Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 4 contracts
Samples: www.piwetz.shop, www.ewerk-badradkersburg.at, www.ewg.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at
Vertragsstrafe. (1. ) Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme Inanspruch- nahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen Datenüber- tragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen Netz- dienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung Vertrags- auflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.ikb.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage An- lage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: stadtwerkeschwaz.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, wenn • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, ; • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder ; • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde; • der Netzkunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, alle für die Entgeltbemessung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse (zB. Zählpunktfestlegung für einen neuen Haushalt; falsche Ablesung; tatsächliche Verhältnisse bei Firmengründungen) dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Appears in 1 contract
Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: ewerk-mariahof.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • » wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen Datenübertragungs- einrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • » wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrich- tungen in Anspruch genommen wird, wird oder • » wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen Netzdienstleis- tungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.stww.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber Verteilernetzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen Datenübertragungs- einrichtungen umgangen oder beein- flusst werdenbeeinflusst wer- den, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungsein- richtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen Netzdienstleis- tungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleis- tung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVIXXIII. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt stillge- legt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: ewerk.kematenintirol.at
Vertragsstrafe. (1. Der Netzbetreiber ) Netz NÖ kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netz- kunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen Inanspruch- nahme liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst unzulässig beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung Netzdienstleistungen vor der Anbringung der von Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wirdwerden, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienst-leistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.in Anspruch genommen werden,
Appears in 1 contract
Samples: www.evn.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Daten- übertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage An- lage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.e-werk-winkler.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • · wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • · wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • · wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: ewerkfernitz.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenü- bertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage An- lage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.wasserkraft-soelden.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen Messeinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Messeinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVIXXVIII. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: e-guessing.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.lichtgenossenschaft.at
Vertragsstrafe. 1. Der Netzbetreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen, wenn der Netzbenutzer Netzkunde unbefugt das Netz benützt. Eine unbefugte Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen liegt vor, • wenn Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen umgangen oder beein- flusst beeinflusst werden, • wenn die Netzdienstleistung vor der Anbringung der Mess-, Steuer- und Datenüber- tragungseinrichtungen Datenübertragungseinrichtungen in Anspruch genommen wird, wird oder • wenn die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen nach der Einstellung der Netz- dienstleistung Netzdienstleistung oder Vertragsauflösung Vertrags- auflösung gemäß Punkt XXVI. erfolgt und die Anlage vom Netzbetreiber stillgelegt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.ikb.at