Common use of Vertraulichkeit und Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammen- hang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertrags- partner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu ange- halten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

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Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene aller erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertrags- partner Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu ange- halten angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

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Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1 14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene aller erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertrags- partner Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu ange- halten angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

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Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1 17.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene aller erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertrags- partner Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu ange- halten angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

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Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1 8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen Unterlagen, geheim zu halten und angemessene aller erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertrags- partner Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu ange- halten angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen der Software in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

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