Common use of Vertragsgegenstand Leistungsumfang Clause in Contracts

Vertragsgegenstand Leistungsumfang. Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der Berater ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag oder Angebot bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgefundenen Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Berater sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen er einsetzt oder austauscht.

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Samples: Beratungsvertrag, Beratungsvertrag

Vertragsgegenstand Leistungsumfang. Der Berater Angebote und Preisangaben der Schuimer sind freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes formuliert ist, stellt die Erteilung eines auf das Angebot oder die Preisangabe der Schuimer bezogenen Auftrags durch den Auftraggeber das Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages dar. Die Schuimer nimmt dieses Angebot erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Aufnahme der im Angebot des Auftraggebers beschriebenen Beratungsleistungen an. Gegenstand und Inhalt des Auftrages ist die Erbringung der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Beratung. Schuimer erbringen diese Beratung im Sinne eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB). Nicht geschuldet werden ein durch die Beratung eintretender wirtschaftlicher Erfolg sowie die rechtliche Beratung oder rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Gleiche gilt, soweit es nicht Auftragsgegenstand ist, für die Frage, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Schuimer Auskunft über den erreichten Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrages Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll die Schuimer einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte, erstellen, ist dies gesondert zu vereinbaren. Die Schuimer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und stets bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der Berater ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden ohne ausdrücklichen Auftrag nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag oder Angebot bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgefundenen Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. Soweit Sofern nicht anders vereinbart, kann der Berater sich die Schuimer nach eigenem Ermessen zur Auftragsausführung Auftragsdurchführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen er einsetzt oder austauscht.

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Samples: Beratungsvertrag

Vertragsgegenstand Leistungsumfang. 2.1 Gegenstand des Auftrags sind die, in den individuellen allgemein gültigen Verträgen der mosaik interim GmbH , vereinbarten Konditionen wobei hier soweit individualvertraglich nicht anders geregelt, kein bestimmter, insbesondere wirtschaftlicher Erfolg geschuldet ist. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, soweit keine individualvertragliche Regelung besteht, und damit dann, wenn die erforderliche Beratung oder Vermittlung erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber als erbracht angezeigt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Beratungs-Ergebnisse vom Auftraggeber umgesetzt werden. 2.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Xxxx der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. 2.3 Der Berater Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. für die Durchführung gebotenen Professionalität und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. . 2.4 Der Berater Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig entsprechend dem Beratungssauftrag wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität und Schlüssigkeit jedoch nicht auf Richtigkeit hin überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen Erbringung der Ergebnisse und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die deren Darstellung erfolgt, gemäß der Empfehlungen erfolgt vereinbarten Form, soweit nichts vereinbart wurde, entsprechend in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag oder Angebot bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgefundenen Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. Schriftform. 2.5 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Berater Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar direkt verpflichtet bleibt. Der Berater Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen für die Beratungsstätigkeit geeignete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand Leistungsumfang. (2.1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert bzw. Maßnahmen vertragsgemäß abgeschlossen sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden. (2.2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Xxxx der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. (2.3) Der Berater Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. . (2.4) Der Berater Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag oder Angebot bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgefundenen Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. . (2.5) Soweit nicht anders vereinbart, kann der Berater Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter/innen Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/innen Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

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Samples: Datenschutzbestimmungen