Common use of Vertragsbestandteile Clause in Contracts

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003). 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesnetzagentur (Zvb)

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, Lieferungen und Leistungen gelten die im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: Leistungsverzeichnis niedergelegten Einzelheiten der Leistungsbeschreibung, die Produkte / Leistungen, Vertragsbedingungen / Formulare, Eignungs- und Leistungskriterien, die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen (Nrn. 3 - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer 14), die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Lizenzen EVB-IT Überlassung Typ A - AGB (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (LeistungsverzeichnisVersion 2.0.), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführtPflege vereinbart oder mitvereinbart worden ist, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen die EVB-IT Pflege S - AGB (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügenVersion 2.0.), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003B) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05genannten Reihenfolge. August 2003Über ggf. notwendige, BAnz Nrinsbesondere quantitative/strukturelle oder qualitative Anpassungen des Vertrages im Wege schriftlicher Änderungen ist in den zulässigen Grenzen des Vergaberechts Einvernehmen herzustellen. 178a vom 23.09.2003). 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten uswDer Auftragnehmer hat unter Anwendung einer entsprechenden Verfahrensweise eine Hinweis- und Aufklärungspflicht betreffend Änderungen seiner Unternehmerperson. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen wird der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hatdiese Veränderung akzeptieren. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers- sowie von Herstellern und Zwischenhändlern - finden keine Anwendung und dürfen dem Angebot nicht beigelegt werden. Dies gilt insbesondere auch für Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen die standardmäßig, z.B. auf Briefbögen, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. vorgedruckt sind. Sofern in Datenblättern, Produktbeschreibungen und sonstigen technischen Nachweisen, Preislisten u. ä. Geschäftsbedingungen enthalten sind, die gezwungenermaßen mit eingereicht werden müssen, gelten diese als rechtlich nicht wirksam. Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzugden EVB-IT Überlassung Typ A - AGB (Version 2.0.) sowie EVB-IT Pflege S - AGB (Version 2.0) können im Internet unter xxxx://xxx.xxx.xxxx.xx/XX/XX- Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html abgerufen werden. Alle Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.

Appears in 1 contract

Samples: Software License Agreement

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander Der vorliegende Vertrag ist aufgeteilt in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die vorliegende Vertragsurkunde (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f„Standardvertrag“) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)weiteren Vertragsbestandteile. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Vertragsbestandteile sind in der jeweils genehmigten Version: 2.2.1 TAL Kupfer Leistungsbeschreibung; 2.2.2 Handbuch Preise TAL Kupfer; 2.2.3 Handbuch Betrieb TAL Kupfer; Gelöscht: 4 2.2.4 Handbuch Technik TAL Kupfer; 2.2.5 Handbuch Spektrum Management1; 2.2.6 Handbuch Abrechnung Produkte; 2.2.7 Standortliste; 2.2.8 Kontaktstellen TAL Kupfer; 2.2.9 Handbuch Definitionen und Abkürzungen Produkte; sowie 2.3 Die weiteren Vertragsbestandteile sind dem Standardvertrag beigefügt. Sämtliche aufge- führten Vertragsbestandteile bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. 2.4 Geänderte bzw. angepasste Vertragsbestandteile sind auf dem e-Schalter xxxx://xxx.xxx.xx/x-xxxxxxxx/ abrufbar. Die LKW werden den Vertragspartner über Änderun- gen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke Vertrages oder einzelner Vertragsbestandteile rechtzeitig informieren. 2.5 Der Standardvertrag regelt im Sinne einer Rahmenvereinbarung die Grundzüge und Rah- menbedingungen für die TAL Kupfer. Basierend darauf können im Rahmen von Bestellun- gen mit dem Bestellformular auf Briefbogen,Rechnungenxxxxxx.xxx.xx, Preislisten uswkonkrete Dienstleistungen bezogen werden. Die Unterzeichnung des Auftragnehmers werden nicht Standardvertrages ist Voraussetzung für den Abschluss von Bestel- lungen. 2.6 Die einzelnen von dem Anbieter bezogenen Dienstleistungen ergeben sich aus den Bestel- lungen mit dem Bestellformular auf xxxxxx.xxx.xx, welche integrierender Bestandteil dieses Vertrages darstellen. Der jeweils aktuelle Stand der abgeschlossenen Bestellungen TAL Kupfer, ergibt sich aus der monatlichen Rechnung der LKW. 2.7 Sofern zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen Widersprüche bestehen, gilt jeweils der Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzugdem das jeweilige Thema konkret und hauptsächlich behandelt wird.

Appears in 1 contract

Samples: Teilnehmeranschlussleitung Kupfer (Tal Kupfer) Vertrag

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - 10 Dieser Vertrag besteht neben dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers aus dieser Vertragsurkunde und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber den nachstehenden Beilagen zu dieser Vertragsurkunde. Alle Beilagen zu der Vertragsurkunde sind integrierte Vertragsbestandteile. 6 von 81 5106/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage Mit der Tabellenspalte „verantwortlich“ wird bestimmt, welcher Vertragspartner für die KONTROLLEN (Spalte 2) die Verantwortung und dem Auftragnehmer Kosten trägt. Die Spalte „zuständig“ bezieht sich auf den Verantwortlichen bei der Durchführung der diesbezüglichen MAß- NAHMEN (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügenSpalte 5), die aufgrund der Auftraggeber Kontrolltätigkeiten getroffen werden müssen – durch diesen Zuständigen werden auch die diesbezüglichen Kosten getragen (Spalte 6); der Instandhaltungsplan dient auch der verbindlichen Abgrenzung für die Bestimmung, ob der AN oder der AG für Maßnahmen aufgrund einer Änderung durch individuellen Rechtsakt der Behörden zuständig ist. Der AG hat Beilage ./8 und ./8a nach bestem Wissen und Gewissen nach Auskunft des bisherigen Dienstleisters erstellt. Der AG übernimmt jedoch keine Haftung für unzu- reichende oder unrichtige Auskünfte des bisherigen Dienstleisters. Alle Mitarbeiter sind Angestellte. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung ist der Beilage ./8 zu entnehmen. Es lie- gen nur Angaben hinsichtlich einer Karenzierung vor. 11 Im Fall von Widersprüchen zwischen der Vertragsurkunde und/oder den Bietern iBeilagen gilt – soweit sich aus der Vertragsurkunde nicht eindeutig Abweichendes ergibt – die Vertragsur- kunde vor den Beilagen. Im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hatFall von Widersprüchen zwischen den Beilagen untereinander hat – soweit sich aus der jeweils vorrangig geltenden Beilage nicht eindeutig Abweichendes ergibt – die jeweils in der vorstehenden Aufzählung vorangehende Beilage den Vorrang. 12 Jene Begriffe, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die Kursivschrift hervorgehoben sind, sind in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) Beilage./1 zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)diesem Vertrag definiert. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Betreuungsvertrag

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander (1) Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteilenachfolgender Reihen- und Rangfolge: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers der Ingenieur- und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. Architektenvertrag/Auftrag ein- schließlich der Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung Auftrag (LeistungsverzeichnisADV), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung,sofern erforderlich b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB),das Verhandlungsprotokoll c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen vorliegende Vertragsbedingungen AVB Architekten- leistungen DTAG (BVBAuftraggeber oder AG), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,Leistungsbeschreibung e) die der Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supplier Code of Conduct)“ in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend iseiner jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend “Verhaltenskodex” genannt; siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter „Allge- m Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgVeine Einkaufsbedingungen“), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt,. f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen Sicherheitsregelungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) Gebäude- und Ob- jektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen ihrer jeweils aktuelen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter “Allgemeine Einkaufsbedingungen”) g) alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall erhöhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind h) die Bestimmungen und Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verord- nungen, Ortssatzungen und sonstige Vorschriften, die das Bauvorhaben betreffen. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)Die Vertragsbestandteile gelten auch für Aufträge von Nachtragsangeboten oder besonderen Anordnungen. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen(2) Widersprechen sich in Ziffer 2. (1) genannte Vertragsbe- standteile in ihren Regelungsgehalten, Preislisten uswso gilt derinZiffer 2. des Auftragnehmers werden nicht (1) zuerst genannte Vertragsbestandteil vor einem später benannten Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Ingenieur Und Architekturleistungen

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur 2.1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch folgende Unterlagen, die in angegebener Reihen- folge gelten, bestimmt: • das Bestellschreiben der Auftraggeberin und das zugrundeliegende Angebot des Auftragnehmers; • das Verhandlungsprotokoll, soweit nichts Anderes vereinbart ist, vorhanden • im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander Ausschreibungsverfahren von der Auftraggeberin ausdrücklich in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: aBezug genommene besondere oder zusätzliche Vertragsbedingungen • die Leistungsbeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis einschließlich der diesem zugrunde liegen- den Zeichnungen, Muster usw. • diese „Allgemeine Einkaufsbedingungen für Bauleistungen“ (07/2018) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. • die anerkannten Regeln der Technik im Verhandlungsverfahren) im Zuge Zeitpunkt der Auftragserteilung, - Abnahme • alle für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben geltenden technischen Normen und auf dem Gebiet der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten VergabeunterlagenBundesrepublik Deutschland gültigen fachspezifischen Richtlinien, insbesondere mit DIN-Normen so- wie in Deutschland geltende EU-Normen in der Beschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fas- sung • die „Betriebs- und Baustellenordnung für Fremdfirmen der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit nicht Regionetz GmbH“ in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) Vertragsschlusses gültigen Fassung • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/Bauleistungen VOB Teil B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt neues- ten Fassung • die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C in der Auftragserteilung gültigen neuesten Fassung als Mindeststandard für die technische Ausführung • im Übrigen das gesetzliche Werkvertragsrecht (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003BGB). 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen2.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der Aufzählung der Vertragsbestandteile in Absatz 2.1. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plä- nen geht der Text den Plänen vor. Bei Widersprüchen in den Vorgaben einer einzelnen Vertragsunterlagen ist der Auftragnehmer verpflichtet, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteildie qualitativ höherwertige und konstruktiv bessere Leistung auszuführen, es sei denn, dass die Auftraggeberin stimmt ausdrücklich einer abweichenden Vereinbarung zu. 2.3. Wenn und soweit der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 126b BGBTVgG NRW) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzugeröffnet ist, werden die als Anlage beigefügten BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen zu Vertragsbestandteilen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Bauleistungen

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander (1) Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteilenachfolgender Reihen- und Rangfolge: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. der Bauvertrag/Auftrag einschließlich der Verein- barung über die Verarbeitung personenbezo- gener Daten im VerhandlungsverfahrenAuftrag (ADV), sofern erforderlich b) das Verhandlungsprotokoll c) vorliegende Vertragsbedingungen AVB Bau der DTAG (Auftraggeber oder AG) d) Pläne e) Leistungsbeschreibung f) der Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supp- lier Code of Conduct)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend “Verhaltenskodex” ge- nannt; siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter „All- gemeine Einkaufsbedingungen“). g) die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun- gen (VOB), Teil B und C in der jeweils neuesten Fassung h) die Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG so- wie ihrer Tochtergesellschaftenin ihrer jeweils ak- tuellen Fassung (siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter “All- gemeine Einkaufsbedingungen”) im Zuge ) die allgemein anerkannten Regeln der Auftragserteilung, - Technik und der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten VergabeunterlagenBaukunst, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis)alle einschlägi- gen EU-Richtlinien/Normen, VDE- und/oder DIN- Vorschriften, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge Einzelfall erhöhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind j) die Bestimmungen und Vorschriften der Beantwortung jeweiligen Landesbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Ortssatzungen und sonstige Vorschriften, die das Bauvorhaben betreffen sowie k) die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbu- ches, mit Ausnahme von Bieterfragen oder -rügen§ 650e (soweit über-haupt einschlägig), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen § 640 Abs. 3 und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 641 Abs. 2 und Anlage 1 VgV)BGB. Die Vertragsbestandteile gelten auch für Aufträge von Nachtragsangeboten oder besonderen Anord- nungen. (2) Widersprechen sich in Ziffer 2. (1) genannte Ver- tragsbestandteile in ihren Regelungsgehalten, Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit so gilt der in Ziffer 2. (Barrierefreiheit1) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nrzuerst genannte Vertragsbestandteil vor einem später benannten Vertragsbestandteil. 1 AbsSoweit jedoch Vertragsbestandteile nach Ziffer 2. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f1) d) und die ZVB Bundesnetzagentur e) den Anforderungen der Vertragsbestandteile Ziffer 2. (s. Buchstabe d1) bleiben unberührt, fh) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003und i) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003nicht genügen sollten, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)sind letztere vorrangig. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Bauvertrag

Vertragsbestandteile. 2.1 1.3.1 Der Vertrag besteht aus Haupt- und Nebenleistungen mit nachstehend angeführten Bestandteilen in absteigender Reihenfolge: die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist (Auftragsschreiben oder Gegenbrief ohne Vorbehalte); Angebot samt Beilagen; das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis; AGB der KHBG; Pläne, Zeichnungen, Muster u dgl.; KHBG- Standards; einschlägige Richtlinien von Berufsvereinigungen für den Stand der Technik; einschlägige Normen (insbesondere EN-NORMen, ÖNORMen), einschlägige gesetzliche Bestimmungen sowie Regeln der Wissenschaft. 1.3.2 Für Aufträge Begriffsbestimmungen und allfällige Auslegungsdifferenzen gelten vorstehende Vertragsbestandteile in der Bundesnetzagentur geltenangeführten, absteigenden Reihenfolge. 1.3.3 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über den Vertragsgegenstand gelten in nachstehend festgelegter, absteigender Reihenfolge auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur vollständigen Leistung nach den AGB der KHBG, den KHBG-Standards, den einschlägigen Richtlinien von Berufsvereinigungen für den Stand der Technik, den einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen sowie den Regeln der Wissenschaft als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Abrechnung und dergleichen werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr angeführt. 1.3.4 Für Begriffsbestimmungen und allfällige Auslegungsdifferenzen im Leistungsverzeichnis gilt nachstehend angeführte, absteigende Reihenfolge: Positionen, Vorbemerkungen zur jeweiligen Position, Vorbemerkungen zur jeweiligen Unterleistungsgruppe, Vorbemerkungen zur jeweiligen Leistungsgruppe, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis. 1.3.5 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nichts Anderes vereinbart ist, die AGB im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit Einzelfall nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)eine andere Regelung vorsehen. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen1.3.6 Die Vertrags- und Auftragssprache ist Deutsch. Sämtliche auftragsrelevanten Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Anfragen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens Korrespondenzen etc haben in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzugdeutscher Sprache zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge (1) Dem Vertrag auf Basis dieser Einkaufsbedingungen liegen fol- gende Vertragsbedingungen in der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteilegenannten Rang- und Rei- henfolge zu Grunde: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers a. der Abruf zum Rahmenvertrag b. der Rahmenvertrag oder die Bestellung einschließlich der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, sofern erforder- lich, und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergänzende Einkaufsbedingungen c. diese Einkaufsbedingungen (EB M&S) d. die fachliche Leistungsbeschreibung (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge LB TKNetz) e. die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-TKNetz) f. der AuftragserteilungBauauftrag Endstellen (BAE) g. der „Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supplier Code of Conduct)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend “Verhaltenskodex” oder „SCoC“ genannt; siehe unter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) h. die Sicherheitsregelung Auftragnehmer (siehe un- ter:xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) i. alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis)VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge Einzelfall er- höhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind j. die Bestimmungen und Vorschriften der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügenjeweiligen Lan- desbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewer- beaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Orts- satzungen und sonstige Vorschriften, die das Bauvorha- ben betreffen. k. die Anfrage (Submission). (2) Der jeweils gültige Versionsstand der unter Ziffer 2 (1) genannten Dokumente ist in den Ausschreibungsunterlagen (Anfrage), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hatebenfalls Vertragsbestandteil sind, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)dokumentiert. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens Auftragnehmer Leistungen für den Auftrag- geber gegenüber sog. Berufsgeheimnisträgern erbringt, hat der Auftragnehmer die „Verpflichtung zum Geheimnisschutz nach § 203 StGB“ (siehe unter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) einzuhalten. (4) Art und Umfang sowie Ort bzw. Bereich der auszuführenden Leis- tung wird angegeben a. bei Bestellungen in Textform der Leistungsbeschreibung b. bei Rahmenverträgen 1. als grundsätzliche Angaben in der Leistungsbe-schrei- bung und 2. im Abruf und bezogen auf die einzelne Maßnahme im elektronischen Bauauftrag Endstellen (§ 126b BGB„BAE“). Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, die einzelne Maßnahme unabhängig von deren Umfang und der Lage der einzelnen Aus- führungsorte in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Gebiet auszuführen. (5) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer angebotenen Skontoabzugauf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Montage Und Serviceleistungen

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander (1) Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteilenachfolgender Reihen- und Rangfolge: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge der Auftragserteilung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen), die der Auftraggeber den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hat, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung,Projektmanagementvertrag/Auftrag b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB),das Verhandlungsprotokoll soweit vorhanden c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen vorliegende Vertragsbedingungen (BVB),AVB Projektma- nagement DTAG d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,Anlage Leistungsbeschreibung zum Projektmana- gem entvertrag/Auftrag e) die der Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supp- lier Code of Conduct)“ in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen seiner jeweils aktuellen Fassung (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgVnachfolgend “Verhaltenskodex” ge- nannt; siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter „All- gem eine Einkaufsbedingungen“), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt,. f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen Sicherheitsregelungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG so- wie ihrer Tochtergesellschaften in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen ihrer jeweils aktu- ellen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter “All- gem eine Einkaufsbedingungen”) g) alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht im Einzel- fall erhöhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind h) die Bestimmungen und Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Ortssatzungen und sonstige Vor- schriften, die das Bauvorhaben betreffen. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)Die Vertragsbestandteile gelten auch für Aufträge von Nachtragsangeboten oder besonderen Anordnungen. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Widersprechen sich in Ziffer 2. (1) genannte Vertrags- bestandteile in ihren Regelungsgehalten, so gilt der in Ziffer 2. (1) zuerst genannte Vertragsbestandteil vor einem später benannten Vertragsbestandteil. (3) Die vorliegenden Bedingungen sowie weitere im Auf- tragsschreibengenannte Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,RechnungenAN haben keine Geltung, Preislisten usw. und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen SkontoabzugAN die Leistung vorbehaltlos abgenommen wird.

Appears in 1 contract

Samples: Projektmanagementvertrag

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge der Bundesnetzagentur gelten1.2.1 Der gegenständliche Generalunternehmervertrag. 1.2.2 Der Zahlungsplan (Anlage 1.2.2) 1.2.3 Das Verhandlungsprotokoll (Anlage 1.2.3). 1.2.4 Die Bau- und Betriebsanlagengenehmigung, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers jeweils inklusive Pläne sowie Festlegungen des Auftraggebers die sonstigen Bescheide und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber mit Dritten (Anlage 1.2.4). 1.2.5 Die Bestands- und dem Auftragnehmer sonstigen Unterlagen (z.B. im VerhandlungsverfahrenAnlage 1.2.5) 1.2.6 Die Ausführungsplanung, Grundrisse, Schnitte und Ansichten (Anla- ge 1.2.6). 1.2.7 Baubeschreibung der [ ]-Gesellschaft mbH samt Planbeilagen und Ab- schlussprotokoll (Anlage 1.2.7). 1.2.8 Die geprüfte statische Berechnung von [ ] in Form der Eingabestatik Anlage 1.2.8a]) im Zuge sowie der Auftragserteilung, - Nachweis für Wärmeschutz vom [ ] (Anla- ge 1.2.8b) 1.2.9 Die Baugrunduntersuchung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen[ ] (Anlage 1.2.9a) und die Altlastenun- tersuchung der [ ] (Anlage 1.2.9b) 1.2.10 Der Bauzeitenplan Anlage 1.2.10. 1.2.11 Die Bauordnung von [ ] mit allen einschlägigen Verordnungen sowie die für das Bauvorhaben in Betracht kommenden sonstigen öffentlich- rechtlichen, insbesondere mit arbeitnehmerschutzrechtlichen und gewerbe- rechtlichen Normen, in der Beschreibung jeweils geltenden Fassung. 1.2.12 In technischer Hinsicht: die anerkannten Regeln der Leistung Baukunst/Technik, insbesondere die europäischen Normen (Leistungsverzeichnis), soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügenEN), die ÖNORMEN, sowie alle DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. bzw. die adäqua- ten technischen ÖNORMEN sowie die Gelbdrucke der Auftraggeber DIN-Normen, letzte- re vorrangig vor den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hatDIN-Normen, - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagenferner die VDI-, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführtVdS-, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe VDE- Vorschriften, die Einheitlichen Technischen Baubestimmungen (z.B. im Zuge der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung, b) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) die in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgVETB), die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie alle TÜV- Vorschriften. Sofern und soweit ÖNORMEN nicht aufgrund zwingender öffentlich- rechtlichen Vorschriften anwendbar sind oder nicht den anerkannten Re- geln der Baukunst/Technik entsprechen, gelten nicht die ÖNORMEN oder die entsprechende Vorschrift; die Leistungen sind in diesem Falle vielmehr entsprechend den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik zu erbrin- gen, ohne dass jedoch die Haftung der AN hierauf begrenzt wird. Stehen ÖNORMEN und NormenDIN-Normen in Konkurrenz, einschließlich etwaiger Normen für ist die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) höherwertige anzu- wenden. 1.2.13 Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB. 1.2.14 Die Be- und Verarbeitungs- und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) in Anwendungsvorschriften der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)Herstel- lerwerke und Lieferanten. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: General Contractor Agreement

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge (1) Dem Vertrag auf Basis dieser Einkaufsbedingungen liegen folgende Vertragsbedingungen in der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender genannten Rang- und Reihenfolge als Vertragsbestandteilezu Grunde: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers a. der Abruf zum Rahmenvertrag b. der Rahmenvertrag oder die Bestellung einschließlich der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, sofern erforderlich, und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergänzende Einkaufsbedingungen c. diese Einkaufsbedingungen (EB Bau Mobilfunk) d. die fachliche Leistungsbeschreibung (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge BVB Infra, Inbuilding, Antenne.) e. der Auftragserteilung„Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supplier Code of Conduct)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen(nachfolgend “Verhaltenskodex” oder „SCoC“ genannt; siehe unter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) f. die Sicherheitsregelung Auftragnehmer (siehe unter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) g. alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis)VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge Einzelfall erhöhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind. h. die Bestimmungen und Vorschriften der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen)jeweiligen Landesbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Ortssatzungen und sonstige Vorschriften, die das Bauvorhaben betreffen. i. die Anfrage (Submission) (2) Die unter Ziff. 2 (1) e. i. aufgeführten Dokumente finden in der Auftraggeber den Bietern im Laufe jeweils zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hatAbrufs geltenden Fassung Anwendung. Sollte der Auftragnehmer dadurch vergütungsrelevante Änderungen in Bezug auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung sehen, - dem Angebot hat der Auftragnehmer innerhalb von vier (4) Wochen nach Veröffentlichung der neuen Fassung Bedenken bei der Einkaufsstelle des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten AnlagenAuftraggebers anzumelden und ist berechtigt, soweit nicht ein Nachtragsangebot entsprechend Ziff. 8 (5) zu unterbreiten. Die jeweils geltenden Fassungen der unter Ziff. 2 (1) e. g. aufgeführten Dokumente sind für registrierte Benutzer der eVergabe unter xxx.xxxxxxxx.xxxxxxx.xx -> Informationen -> Vertragsbedingungen abrufbar oder können auf Anforderung zugesandt werden. (3) Art und Umfang sowie Ort bzw. Bereich der auszuführenden Leistung wird angegeben a. für Bestellungen in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge Leistungsbeschreibung b. für Rahmenverträge 1. als grundsätzliche Angaben in der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor AuftragserteilungLeistungsbeschreibung, b) 2. bezogen auf die einzelne Maßnahme in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) dem Abruf. Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, die einzelne Maßnahme unabhängig von deren Umfang und der Lage der einzelnen Baustellen in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) dem in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)Leistungsbeschreibung angegebenen Gebiet auszuführen. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Vertragsbestandteile. 2.1 Für Aufträge (1) Dem Vertrag auf Basis dieser Einkaufsbedingungen liegen fol- gende Vertragsbedingungen in der Bundesnetzagentur gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, im Falle etwaiger Widersprüche nacheinander in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteilegenannten Rang- und Rei- henfolge zu Grunde: a) das beauftragte Angebot des Auftragnehmers bestehend aus: - dem Auftragsschreiben des Auftraggebers sowie Festlegungen des Auftraggebers a. der Abruf zum Rahmenvertrag b. der Rahmenvertrag oder die Bestellung einschließlich der Auftragsverarbeitungsvereinbarung , sofern erforderlich und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergänzende Einkaufsbedingungen c. diese Einkaufsbedingungen (EB Bau) d. die fachliche Leistungsbeschreibung (z.B. im Verhandlungsverfahren) im Zuge LB TKNetz) e. die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV- TKNetz) f. der Auftragserteilung„Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supplier Code of Conduct)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung, - der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes des Auftraggebers samt den darin bezeichneten Vergabeunterlagen(nachfol- gend “Verhaltenskodex” oder „SCoC“ genannt; siehe un- ter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) g. die Sicherheitsregelung Auftragnehmer (siehe unter: xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx) h. alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, insbesondere mit der Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis)VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen (z.B. im Zuge Einzelfall erhöhte Anfor- derungen vertraglich festgelegt worden sind i. die Bestimmungen und Vorschriften der Beantwortung von Bieterfragen oder -rügen)jeweiligen Landes- bauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeauf- sichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Ortssatzun- gen und sonstige Vorschriften, die das Bauvorhaben be- treffen. j. die Anfrage (Submission) (2) Die unter Ziff. 2 (1) e. - i. aufgeführten Dokumente finden in der Auftraggeber den Bietern im Laufe jeweils zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung mitgeteilt hatAbrufs geltenden Fassung Anwen- dung. Sollte der Auftragnehmer dadurch vergütungsrelevante Änderungen in Bezug auf die zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses geltende Fassung sehen, hat der Auftragnehmer in- nerhalb von vier (4) Wochen nach Veröffentlichung der neuen Fassung Bedenken bei der Einkaufsstelle des Auftraggebers an- zumelden und ist berechtigt, ein Nachtragsangebot entspre- chend Ziff. 8 (5) zu unterbreiten. Die jeweils geltenden Fassun- gen der unter Ziff. 2 (1) e. - dem Angebot des Auftragnehmers samt den darin bezeichneten Anlagen, soweit nicht g. aufgeführten Dokumente sind für registrierte Benutzer der eVergabe unter www.evergabe.tele- xxx.xx -> Informationen -> Vertragsbedingungen abrufbar oder können auf Anforderung zugesandt werden. (3) Art und Umfang sowie Ort bzw. Bereich der auszuführenden Leistung wird angegeben a. für Bestellungen in Buchstaben b) bis f) gesondert aufgeführt, einschließlich der weiteren Erklärungen des Auftragnehmers nach Angebotsabgabe (z.B. im Zuge Leistungsbeschreibung b. für Rahmenverträge 1. als grundsätzliche Angaben in der Aufklärung des Angebotes) im Laufe des Vergabeverfahrens vor AuftragserteilungLeistungsbe- schreibung, b) 2. bezogen auf die einzelne Maßnahme in den Vergabeunterlagen angegebenen Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB), c) dem Ab- ruf. Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, die einzelne Maß- nahme unabhängig von deren Umfang und der Lage der einzel- nen Baustellen in den Vergabeunterlagen angegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), d) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB Bundesnetzagentur) zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, e) die in den Vergabeunterlagen und nachrangig ergänzend im Angebot des Auftragnehmers angegebenen technischen Anforderungen (§ 31 Abs. 2 und Anlage 1 VgV), Vorschriften und Normen, einschließlich etwaiger Normen für die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) für Menschen mit Behinderungen; § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/B (s. Buchstabe f) und die ZVB Bundesnetzagentur (s. Buchstabe d) bleiben unberührt, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Ausgabe 2003) dem in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung (derzeit: Bekanntmachung vom 05. August 2003, BAnz Nr. 178a vom 23.09.2003)Leistungsbeschreibung angegebe- nen Gebiet auszuführen. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ebenso wie entsprechende Vermerke auf Briefbogen,Rechnungen, Preislisten usw. des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass der Auftraggeber sie unter konkreter Bezugnahme oder Wiedergabe mindestens in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen vom Auftragnehmer angebotenen Skontoabzug.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen