Common use of Vertragsstrafe Clause in Contracts

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Und Für Gewerbekunden Bis Zu Einem Verbrauch Von Maximal 100.000 KWH/Jahr Durch Die Stadtwerke Weinheim GMBH (Sww), bienenstrom.de, www.stadtwerke-eberbach.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Messein- richtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: gasversorgung-biedenkopf.de, gasversorgung-biedenkopf.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Elektrische Wärmepumpen Zur Raumheizung Oder Für Wärmespeicher Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH

Vertragsstrafe. 12.1121. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Mes- seinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner täglichen einer tägli- chen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.ggew.de, www.ggew.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt unbe- fugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: gemeindewerke-grefrath.de, gemeindewerke-grefrath.de

Vertragsstrafe. 12.1. 12.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der VersorgungVer- sorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zu berechnen.

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Samples: berlinerstadtwerke.de, www.gewobag.de

Vertragsstrafe. 12.1. 11.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Energieunter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-detmold.de, www.stadtwerke-detmold.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächlichetatsächlich, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: two.de, two.de

Vertragsstrafe. 12.115.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte ge- schätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: energy4us.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtberech- tigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-solingen.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte ver- wendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unter-brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsunbe- fugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnenberech- nen.

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Samples: ewerk-tegernsee.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.berechnen.‌

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Samples: www.stadtwerke-eberbach.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Messeinrichtun- gen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner täglichen einer täg- lichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.gs-werke.de

Vertragsstrafe. 12.1. 11.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtbe- rechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbarfest- stellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stromissimo.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung Nut- zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnenbe- rechnen.

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Samples: www.sw-nuertingen.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung Nut‐ zung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stw-crailsheim.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder o- der vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-nuertingen.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens längs- tens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte verwen- deten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Ver- tragspreis zu berechnen.

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Samples: www.gemeindewerke-hermaringen.de

Vertragsstrafe. 12.11Z.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung Beeinfl ussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.landwerke-eifel.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unter- brechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern so- fern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden gel- tenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.kew.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtbe- rechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbarfest- stellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Vertragsstrafe. 12.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-wedel.de

Vertragsstrafe. 12.1. 12.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt unbe- fugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-nienburg.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigtbe- rechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt un- befugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden Stun- den nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de

Vertragsstrafe. 12.114.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.eag-energie.de

Vertragsstrafe. 12.1. 14.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: stadtwerke-meerbusch.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.dvv-dessau.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbarfeststell- bar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-ahaus.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-torgelow.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgerä- te von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.evdbag.de

Vertragsstrafe. 12.113.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-finsterwalde.de

Vertragsstrafe. 12.1. 13.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-hamm.de

Vertragsstrafe. 12.1. 11.1 Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, feststellbar für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: www.stadtwerke-coesfeld.de

Vertragsstrafe. 12.111.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbre- chung Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Ge- brauchsGebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage ei- ner einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsge- räte Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.

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Samples: Liefervertrag Egf Gas Premium