Vertragsdauer und Kündigungsfrist Musterklauseln

Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. 4.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der angefügten Anlage 1 und endet zu dem dort festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Verbraucher können solche Verträge unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Ist eine Bindungsfrist (Mindestvertragsdauer) vereinbart, kann der Vertrag von der Salzburg AG sowie von Kunden, welche Verbraucher sind, zum Ende der Bindungsfrist und in weiterer Folge jederzeit schriftlich gekündigt werden – dies jeweils unter Einhaltung der o.a. Kündigungsfristen. Für Unternehmen verlängert sich die Bindung automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern das Vertragsverhältnis nicht vom Kunden unter Einhaltung der o.a. Kündigungsfrist mit Wirksamkeit zum Ablauf der Bindungsfrist schriftlich gekündigt wird. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragsdauer zwölf Monate. Verbraucher, welche den Vertrag oder eine neue Bindungsfrist ab 01.11.2021 abgeschlossen haben, werden von der Salzburg AG über das Ende der Mindestvertragsdauer sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung gemäß § 135 Abs 6 TKG 2021 informiert. Diese Information wird zeitnah vor jenem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag mit dem Ablauf der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die in diesem Pkt. 7.1. für Verbraucher festgelegten Regelungen gelten auch für Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, sofern sie nicht auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich verzichtet haben.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Diesbezüglich gilt Punkt 1.4.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit als Mindestvertragsdauer abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer als Verlängerungsbindung, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Änderungen am Vertrag durch den Kunden, zB. durch Erweiterungen oder Produktwechsel, verlängern das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche vereinbarte Vertragsdauer mit Laufzeitbeginn ab der letzten Änderung. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu. Für Verträge mit einer Mindestvertragsdauer und/oder Verlängerungsbindung ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer und/oder Verlängerungsbindung das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung seitens des Kunden ausgeschlossen. Erfolgt vom Kunden eine Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Bindung wird mmc von einer Leistungserbringung bis zum Ende der Laufzeit befreit und kann dem Kunden eine Schlussrechnung über die Restlaufzeit stellen. Allfällige nach Beendigung der Leistungserbringung nicht vom Kunden innerhalb von 30 Tagen retournierte Leihgeräte (Router, Modem, Sim-Karten etc) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde die verrechneten Geräte nach Rechnungsstellung retournieren, entlastet Xxx das nicht von der Begleichung der bereits gestellten Rechnung. Nutzt der Kunde die durch Ihm gekündigten Dienste oder etwaige im Rahmen der Diensterbringung zur Verfügung gestellten Geräte nach dem durch mmc bestätigten Vertragsende, verlängert sich der Auftrag unabhängig von Leistungserbringung durch mmc um die jeweilige Kündigungsfrist.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. 3.1.1. Verträge über Kommunikationsdienste
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. □Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis, sofern es nicht seiner Natur nach auf ein einmaliges, zeitlich beschränktes Ereignis ausgerichte tist, automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann, erstmals 3 Monate nach Vertragsbeginn von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dem Auftragnehmer steht ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu, soweit der Teil- nehmer - mit monatlichen Kosten die einen Monatsbetrag übersteigen in Verzug gerät. - die Leistungen – insbesondere den Notruf - missbräuchlicher nutzt. Der Teilnehmer ist in die- sem Fall verpflichtet, die Geräte unverzüglich an XXXXXX herauszugeben. Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen wird hiervon nicht berührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet bei Tod des Teilnehmers zum Monatsende.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Der Wartungsvertrag wird ab Datum der Unterschriften auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf eines Vertragsjahres von jeder Vertragsparteien gekündigt werden. Ort, Datum: Ort, Datum: Stempel/Unterschrift (Auftraggeber)
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu. Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Xxxxxx einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, welche ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen sechs Werktagen, wobei der Samstag, der Karfreitag sowie der 24. und 31. Dezember nicht als Werktage gelten, ab Konkurseröffnung einen dies bezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Auftraggeber unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen.