Common use of Vertragsstrafe Clause in Contracts

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 3 contracts

Samples: www.stadtwerke-bamberg.de, netze.stadtwerke-schwedt.de, www.flughafen-stuttgart-energie.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher wel- cher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines ArbeitsbestandteilsArbeitsbe- standteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene Anschlussnetz- ebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens längs- tens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.alliander-netz.de, www.stwb.de

Vertragsstrafe. 16.117.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität Netzanschlusskapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene < 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene Anschluss- netzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sachsen-netze.de, www.stadtwerke-elbtal.de

Vertragsstrafe. 16.1. 16.1 Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher wel- cher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines ArbeitsbestandteilsArbeitsbe- standteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene Anschlussnetz- ebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens längs- tens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.stw-riesa.de

Vertragsstrafe. 16.1. 16.1 Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter UmgehungUmge- hung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber Netzbe- treiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten verein- barten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte Netznutzungs- entgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises Arbeits- preises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.koeln-bonn-airport.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten veröffent- lichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum Zeit- raum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.rendsburgernetz-sh.de

Vertragsstrafe. 16.1. 17.1 Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität Netzanschlusskapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.geranetz.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität Netzanschlusskapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene < 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 1 contract

Samples: netze.stadtwerke-witten.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher wel- cher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines ArbeitsbestandteilsArbeits- bestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene An- schlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-borken.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation Multipli- kation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte Netz- nutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises Arbeits- preises der Anschlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellenfestzustel- len, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.swro-netze.de

Vertragsstrafe. 16.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität Ent- nahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ 2.500 Jahresbenutzungsstunden Jahres- benutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene Anschluss- netzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum Zeit- raum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.uez.de

Vertragsstrafe. 16.1. (1) Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität Anschluss- nehmer Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung von Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigtbe- rechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich durch Addition eines Leistungsbestandteils, welcher aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Entnahmekapazität mit dem geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Leistungspreis der Anschlussnetzebene ≥ An- schlussnetzebene = 2.500 Jahresbenutzungsstunden ermittelt wird, sowie eines Arbeitsbestandteils, welcher für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens jedoch für ein Jahr, auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis Ba- sis des geltenden und im Preisblatt für Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers veröffentlichten Arbeitspreises der Anschlussnetzebene An- schlussnetzebene zugrunde gelegt wird. Ist die Dauer des Gebrauchs Ge- brauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: netzplusservice.de