Vertragsstrafe. 11.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. 11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum von sechs Monaten verlangt werden. 11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Vertragsstrafe. 11.18.1. Verbraucht der ein Kunde Energie Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGasversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen.
11.28.2. Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben gegenüber dem Versor- ger zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt.
11.38.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Anwendung von Ziffer 11.1 8.1. und 11.2 8.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längstens längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix
Vertragsstrafe. 11.1. 11.1 Verbraucht der Kunde Energie Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen Messeinrichtung oder nach Unterbrechung Einstellung der Versorgung, so ist der Lieferant die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe gem. Ziff. 11.3 und 11.4 zusätzlich zur Nachberechnung zu verlangen. Diese Die Vertragsstrafe ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Verbrauchs auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der vorausgegangenen spezifischen Benutzungsstunden der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden Verbrauchseinrichtungen nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.2. 11.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletztfalsche Angaben macht, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben erforderlich sind. In diesem Fall ist die Vertragsstrafe für den gesamten Zeitraum ab Beginn der verletzten Mitteilungspflicht zu machen. berechnen.
11.3 Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn dann geltenden Vertragspreis zusätzlich Preis zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum von sechs Monaten verlangt werden.
11.3. 11.4 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung Anwendung der Ziffer Ziff. 11.1 und 11.2 für bis 11.3 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate 3 Jahre betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Sonderkundenversorgungsbedingungen
Vertragsstrafe. 11.1. Verbraucht der Kunde Energie Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Ver- brauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gel- tenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung Anwendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Electricity Supply Agreement
Vertragsstrafe. 11.112.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder o- der vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsge- räte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.212.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum ei- nen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
11.312.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mit- teilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung ent- sprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Ziffern 12.1 und 11.2 12.2 für einen geschätzten ge- schätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben er- hoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Wärmepumpenvertrag
Vertragsstrafe. 11.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsgerä- te von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBe- trages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung An- wendung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Electricity Supply Agreement
Vertragsstrafe. 11.113.1. Verbraucht der Kunde Energie Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.213.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des BetragesBetra- ges, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden gelten- den Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für den tatsächli- chen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen Zeit- raum ge- schätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt ver- langt werden.
11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Preisblatt Zur Elektrizitätsversorgung Sonderpreisregelung Für Sonstiger Bedarf
Vertragsstrafe. 11.18.1. Verbraucht der ein Kunde Energie Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungStromversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen.berechnen.
11.28.2. Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben gegenüber dem Versor- ger zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Preisen zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt.
11.38.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Anwendung von Ziffer 11.1 8.1. und 11.2 8.2. für einen geschätzten Zeitraum, der längstens längs- tens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Sondervertrag Stromfix
Vertragsstrafe. 11.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.berechnen.
11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Preis- bildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt be- trägt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.werden.
11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung entspre- chender Anwendung der Ziffer Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werdenwer- den.
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsstrafe. 11.1. 17.1 Verbraucht der Kunde Energie Gas unter UmgehungUmge- hung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungBelieferung durch die SWE Energie GmbH, so ist der Lieferant die SWE Energie GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte von bis zu zehn Stunden Stunden, nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis Preis zu berechnen.
11.2. 17.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben zu machenma- chen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens längs- tens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt ver- langt werden.
11.3. 17.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellenfest- zustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung ent- sprechender Anwendung der Ziffer 11.1 Ziffern 17.1 und 11.2 17.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Gaslieferungsvertrag
Vertragsstrafe. 11.1. Verbraucht der Kunde Energie Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangenver- langen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Preisbil- dung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen zah- len gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten Mo- naten verlangt werden.
11.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mittei- lungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung entspre- chender Anwendung der Ziffer Ziffern 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Stromverbrauch
Vertragsstrafe. 11.1. 12.1 Verbraucht der Kunde Energie Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung Be- einflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen Messeinrich- tungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten ver- wendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
11.2. 12.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung Erfül- lung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
11.3. 12.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Ziffer 11.1 Ziff. 12.1 und 11.2 12.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsstrafe. 11.1. 8.1 Verbraucht der ein Kunde Energie Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder Beeinflussung, vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der VersorgungGasversorgung des Versorgers, so ist der Lieferant Versorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem den für den Kunden geltenden Vertragspreis Preisen des Versorgers zu berechnen.
11.2. 8.2 Eine Vertragsstrafe kann der Versorger auch verlangt werdendann vom Kunden verlangen, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem den für ihn geltenden Vertragspreis Xxxxxxx zusätzlich zu zahlen bezahlen gehabt hätte. Sie darf wird längstens für einen Zeit- raum Zeitraum von sechs Monaten verlangt werdenverlangt.
11.3. 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Anwendung von Ziffer 11.1 8.1 und 11.2 8.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Vertragsstrafe. 11.1. 13.1 Verbraucht der Kunde Energie Elektrizitut unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen Messeinrichtung oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, berechtigt eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für fur die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens lungstens aber für sechs fur 6 Monate auf der Grundlage einer täglichen tuglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte Verbrauchsgerute von bis zu zehn 10 Stunden nach dem für nachdem fur den Kunden geltenden Vertragspreis Strompreis zu berechnen.
11.2. 13.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich vorsutzlich oder grob fahrlässig fahrlussig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt betrugt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung Erfullung seiner Verpflichtung nach dem für fur ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich Strompreis zusutzlich zu zahlen gehabt hättehutte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für lungstens fur einen Zeit- raum Zeitraum von sechs 6 Monaten verlangt werden.
11.3. 13.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Ziffer 11.1 und 11.2 für Anwendung vorstehender Bestimmungen fur einen geschätzten geschutzten Zeitraum, der längstens sechs lungstens 6 Monate betragen darf, erhoben werden.
Appears in 1 contract
Vertragsstrafe. 11.112.1. Verbraucht der Kunde Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbre- chung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die tatsächliche, sofern nicht feststellbar, für die geschätzte Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.berechnen.
11.212.2. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung xxxxxxxxxx- xxxx erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe Vertrags- strafe beträgt das Zweifache des BetragesBetrags, den der Kunde bei Erfüllung Er- füllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis Vertrags- preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für den tatsächli- chen, sofern der Beginn der Mitteilungspflicht nicht feststellbar ist, für einen Zeit- raum geschätzten Zeitraum, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.]
11.312.3. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungs- pflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwen- dung der Ziffer 11.1 und 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werdenEntfällt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen