Common use of Vertragsstrafe Clause in Contracts

Vertragsstrafe. 9.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 6 contracts

Samples: Sonderabkommen Mobilwatt, Sonderabkommen Mobilwatt, Liefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 3.1 Verbraucht der Kunde Letztverbraucher Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unter- brechung der Versorgung, so ist der Lieferant PFALZWERKE berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Geräte von bis zu zehn Stunden Stun- den nach dem den für den Kunden Letztverbraucher geltenden Vertragspreis Preisen zu berechnenberech- nen. 9.2 3.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde Letztverbrau- cher vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt be- trägt das Zweifache des Betrages, den der Kunde Letztverbraucher bei Erfüllung Erfül- lung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich Preisen zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 3.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für in entspre- chender Anwendung von Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 über einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Stromlieferungsvertrag, Gas Supply Agreement, Stromlieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 10.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 10.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung Ver- pflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 10.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 10.1 und 10.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preisbil- dung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Verpflich- tung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt ge- habt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffer 11.1 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Stromlieferungs Sonderabkommen, Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant die EWS berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung Ver- pflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 16.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 16.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 16.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 16.1 und 16.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unter- brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 15.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Strompreis zu berechnen. 9.2 15.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Strompreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 15.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung vorstehender Absätze 1 und 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Lageheizstrom, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 7.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Ge- meindewerke Schutterwald berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage Grund- lage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 7.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 7.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 6.1 und 6.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten GebrauchsGebrauc hs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen

Vertragsstrafe. 9.1 15.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Gaspreis zu berechnen. 9.2 15.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Gaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 15.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzu- stellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung vorstehender Absätze 1 und 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen ei- ner täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächli- chen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Stromliefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 15.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungVersor- gung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Gaspreis zu berechnen.berechnen.‌ 9.2 15.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preisbil- dung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Verpflich- tung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Gaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 15.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung vorstehender Absätze 1 und 2 für einen geschätzten ZeitraumZeit- raum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preisbil- dung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Verpflich- tung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt ge- habt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 12.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffer 12.1 und 12.2 für einen geschätzten ZeitraumZeit- raum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Sonderabkommen Für Eigenverbrauch Von Erdgas, Gaslieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 7.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungErdgaslieferung, so ist der Lieferant die Stadtwerke Würzburg AG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den mit dem Kunden geltenden Vertragspreis vereinbarten Preis zu berechnen. 9.2 7.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde Kun- de vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis ihm vereinbarten Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 7.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mit- teilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für in ent- sprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 über einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 9.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGasversorgung, so ist der Lieferant die evb berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten un- befugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Preis zu berechnen. 9.2 9.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 9.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 9.1. und Ziff. 9.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate Mo- nate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Erdgasliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächlich, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung Ver- pflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mittei- lungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Liefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt unbe- fugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt be- trägt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeit- raum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.]

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Samples: Niederrheinstromfix Vertrag, Niederrheinstromfix Vertrag „öko“

Vertragsstrafe. 9.1 12.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungVer- sorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zu berechnen. 9.2 12.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache Zwei- fache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 13.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Anbringung der Messeinrichtung oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, berechtigt eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs 6 Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn 10 Stunden nach dem nachdem für den Kunden geltenden Vertragspreis Strompreis zu berechnen. 9.2 13.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Strompreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs 6 Monaten verlangt werden. 9.3 13.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung vorstehender Bestimmungen für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs längstens 6 Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messein- richtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 12.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 12.1 und 12.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 12.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Einstellung der VersorgungBelieferung, so ist der Lieferant die SWR berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche oder, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten un- befugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache Zweifa- che des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 12.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechen- der Anwendung der Ziffern 12.1 und 12.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mes- seinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen tägli- chen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längs- tens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromlieferung

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten Mo- naten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie

Vertragsstrafe. 9.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche bzw. – sofern nicht feststellbar – für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen bzw. – sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist – für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Strom, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität bzw. Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtENTEGA be- rechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte (Verbrauchs-)Geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis gelten- den Strom- bzw. Erdgaspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Strom- bzw. Erdgaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzu- stellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Tarifbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messein- richtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzu- stellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 10.1 und 10.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Energievertrag

Vertragsstrafe. 9.1 7.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromlieferung, so ist der Lieferant die Stadtwerke Würzburg AG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den mit dem Kunden geltenden Vertragspreis vereinbarten Preisen zu berechnenbe- rechnen. 9.2 7.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis den mit ihm vereinbarten Preisen zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 7.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Absätze 1 und 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Energieunter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Haushaltskunden

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unter-brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten unbe- fugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnenberech- nen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben erforder- lichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tat- sächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Liefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 10.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtdie SWV be- rechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 10.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 10.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 10.1 und 10.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten ver- wendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preisbil- dung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen zah- len gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten Mo- naten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGasversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 8.1 und 8.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtVersorger berech- tigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis gelten- den Allgemeinen Preis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Allgemeinen Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfest- zustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zu berechnen.berechnen.‌ 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 12.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 12.1 und 12.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Preisblatt Für Wärmepumpenstrom

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gaslieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Ver- sorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben erforder- lichen Angaben gegenüber dem Versorger zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache Zweifa- che des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfest- zustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 0. und 0. für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität bzw. Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant ENTEGA berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte (Ver- brauchs-)Geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Strom- bzw. Erd- gaspreis zu berechnen.. Bitte wenden 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Strom- bzw. Erdgaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens längs- tens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzustel- len, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten ge- schätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Über Die Lieferung Von Energie

Vertragsstrafe. 9.1 4.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant die SVS berechtigt, eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für auf die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Geräte von bis zu zehn Stunden nach dem der für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisregelung zu berechnen. 9.2 4.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem der für ihn geltenden Vertragspreis Preisrege- lung zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mit- teilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 für einen geschätzten ge- schätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben er- hoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Elektrischer Energie

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen ei- ner täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tat- sächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststell- bar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromversorgung

Vertragsstrafe. 9.1 13.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Stromkunden

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen zah- len gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten Mo- naten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Erdgas

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben gegenüber dem Versorger zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 8.1. und 8.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Erdgas

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächli- chen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeit- raum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Liefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungVersor- gung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Mona- te auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben erforder- lichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender An- wendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 14.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 14.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Erfül- lung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungs-pflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.werden.‌

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung Beeinflus- sung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten un- befugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletztver- letzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe Vertrags- strafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtberech- tigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Anga- ben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Zif- fern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 12.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt unbe- fugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt be- trägt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeit- raum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 4.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGaslieferung, so ist der Lieferant berechtigtdie KEW berech- tigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten unbe- fugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen tägli- chen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen der KEW zu berechnen. 9.2 4.2 Eine Vertragsstrafe kann von der KEW auch dann verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben erfor- derlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetra- ges, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Abschnitt III. Ziff.4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen be- tragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung täglichen Nut‐ zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Anga‐ ben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zusätz‐ lich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Energy Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität bzw. Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant ENTEGA berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte (Verbrauchs-)Geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Strom- bzw. Erdgaspreis zu berechnenbe- rechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Strom- bzw. Erdgas- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen be- tragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 10.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtdie SWVR be- rechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 10.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 10.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 10.1 und 10.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Wärmepumpenvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten verwen- deten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.werden.‌ 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzu- stellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Delivery Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant die StW berechtigt, eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung täglichen Nut- zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden Kun- den geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längs- tens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gasliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1. und 11.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtun- gen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate 6 Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn 10 Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Verpflich- tung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs 6 Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 8.1 und 8.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs längstens 6 Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung täglichen Nut- zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnenbe- rechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt be- trägt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werdenwer- den.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer Dau- er des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.. Bereitschaftsdienst im Störungsfall: Tel. 0 98 41 / 65 14 65 xxxx@xx-xx.xx 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Anga- ben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen ei- ner täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächli- chen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenwerden.‌ 12.3. Entfällt. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen ei- nen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.werden.‌ 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mit- teilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in ent- sprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten ge- schätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben er- hoben werden.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGasversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben gegenüber dem Versorger zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 8.1. und 8.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität oder Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungVer- sorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum Zeit- raum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung Preis- bildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen zah- len gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenwer- den. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, in entsprechender Anwendung der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.Ziffern 11.1 und

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Samples: Energy Supply Agreement

Vertragsstrafe. 9.1 13.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität elektrische Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder o- der vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungVer- sorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage Grund- lage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tat- sächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für ei- nen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten Mo- naten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung Unter- brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mitteilungs-pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gasliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächli- che, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung täglichen Nut- zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, so- fern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtun- gen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden Stun- den nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gelten- den Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und für einen geschätzten ZeitraumZeit- raum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.]

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner sei- ner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Sonderabkommen Für Eigenverbrauch Von Erdgas

Vertragsstrafe. 9.1 4.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbrechungen der VersorgungGrundversorgung, so ist der Lieferant Grundversorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn 10 Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Allgemeinen Preis zu berechnenberech- nen. 9.2 4.2 Eine Vertragsstrafe kann auch dann verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Allgemeinen Prei- sen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Abschnitt III Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen be- tragen darf, erhoben werden.

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Samples: Grundversorgungsvertrag – Gas

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 4.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrich- tungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGrundversorgung, so ist der Lieferant Grundversorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten GebrauchsGe- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt unbe- fugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis gelten- den Allgemeinen Preis zu berechnen. 9.2 4.2 Eine Vertragsstrafe kann vom Grundversorger auch dann verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Allgemeinen Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt. 9.3 4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfestzustel- len, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Abschnitt III. Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werdenwer- den.

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Samples: Allgemeine Grundversorgungsbedingungen – Strom (Agbs)

Vertragsstrafe. 9.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche bzw. – sofern nicht feststellbar – für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen bzw. – sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist – für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Gas

Vertragsstrafe. 9.1 14.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 14.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Wärmespeicher /Wärmepumpenvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 12.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messein- richtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant SWG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten unbe- fugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden gelten- den Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Elektrischer Energie

Vertragsstrafe. 9.1 Verbraucht 12.1Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 Eine . 12.2Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner sei- ner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist . 12.3Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entspre- chender Anwendung der Ziffer 12.1 und 12.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Sonderabkommen Ahlener Gasfonds Vorkasse

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unter- brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, so- fern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden gel- tenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletztver- letzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: General Terms and Conditions for Business Customers

Vertragsstrafe. 9.1 8.1 Verbraucht der ein Kunde Elektrizität Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der VersorgungStromversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versor- ger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate 6 Monate, auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn 10 Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Ver- sorgers zu berechnen. 9.2 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Anga- ben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeitraum von sechs 6 Monaten verlangt werdenver- langt. 9.3 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung von Ziffer 8.1 und 8.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs längstens 6 Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Anga- ben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 13.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Mess- einrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant die StW berechtigt, eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen Nutzung täglichen Nut- zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden Kun- den geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 13.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längs- tens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtbe- rechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht fest- stellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungsfrist nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertragsstra- fe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Energieunter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Haushaltskunden

Vertragsstrafe. 9.1 12.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 12.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Liefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 16.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unter- brechung der VersorgungBelieferung durch die SWE Energie GmbH, so ist der Lieferant die SWE Energie GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten verwende- ten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden Stunden, nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Preis zu berechnen. 9.2 16.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache Zwei- fache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 16.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellenfest- zustellen, so kann die Vertragsstrafe in ent- sprechender Anwendung der Ziffern 16.1 und 16.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Energielieferungsvertrag

Vertragsstrafe. 9.1 14.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromversorgung, so ist der Lieferant die TEAG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten un- befugten Gebrauchs, längstens aber für sechs 6 Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn 10 Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Preis zu berechnen. 9.2 14.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs 6 Monaten verlangt ver- langt werden. 9.3 14.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 14.1 und 14.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung Ver- pflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt ver- langt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Liefervertrag

Vertragsstrafe. 9.1 11.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Erfül- lung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum Zeit- raum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht Mit- teilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in ent- sprechender Anwendung der Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten ge- schätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben er- hoben werden.

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Samples: Sondervereinbarung Wärmepumpe

Vertragsstrafe. 9.1 11.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 11.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsstrafe. 9.1 15.1. Verbraucht der Kunde Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung einer Messeinrichtung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die ge- schätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täg- lichen täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 9.2 15.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen An- gaben Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf für den tatsächlichen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Energielieferungsvertrag