Common use of Vertragsstrafe Clause in Contracts

Vertragsstrafe. (1) Verbraucht der Kunde Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist die SWG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis zu berechnen. (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) und (2) für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gaslieferungsvertrag, Energy Supply Agreement

Vertragsstrafe. (1) 15.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von Geräte bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten für den Kunden geltenden Preis zu berechnen. (2) 15.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner einer Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu- sätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 15.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) Ziffer 15.1 und (2) für 15.2 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Gasversorgung, Gaslieferungsvertrag

Vertragsstrafe. (1) 8.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung Anbrin- gung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von Geräte bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten für den Kunden geltenden Preis zu berechnen. (2) 8.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen erforder- lichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner einer Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 8.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) Ziffer 8.1 und (2) für 8.2 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem, Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem

Vertragsstrafe. (1) 16.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der GasversorgungVersorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis für den Kunden geltenden Gaspreis zu berechnen. (2) 16.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis Strompreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 16.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der vorstehender Absätze (1) 1 und (2) 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gasliefervertrag

Vertragsstrafe. (1) 15.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der GasversorgungVersorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis für den Kunden geltenden Gaspreis zu berechnen. (2) 15.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis Gaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 15.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der vorstehender Absätze (1) 1 und (2) 2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Vertragsstrafe. (1) Verbraucht der Kunde Erdgas Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der GasversorgungVersorgung, so ist die SWG SE berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei der Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) Ziffer 11.1 und (2) 11.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Erdgas Sonderabkommen

Vertragsstrafe. (1) Verbraucht der Kunde Erdgas Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der GasversorgungStromversorgung, so ist die SWG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis zu berechnen. (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) und (2) für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Energielieferungsvertrag

Vertragsstrafe. (1) 14.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der GasversorgungVersorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis für den Kunden geltenden Gaspreis zu berechnen. (2) 14.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis Gaspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie Die Vertragsstrafe darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 14.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der vorstehender Absätze (1) 1 und (2) für 2 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Erdgas

Vertragsstrafe. (1) Verbraucht der Kunde Erdgas Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung Unterbrec hung der GasversorgungStromversorgung, so ist die SWG berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten Preis zu berechnen. (2) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) und (2) für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsstrafe. (1) 9.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von Geräte bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten für den Kunden geltenden Preis zu berechnen. (2) 9.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner einer Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu- sätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 9.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) Ziffer 9.1 und (2) für 9.2 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem

Vertragsstrafe. (1) 16.1 Verbraucht der Kunde Erdgas Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Gasversorgung, so ist die SWG der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von Geräte bis zu zehn Stunden nach dem vereinbarten für den Kunden geltenden Preis zu berechnen. (2) 16.2 Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben An- gaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner einer Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Allgemeinen Preis zusätzlich zu- sätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. (3) 16.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Absätze (1) Ziffer 16.1 und (2) für 16.2 über einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.

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Samples: Gaslieferungsvertrag