Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit als Mindestvertragsdauer abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer als Verlängerungsbindung, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Änderungen am Vertrag durch den Kunden, zB. durch Erweiterungen oder Produktwechsel, verlängern das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche vereinbarte Vertragsdauer mit Laufzeitbeginn ab der letzten Änderung. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu. Für Verträge mit einer Mindestvertragsdauer und/oder Verlängerungsbindung ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer und/oder Verlängerungsbindung das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung seitens des Kunden ausgeschlossen. Erfolgt vom Kunden eine Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Bindung wird mmc von einer Leistungserbringung bis zum Ende der Laufzeit befreit und kann dem Kunden eine Schlussrechnung über die Restlaufzeit stellen. Allfällige nach Beendigung der Leistungserbringung nicht vom Kunden innerhalb von 30 Tagen retournierte Leihgeräte (Router, Modem, Sim-Karten etc) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde die verrechneten Geräte nach Rechnungsstellung retournieren, entlastet Xxx das nicht von der Begleichung der bereits gestellten Rechnung. Nutzt der Kunde die durch Ihm gekündigten Dienste oder etwaige im Rahmen der Diensterbringung zur Verfügung gestellten Geräte nach dem durch mmc bestätigten Vertragsende, verlängert sich der Auftrag unabhängig von Leistungserbringung durch mmc um die jeweilige Kündigungsfrist.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Diesbezüglich gilt Punkt 1.4.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Verbraucher können solche Verträge unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Ist eine Bindungsfrist (Mindestvertragsdauer) vereinbart, kann der Vertrag von der Salzburg AG sowie von Kunden, welche Verbraucher sind, zum Ende der Bindungsfrist und in weiterer Folge jederzeit schriftlich gekündigt werden – dies jeweils unter Einhaltung der o.a. Kündigungsfristen. Für Unternehmen verlängert sich die Bindung automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern das Vertragsverhältnis nicht vom Kunden unter Einhaltung der o.a. Kündigungsfrist mit Wirksamkeit zum Ablauf der Bindungsfrist schriftlich gekündigt wird. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragsdauer zwölf Monate. Verbraucher, welche den Vertrag oder eine neue Bindungsfrist ab 01.11.2021 abgeschlossen haben, werden von der Salzburg AG über das Ende der Mindestvertragsdauer sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung gemäß § 135 Abs 6 TKG 2021 informiert. Diese Information wird zeitnah vor jenem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag mit dem Ablauf der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die in diesem Pkt. 7.1. für Verbraucher festgelegten Regelungen gelten auch für Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, sofern sie nicht auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich verzichtet haben.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. 4.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der angefügten Anlage 1 und endet zu dem dort festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
4.2 Während der Vertragslaufzeit können beide Parteien den Vertrag mit der in der Anlage 1 genannten Frist ordentlich kündigen.
4.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unangetastet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine nachträgliche Veränderung der Auftragsbeschreibung erforderlich wird und die Parteien sich nicht auf die Anpassung dieses Vertrags einigen können. stratandnet GmbH Xxxxxxxxx 0X 00000 Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 00 00 000 - 0 Telefax: +00 00 00 00 000 - 22
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Vertragsbeginn ist generell das Datum des Vertragsabschlusses. Bei Internetdiensten gilt als Vertragsbeginn das Freigabedatum des Zuganges zum/ vom Internet. Die Vertragsdauer für Interndetdienste beträgt - sofern nicht anders festgehalten - 1 Jahr und verlängert sich automatisch um den bei Vertragsabschluss ausgewählten Leistungszeitraum, sofern eine Kündigung nicht min- destens ein Monat vor Ablauf schriftlich erfolgt. Die gleiche Vertragsdauer und Kündigungsfrist ist auch für Ser- verdienste (WWW-Server, FTP-Server, Anmietung von Plattenspeicher und Webspace) anzuwenden. Die Kündigung eines KT-NET Internet-Dienstes muss bei Firmenaccounts spätestens 3 Monate, bei Privatan- schlüssen spätestens 1 Monat vor Ablauf des gewählten Leistungszeitraums schriftlich oder per Fax an 07252/ 00000-00 erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Dienste und Leistungen bis Ablauf des gewählten Leistungszeitraums verrechnet werden, ohne Berücksichtigung, ob diese vom Kunden oder Benutzer tatsächlich genutzt wurden. Es können keinerlei Gutschriften über von KT-NET zur Verfügung gestellte, jedoch vom Kunden nicht genutzte Leistungen erfolgen. Domains werden bei Übertragung zu einem anderen Provider bzw. bei Kündigung bis Ende des Leistungszeit- raumes weiterverrechnet, der bereits von der Registrierungsbehörde an KT-NET verrechnet wurde.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Hinsichtlich der Erbringung von Internet Dienstleistungen über xDSLZugangsleitungen der Telekom Austria werden nachstehende Kündigungsregeln vereinbart: Die Verrechnung beginnt mit dem Datum der Einrichtung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Jahrestag der Einrichtung gekündigt werden. Bei Änderung der bestehenden (bzw vorherigen) Bandbreite sowie Umstiegen beginnt die Mindestvertragsdauer von neuem zu laufen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Beendigung der Vereinbarung des Kunden mit der Telekom Austria über die zur Verfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der xDSL Zugangsleitung aus welchem Grunde immer bewirkt auch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem ISP und dem Kunden hinsichtlich des xDSLProduktes. Der Kunde hat den ISP von der Vertragsbeendigung mit der Telekom Austria unverzüglich zu verständigen.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann, erstmals 3 Monate nach Vertragsbeginn von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dem Auftragnehmer steht ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu, soweit der Teil- nehmer - mit monatlichen Kosten die einen Monatsbetrag übersteigen in Verzug gerät. - die Leistungen – insbesondere den Notruf - missbräuchlicher nutzt. Der Teilnehmer ist in die- sem Fall verpflichtet, die Geräte unverzüglich an XXXXXX herauszugeben. Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen wird hiervon nicht berührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet bei Tod des Teilnehmers zum Monatsende.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. □Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis, sofern es nicht seiner Natur nach auf ein einmaliges, zeitlich beschränktes Ereignis ausgerichte tist, automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist. 5.1.1. Verträge über Kommunikationsdienste
5.1.1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (im Folgenden: „Telefonie“) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotene zusätzliche Dienste (im Folgenden: „Bündelprodukte“).
5.1.1.2. Verträge sind auf unbestimmte Dauer oder auf die vereinbarte bestimmte Dauer abgeschlossen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Dauer (unbefristet) geschlossen.
5.1.1.3. Kunden und die IKB können unbefristete Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen.
5.1.1.4. Wurde der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen, endet dieser mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt.
5.1.1.5. Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn gerechnet vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens der IKB beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses berechnet sich anhand des Entgelts, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre.
5.1.1.6. Im Falle von Verträgen mit Mindestvertragsdauer darf diese maximal 24 Monate betragen.
5.1.1.7. Der Kunde wird durch die IKB auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können.
5.1.1.8. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.
5.1.2. Kündigungsrecht im Falle des Wohnsitzwechsels
5.1.2.1. Im Falle eines Vertrags, der zumindest einen Internetzugangsdienst umfasst, hat der Kunde im Falle eines Wohnsitz- wechsels das Recht, am neuen Wohnsitz die vertraglich geschuldete ...