingungen der htw saar, 4. die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Vertragsordnung für Leistungen VOL/A Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vergabe von Leistungen) und Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B Leistungen) in der Verdin- gungsordnung jeweils gültigen Fassung, 5. etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, insbesondere die für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungenverbindlich erklärten EVB-IT und BVB Musterverträge bei der Beschaffung von Kommunikationstechnik. Ferner gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen DIN- und VDE-Normen und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft. Änderungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer von beiden Seiten unterzeichneten Urkunde und müssen darin als „Vertragsänderung“ bezeichnet sein. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des VertragesHauptvertrages. Abweichungen von den in Nummer 1Die AGB des Bieters finden keine Anwendung. angegebenen VertragsbestandteilenEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn dass die Beifügung eigener AGB des Bieters eine unzulässige Änderung der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hatVergabeunterlagen darstellt und regelmäßig zum Ausschluss des Angebots führt. Dies Es gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzugdeutsches Recht. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen htw saar muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)erfolgen.

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Samples: Ausschreibungs Und Lieferbedingungen

Vertragsbestandteile. Integrierte Bestandteile des Vertrages sind (§ 1 VOLin der Reihenfolge ihres Vorrangs): • Vorliegende Vertragsurkunde • Preislisten von Swisscom Für Privatkunden: • Geburtsdatum des Hauptnutzers: (nur ausfüllen falls der Hauptnutzer nicht identisch mit dem neuen Kunden und jünger als 16 jährig ist) * Die Rechnung wird mit allfällig bereits vorhandenen Rechnungen kombiniert. ** Firmen: Angaben zu Handlungsbevollmächtigter • Bedingungen für die Rufnummerübernahme/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für den neuen Inhaber (siehe Rückseite) • Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swisscom für Mobilfunkdienste. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, diese Vertragsbestandteile zur Kenntnis genommen und unverändert anerkannt zu haben, sowie die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des VertragesRichtigkeit seiner Angaben. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr Der Vertrag kommt mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt seinÜbernahme des Mobilanschlusses/der Rufnummer zustande. Bei Auslegung Firmen: Die nachstehend unterzeichnende Person haftet gegenüber Swisscom persönlich dafür, dass sie zum Abschluss dieser Übernahme/dieses Vertrags ermächtigt ist. Datum/Unterschrift des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlichneuen Inhabers Vorname/Familienname des gesetzlichen Vertreters (z.B. bei Personen unter 18 Jahren) Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Händlernummer Name/Nr. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B).des Verkäufers Interne Vermerke Swisscom E-Dat RN KD-Nr YTAP TLR GRL SCN 0000-000-00

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Samples: Vertrag Über Den Bezug Von Swisscom Dienstleistungen

Vertragsbestandteile. 11.1 Folgende Richtlinien/Regelungen sind Bestandteil des Vertrages in ihrer jeweils aktuellen Fassung: - Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz einschließlich der Erläuterungen der BDEW Landesgruppe Thüringen, - Technische Anschlussbedingungen TAB 2008 für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz einschließlich Merkblättern und Hinweisen, - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz einschließlich Merkblättern und Hinweisen, - EEG-Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz, Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien am Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung zu den Netzcodes, - Richtlinie für Bau und Betrieb von Übergabetrafostationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz einschließlich ergänzende Bedingungen. 11.2 Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang NAV) einschließlich der Leistungen/Lieferungen werden durch den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers gelten entsprechend jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung, soweit in diesem Vertrag bestimmtnichts Abweichendes geregelt ist. Widersprüche Bei Widersprüchen Anschlussnehmer/-nutzer im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen Sinne der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen NAV ist der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags Anlagenbetreiber. 11.3 Diese Regelungen sind im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)Internet unter, xxx.xxx-xxxx.xx 🡪 Stromnetz, abrufbar Sie werden dem Kunden auf Anforderung zur Einsicht vorgelegt.

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Samples: Netzanschlussvertrag Strom Eeg Anlagen

Vertragsbestandteile. 1.3.1 Der Vertrag besteht aus Haupt- und Nebenleistungen mit nachstehend angeführten Bestandteilen: die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang Auftragsschreiben oder Gegenbrief ohne Vorbehalte); Angebot samt Beilagen; das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis; AGB der Leistungen/Lieferungen KD; Pläne, Zeichnungen, Muster u dgl.; KD-Standards; einschlägige Richtlinien von Berufsvereinigungen für den Stand der Technik; einschlägige Normen (insbesondere EN-NORMen, ÖNORMen), einschlägige gesetzliche Bestimmungen sowie Regeln der Wissenschaft. 1.3.2 Nebenleistungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen nicht gesondert vergütet, soweit die AGB im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- Einzelfall nicht eine andere Regelung vorsehen. 1.3.3 Die Vertrags- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des VertragesAuftragssprache ist Deutsch. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) Sämtliche auftragsrelevanten Unterlagen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlichvorzulegen. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen Alle Anfragen, Korrespondenzen etc haben in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)Sprache zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL1) Bestandteile des Vertrages sind 1.1 der Bestellschein und/B)‌ Art oder das Auftragsschreiben 1.2 die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Pläne, Einzel- und Umfang Detailzeichnungen, Berechnungen und dgl.) 1.3 etwaige besondere und ergänzende Vertragsbedingungen, einschließlich der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - besonderen technischen Vorschriften der Stadt, sowie die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen sonstigen in der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Dokumente 1.4 die Besonderen zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Stadt (ZV) 1.5 die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - allgemeinen technischen und Fachvorschriften für die jeweiligen Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist 1.6 die Allgemeinen Vertragsbedingungen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). (2) In Abs. 1 nicht aufgeführte Dokumente, insbesondere Liefer-, Zahlungs- und sonstige Vertragsbedingungen des Auftragnehmers, sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. 1 in der Verdin- gungsordnung dort angegebenen Reihenfolge. Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind. (3) Maßgeblicher Stand der Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (ausgenommen BauleistungenVOL/B) Allgemeine Geschäftsbedingungenund der in den Vergabeunterlagen genannten DIN und sonstigen Vorschriften ist die mit Beginn des jeweiligen Vergabeverfahrens gültige Fassung. (4) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nurhierfür, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrages. (5) Bei der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen Auslegung von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags Verträgen ist aus- schließlich ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ 2.1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch folgende Unterlagen, die in angegebener Reihenfolge gelten, bestimmt: • das Bestellschreiben des Auftraggebers; • das Verhandlungsprotokoll, soweit vorhanden; • die Leistungsbeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis einschließlich der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster usw.; • diese „Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen des E.V.A. – Konzerns“ (07/2018)*; • die anerkannten Regeln der Technik im Vertrag gelten nacheinander: - Zeitpunkt der Abnahme; • alle für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben geltenden technischen Normen und auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen fachspezifischen Richtlinien, insbesondere DIN-Normen sowie in Deutschland geltende EU-Normen in der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gültigen Fassung; • die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen „Betriebsordnung der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen E.V.A. für Fremdfirmen“ in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Bauleistungen VOB Teil B in der Verdin- gungsordnung neuesten Fassung; • die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen die Ausführung von den Bauleistungen VOB Teil C in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht neuesten Fassung als Mindeststandard für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags technische Ausführung; • im Übrigen nicht berührtdas gesetzliche Werkvertragsrecht (BGB). 2.2. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit Im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen richtet sich die Rangfolge nach der Auftraggeberin müssen Reihenfolge der Aufzählung der Vertragsbestandteile in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt seinAbsatz 2.1. Bei Auslegung Widersprüchen zwischen Text und Plänen geht die Darstellung vor, die als letzte in den Vertrag einbezogen wurde. 2.3. Wenn und soweit der Anwendungsbereich des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen Tariftreue- und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) eröffnet ist, werden die Regelung der vertraglichen als Anlage beigefügten BVB Tariftreue- und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)Vergabegesetz Nord- rhein-Westfalen zu Vertragsbestandteilen.

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Samples: Bauvertrag

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art Die gegenseitigen Rechte und Umfang Pflichten der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen Vertragspartner ergeben sich aus dem Vertrag, das ist die Summe aller im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen Einzelfall zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht vereinbarten nachstehend angeführter Vertragsbestandteile. 2.2.1. Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Bundesrepublik Deutschland Vertrag zustande gekommen ist (§ 19 VOL/BAuftragsschreiben, Auftragsbestätigung, gesondert abgeschlossener Werkvertrag). 2.2.2. Die gegenständlichen AGB. 2.2.3. Die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis. 2.2.4. Pläne, Zeichnungen, Baubeschreibungen, technischer Bericht, Muster und dgl. 2.2.5. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des ABGB, der jeweiligen Bauordnung, der arbeitnehmerschutzrechtlichen Normen und der Gewerbeordnung) in der jeweils geltenden Fassung. 2.2.6. Die anerkannten Regeln der Baukunst/-technik und die Normen technischen Inhalts. Sofern und soweit Normen technischen Inhalts nicht aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher Vorschriften anzuwenden sind und nicht den anerkannten Regeln der Baukunst/-technik entsprechen, gelten nicht diese Normen oder die entsprechende Vorschrift als Vertragsinhalt, sondern sind die Leistungen entsprechend den anerkannten Regeln der Baukunst/-technik zu erbringen. 2.2.7. Allfälliger Rahmenterminplan. 2.2.8. Allfälliger Zahlungsplan.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art Bestandteile des Vertrages und Umfang der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - auszuführenden Leistungen sind: a) der Nachunternehmervertrag b) die Vergabe- Verhandlungsniederschrift c) die dem NU übergebene Leistungsbeschreibung mit Zeichnungen d) diese Allgemeinen Vertragsbedingungen e) die dem NU bekannten Vertragsbedingungen zwischen Bauherrn und Vertragsunterlagen HU, die dem Hauptauftrag zugrunde liegen f) die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, wie z. B. Baustellenverordnung und die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen das Regelwerk der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Sachversicherer g) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen Bestimmungen zur Bekämpfung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Schwarzarbeit (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Leistungen Teil (Mindestlöhne, Arbeitnehmerentsendegesetz) h) die VOB/B und VOB/C, in der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungenbei Auftragserteilung geltenden Fassung i) Allgemeine Geschäftsbedingungendie einschlägigen technischen und allgemeinen Vorschriften sowie die Auflagen der zuständigen Behörden, Liefer- oder Zahlungsbedingungen Berufsgenossenschaften und Versorgungsunternehmen j) das Angebot des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des VertragesNU Grundsätzlich ergänzen sich die Vertragsbestandteile gegenseitig. Abweichungen von den Sie gelten bei Widersprüchen in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilender vorstehenden Rang- und Reihenfolge a) – j), wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt wobei das Erstgenannte Vorrang vor dem Nachgenannten hat. Dies Die Rangfolge gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags jedoch nur im Übrigen nicht berührtFalle von echten Widersprüchen. Das Angebot Angebots- und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgenGeschäftsbedingungen des NU haben keine Gültigkeit. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) Alle Vereinbarungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)schriftlich zu treffen.

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Samples: Nachunternehmervertrag

Vertragsbestandteile. Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: die Vereinbarungen des Rahmenvertrages und der Abrufscheine gem. Muster 1 diese Leistungsbeschreibung als Anlage 1 unter Einbeziehung etwaiger Änderungen aufgrund der Beantwortung von Bieterrückfragen Angebot des Auftragnehmers Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 1 BVB TVgG - NRW/VOL/B)‌ Art und Umfang ) für die Vergabe von Dienstleistungen Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen – EVB-IT Dienstleistungs-AGB – in der Leistungen/Lieferungen werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: - die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Fassung vom 01.04.2018 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL B), in der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen Fassung Die EVB-IT stehen unter xxx.xxx.xxxx.xx und die VOL/B unter xxx.xxxxxxx.xxx.xx zur Einsichtnahme bereit. Dem Angebot dürfen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil zu Grunde liegen. Sollten allgemeine Geschäftsbedingungen dem Angebot bei­liegen oder sonst wie auf allgemeine Geschäftsbedingungen des VertragesAuftragnehmers verwiesen werden, so wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen VertragsbestandteilenStellen Sie bei Abgabe Ihres Angebotes sicher, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)dass Sie keine allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegt oder darauf verwiesen haben.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen 1.1. Vertragsbestandteile werden durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen ausschließlich die im Vertrag gelten nacheinander: - Bauvertrag angeführten Vertragsunterlagen sowie Urkunden in der dort vorgesehenen Reihen- und Rangfolge sowie die im Anlagenspiegel des jeweiligen Bauvertrages/Verhandlungsprotokoll dem Bauvertrag beigehefteten Unterlagen. 1.2. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gibt die vertragliche Reihenfolge die entsprechende Rangfolge vor, in der sie zu lösen sind. Ein Widerspruch besteht nur dann, wenn Anforderungen und/oder Leistungen in den Vertragsbestandteilen unterschiedlich definiert sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vertragsbestandteile unverzüglich mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers auf Widersprüche, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen. Bestehen Widersprüche zwischen den einzelnen oben näher genannten Vertragsteilen hinsichtlich Ausführung und/oder Umfang, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Ausführung der entsprechenden Leistungen aufzufordern, die Unstimmigkeit in den Vertragsbestandteilen zu klären und eine Entscheidung über den Umfang und die Art der tatsächlich geforderten Leistung zu treffen. 1.3. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowie sonstige Bedingungen, Änderungs- und/oder Ergänzungsvermerke des Auftragnehmers in und zu den Ausschreibungsunterlagen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich (d.h. nicht indirekt als Anlage oder durch Bezugnahme in zum Vertragsgegenstand gemachten Schriftstücken) schriftlich im Bauvertrag anerkannt worden sind. 1.4. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Form. 1.5. Alle technischen Vorschriften und Normen in der bis zur Abnahme jeweils aktuellen Fassung, wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien und Vorschriften sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. 1.6. Die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Besonderen Vertragsbedingungen Baustellenverordnungen und die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Sachversicherung, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen Herstellerrichtlinien und -vorschriften. 1.7. Öffentlichrechtliche Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen VertragsbestandteilenLänder und sonstige öffentlichrechtliche Körperschaften, wie auch mündliche Abreden gelten nurz.B. das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird Nachweisverordnung, das Abfallverzeichnis, das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Wirksamkeit entsprechenden Verordnungen und Durchführungsvorschriften, die jeweiligen Bauordnungen des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot Landes und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)ergänzende Durchführungsvorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions for Subcontractor Services

Vertragsbestandteile. (§ 1 VOL/B)‌ Art und Umfang der Leistungen/Lieferungen werden Vertragsbestandteile bei Abschluss von Warenlieferverträgen sowie von Dienst- oder Werkverträgen durch den Vertrag bestimmt. Widersprüche Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinanderDI als Auftragnehmer sind: - der Vertrag mit seiner Leistungsbeschreibung, deren Text Vorrang vor einem Plan als Bestandteil der Leistungsbeschrei- bung hat; - bei Dienst- und Werkverträgen der Inhalt einer Baugenehmi- gung für das vertragliche Bauvorhaben oder den vertraglichen Messestand; - bei Dienst- oder Werkverträgen alle zwingenden Vorschriften des öffentlichen Rechts einschließlich der am Leistungsort geltenden maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, die Vergabe- technische Baubestimmungen sowie die Vorschriften der Bau- berufsgenossenschaft und Vertragsunterlagen sowie sämtliche dazugehörenden Anlagen der Deut- schen Rentenversicherung Mitteldeutschland des Arbeitsschutzes, soweit sie für das Bauvorhaben oder den Messestand gelten; - die Besonderen Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland jeweiligen Messebestimmungen am Messeort, soweit sie für Dienst- oder Werkverträge von DI mit seinen Auftraggebern Anwendung finden. - diese Allgemeinen Vertragsbedingungen; - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen allgemein anerkannten Regeln der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch- land Technik; - etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdin- gungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den in Nummer 1. angegebenen Vertragsbestandteilen, wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deut- scher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- gen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördli- cher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist aus- schließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 19 VOL/B)deutsche Recht.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Warenlieferungen Sowie Dienst Oder Werkleistungen