Common use of Vertraulichkeit und Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.1. Vertraulichkeit: Canon und der Kunde vereinbaren, dass beide während der Laufzeit des Vertrages und nach seiner Beendigung alle Informationen (in welchem Format auch immer) vertraulicher Natur (ob als solche gekennzeichnet oder nach vernünftigem Kriterium als vertraulich anzusehen) in Bezug auf die jeweils andere Partei, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht wurde, insbesondere jedes Geschäft, jede Geschäftsmethode und jedes Know-how sowie jede finanzielle oder technische Information vertraulich zu behandeln. Diese Klausel bezieht sich nicht auf Informationen, die: (a) bereits ohne Zutun ihres Empfängers, seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Klausel zurückzuführen wäre, (c) legal und zur Zeit ihrer Mitteilung frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen wurden, (d) durch den Kunden übermittelt wurden und davon unabhängig von Canon (einschließlich seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer) oder irgendeinem anderen Canon- Unternehmen (einschließlich Canon Inc. und jedes Tochterunternehmens, dessen Muttergesellschaft oder Endholdunggesellschaft Canon Inc., Canon Europa N.V. oder Canon ist) entwickelt wurden. (e) Von der jeweiligen Partei an ihre Subunternehmen oder Berater weiter gegeben wurden, vorausgesetzt, dass diese Dritten an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese Informationen gebunden sind. Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Klausel kann jede der Parteien Informationen der anderen Partei innerhalb des erforderlichen Rahmens an Dritte weitergeben, um allen Gesetzen, Vorschriften, gerichtlichen Anordnungen oder Anordnungen zuständiger Behörden Folge zu leisten. In all diesen Fällen hat der Empfänger sich angemessen darum zu bemühen, die andere Partei im Voraus auf eine solche Weitergabe von Informationen hinzuweisen und alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Folgen einer derartigen Weitergabe zu begrenzen. 13.2. Datenschutz: Der Kunde verpflichtet sich dazu, für sich und für Canon alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen von allen Personen einzuholen, über deren Daten er verfügt und die durch ihn oder Canon im Rahmen dieses Vertrags benutzt oder übertragen werden könnten. 13.3. e-Maintenance: Wenn Canon vereinbarungsgemäß Dienstleistungen über das Internet oder andere elektronische Medien wie e-Maintenance zu erbringen hat, ist Canon berechtigt, die ihr vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Daten einschließlich Personaldaten, zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, solche Daten auch anderen Canon- Unternehmen zur Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen, einschließlich Canon Inc. in Japan oder Drittunternehmen, damit Canon die Dienstleistungen erbringen kann. Canon wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die ihr zur Verfügung gestellten Personaldaten zu schützen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.112.1. Vertraulichkeit: Canon Die Vertragspartner haben die Daten und der Kunde vereinbaren, dass beide während der Laufzeit des Vertrages und nach seiner Beendigung alle Informationen (in welchem Format auch immer) vertraulicher Natur (ob als solche gekennzeichnet oder nach vernünftigem Kriterium als vertraulich anzusehen) in Bezug auf die jeweils andere ParteiInformationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht wurdeder Durchführung des jeweiligen Vertrages erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informationen“ genannt), insbesondere jedes Geschäft, jede Geschäftsmethode und jedes Know-how sowie jede finanzielle oder technische Information vorbehaltlich der Bestimmungen in nachfolgender Ziffer 12.4 vertraulich zu behandelnbehandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Diese Klausel bezieht sich nicht auf Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere sämtliche finanziellen, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden oder sonstigen Informationen, die:welche sich auf einen Vertragspartner beziehen, einschließlich Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, die Finanzplanung, Businesspläne sowie Personalangelegenheiten. 12.2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Es ist den Vertragspartner untersagt, vertrauliche Informationen zu eigenen Zwecken weiterzuverwenden, einschließlich durch bzw. im Zusammenhang mit dem Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands (a) Ausschluss des sog. Reverse Engineering im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG). 12.3. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. 12.4. Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von dem anderen Vertragspartner erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offenzulegen. 12.4.1. gegenüber einem verbundenen Unternehmen, sofern dieses in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet ist bzw. wird, und soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Vertragspartner bzw. zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist. 12.4.2. gegenüber seinen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesellschaften, wenn und soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. 12.4.3. in dem Umfang, wie diese vertraulichen Informationen dem diese Informationen empfangenden Vertragspartner zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie von dem anderen Vertragspartner erhalten hat, berechtigterweise bereits ohne Zutun ihres Empfängersbekannt sind, seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Weise als durch Tun oder Unterlassen des empfangenden Vertragspartners unter Verstoß gegen seine Geheimhaltungspflicht zugänglich werden, (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Klausel zurückzuführen wäre, (c) legal und zur Zeit ihrer Mitteilung frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung oder von einem Dritten empfangen wurden, (d) durch den Kunden übermittelt wurden und davon unabhängig von Canon (einschließlich seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten Vertragspartner aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder Auftragnehmer) einer gerichtlichen oder irgendeinem anderen Canon- Unternehmen (einschließlich Canon Inc. und jedes Tochterunternehmens, dessen Muttergesellschaft behördlichen Anordnung oder Endholdunggesellschaft Canon Inc., Canon Europa N.V. oder Canon ist) entwickelt wurden. (e) Von einer Anfrage der jeweiligen Partei an ihre Subunternehmen oder Berater weiter gegeben wurden, vorausgesetzt, dass diese Dritten an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen Regulierungsbehörde offengelegt werden müssen; in Bezug auf diese Informationen gebunden sind. Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Klausel kann jede der Parteien Informationen der anderen Partei innerhalb des erforderlichen Rahmens an Dritte weitergeben, um allen Gesetzen, Vorschriften, gerichtlichen Anordnungen oder Anordnungen zuständiger Behörden Folge zu leisten. In all diesen Fällen diesem Fall hat der Empfänger offenlegende Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich – soweit rechtlich zulässig – hierüber schriftlich zu informieren. Die Vertragspartner verpflichten sich angemessen darum zu bemühenin diesem Fall zur Zusammenarbeit und dazu, die andere Partei im Voraus auf eine solche Weitergabe von Informationen hinzuweisen und alle zumutbaren Schritte Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken und erforderlichenfalls jede zumutbare Unterstützung dem Vertragspartner zukommen zu lassen, der eine Schutzanordnung gegen die Folgen einer derartigen Weitergabe zu begrenzenOffenlegung sämtlicher vertraulicher Informationen oder einem Teil davon anstrebt. 13.212.5. Datenschutz: Der Kunde verpflichtet sich dazuJede Handlung oder Unterlassung durch einen Vertreter oder ein verbundenes Unternehmen, für sich die – wäre die Handlung oder Unterlassung von einem Vertragspartner vorgenommen worden – eine Verletzung dieser Regelung darstellt, gilt als Verletzung der Regelungen dieser Ziffer 12 durch den betreffenden Vertragspartner. 12.6. Die Regeln dieses Vertrages, welche die Vertraulichkeit von Informationen und/oder das Reverse Engineering betreffen, gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. 12.7. 6a EnWG bleibt unberührt. 12.8. Die Vertragspartner dürfen Adressdaten, Kontaktdaten und für Canon alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen von allen Personen einzuholenE-Mail-Adressen der jeweiligen Ansprechpartner und Kontaktpersonen, über deren Daten er verfügt und die durch ihn oder Canon sie im Rahmen dieses Vertrags benutzt Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Vertrages erheben, oder übertragen werden könntenaus öffentlichen Quellen zulässigerweise gewinnen durften, nur insoweit nutzen, als es für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für das Zusenden von Werbung zu nutzen. 13.312.9. e-Maintenance: Wenn Canon vereinbarungsgemäß Dienstleistungen über das Internet oder andere elektronische Medien wie e-Maintenance zu erbringen hat, ist Canon berechtigtDie Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten, die ihr vom Kunden für sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erhalten und auch im Übrigen verarbeiten, nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzend gelten die Erbringung datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Daten einschließlich Personaldaten, zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, solche Daten auch anderen Canon- Unternehmen zur Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen, einschließlich Canon Inc. in Japan oder Drittunternehmen, damit Canon die Dienstleistungen erbringen kann. Canon wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die ihr zur Verfügung gestellten Personaldaten zu schützenDatenschutzerklärung auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxxx- xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.16.1. Vertraulichkeit: Canon Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Unterlagen, Geschäftsabläufe und Daten, die ihnen vor oder bei der Kunde vereinbarenVertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei übermittelt werden oder auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangen (zusammen „vertrauliche Informationen“), dass beide während der Laufzeit des Vertrages vertraulich zu behandeln, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und nach seiner Beendigung alle Informationen (in welchem Format auch immer) vertraulicher Natur (ob als solche gekennzeichnet oder nach vernünftigem Kriterium als vertraulich anzusehen) nur für den vertraglichen Zweck zu verwenden. Die Parteien haben dabei dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie in Bezug auf eigene vertrauliche Informationen anwenden, zumindest jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unternehmen der ecovium Gruppe und deren Mitarbeiter sowie Berater der Parteien, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung. 6.2. Nicht vertraulich sind Informationen, (i) die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht werden, (ii) die der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, (iii) die ohne Rückgriff auf oder Verwendung der erhaltenen Informationen selbständig von einer Partei entwickelt wurden, (iv) die eine Partei rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von Dritten, die diese Informationen ihrerseits rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erworben haben, erhalten hat, (v) die eine Partei aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen hat; in diesem Fall hat die empfangende Partei die andere Partei von der Offenlegung zu informieren und den Umfang einer solcher Offenlegung soweit wie möglich einzuschränken. Die Weitergabe der Vertraulichen Informationen an Mitarbeiter ist nur in dem Umfang gestattet, wie dies zur Durchführung der der Partei obliegenden vertraglichen Pflichten erforderlich ist. 6.3. Unbefugte Dritte im Sinne des Artikels 6.1 sind nicht Berater der Parteien und/oder Mitarbeiter und/oder Berater verbundener Unternehmen der Parteien, welche die Informationen zur Durchführung ihrer Tätigkeit in Bezug auf den jeweiligen Vertrag benötigen („berechtigte Dritte“). Die Parteien werden jeden berechtigten Dritten schriftlich zur Einhaltung der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen verpflichten, soweit diese nicht bereits anderweitig hierzu verpflichtet sind. Die Geheimhaltungspflicht der berechtigten Dritten gilt auch nach dem Ausscheiden der Mitarbeiter bei einer der Parteien fort. 6.4. Die Parteien werden die jeweils andere Partei, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit diesem dem Vertrag zugänglich gemacht wurdeund dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, insbesondere jedes Geschäft, jede Geschäftsmethode und jedes Know-how sowie jede finanzielle oder technische Information vertraulich zu behandeln. Diese Klausel bezieht sich soweit diese nicht auf Informationen, die: (a) bereits ohne Zutun ihres Empfängers, seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Klausel zurückzuführen wäre, (c) legal und zur Zeit ihrer Mitteilung frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen wurden, (d) durch den Kunden übermittelt wurden und davon unabhängig von Canon (einschließlich seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer) oder irgendeinem anderen Canon- Unternehmen (einschließlich Canon Inc. und jedes Tochterunternehmens, dessen Muttergesellschaft oder Endholdunggesellschaft Canon Inc., Canon Europa N.V. oder Canon ist) entwickelt wurdenallgemein entsprechend verpflichtet sind. (e) Von 6.5. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der jeweiligen Partei an ihre Subunternehmen oder Berater weiter gegeben wurden, vorausgesetzt, dass diese Dritten an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese Informationen gebunden sind. Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Klausel kann jede der Parteien Informationen der anderen Partei innerhalb des erforderlichen Rahmens an Dritte weitergeben, um allen Gesetzen, Vorschriften, gerichtlichen Anordnungen oder Anordnungen zuständiger Behörden Folge zu leisten. In all diesen Fällen hat der Empfänger sich angemessen darum zu bemühen, die andere Partei im Voraus auf eine solche Weitergabe von Informationen hinzuweisen und alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Folgen einer derartigen Weitergabe zu begrenzen. 13.2. Datenschutz: Der Kunde verpflichtet sich dazu, für sich und für Canon alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen von allen Personen einzuholen, über deren Daten er verfügt und die durch ihn oder Canon im Rahmen dieses Vertrags benutzt oder übertragen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt ecovium im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Verarbeitet ecovium für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an ecovium verantwortlich. Die Parteien werden könntendie Einzelheiten zum Datenschutz erforderlichenfalls in einer gesonderten Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung regeln. 13.3. e-Maintenance: Wenn Canon vereinbarungsgemäß Dienstleistungen über das Internet oder andere elektronische Medien wie e-Maintenance zu erbringen hat, ist Canon berechtigt, die ihr vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Daten einschließlich Personaldaten, zu nutzen6.6. Der Kunde verpflichtet sich dazuist damit einverstanden, solche Daten in der Referenzliste von ecovium geführt zu werden. Der Kunde erlaubt ecovium bis auf Widerruf zu diesem Zwecke auch anderen Canon- Unternehmen zur Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellendie Nutzung seiner Marken, einschließlich Canon Inc. in Japan oder Drittunternehmen, damit Canon die Dienstleistungen erbringen kann. Canon wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die ihr zur Verfügung gestellten Personaldaten zu schützenLogos und Ähnlichem.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.116.1 Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen ist der Verkäufer verpflichtet, das technische oder geschäftliche Know-how, die Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Verkäufer von Vita oder dessen Vertretern offenbart wurden, sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen über das Unternehmen oder die Produkte von Vita, die der Verkäufer erhält, streng vertraulich zu behandeln. Vertraulichkeit: Canon Der Verkäufer beschränkt die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, die diese zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber Vita benötigen. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen wie der Verkäufer gegenüber Vita. 16.2 Vita nimmt den Schutz der Privatsphäre und der Kunde vereinbarenVertraulichkeit xxxxx und erkennt an, dass beide während alle Kunden das Recht haben zu erfahren, dass ihre personenbezogenen Daten nicht für einen von ihnen unbeabsichtigten Zweck verwendet werden. 16.3 Eine Partei ("Empfangende Partei") wird alle vertraulichen Informationen, die ihr mitgeteilt wurden oder die sie anderweitig von der Laufzeit anderen Partei oder einer Person im Namen der anderen Partei erhalten hat, streng vertraulich behandeln und wird diese vertraulichen Informationen lediglich zum Zwecke der Ausführung des Vertrages verwenden oder offenlegen.‌ 16.4 Die Empfangende Partei beschränkt die Offenlegung solcher vertraulichen Informationen auf diejenigen Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, die die vertraulichen Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Empfangenden Partei oder zur Ausübung der Rechte der Empfangenden Partei aus dem Vertrag kennen müssen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, wie die Empfangende Partei.‌ 16.5 Ziffer 16.3 und 16.4 gelten nicht, soweit die Offenlegung durch geltende gesetzliche oder regulatorische Anforderungen vorgeschrieben ist. Ziffer 16.3 und 16.4 gelten auch nicht in Bezug auf Informationen, die (i) der Empfangenden Partei nachweislich vor ihrem Erhalt ohne Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bekannt waren oder von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (ii) der Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden. 16.6 Vita und der Verkäufer werden sämtliche Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen, die sich im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren und/oder aus dem Vertrag ergeben, ordnungsgemäß einhalten. 16.7 Wenn der Verkäufer Vita personenbezogene Daten von Personen (einschließlich Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern oder sonstigen Dritten) zur Verfügung stellt, die im Namen des Verkäufers verarbeitet werden, hat der Verkäufer sicherzustellen, dass er dazu befugt ist und die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten hat. 16.8 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrages sind in der Bestellung und in Anlage 1 enthalten. 16.9 Soweit der Verkäufer oder Vita (der "Relevante Verarbeiter") personenbezogene Daten für den anderen (der "Relevante Controller") als Datenverarbeiter verarbeitet, wird der Relevante Verarbeiter:‌ 16.9.1 die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Anweisungen des relevanten Controllers, einschließlich des Vertrages, zum Zwecke der Bereitstellung oder des Erhalts der Waren und/oder Dienstleistungen (je nach seiner Beendigung Kontext) verarbeiten; 16.9.2 nur die Arten von personenbezogenen Daten verarbeiten, die sich auf die Kategorien der betroffenen Personen beziehen, und nur insofern, als dies für die Lieferung oder den Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen (je nach Kontext) in der von den Parteien vereinbarten Weise erforderlich ist; 16.9.3 alle Informationen in Artikel 32 der GDPR geforderten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten; 16.9.4 angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, und ihre vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten; 16.9.5 abhängig davon, ob es sich beim Relevanten Verarbeiter um Vita oder den Verkäufer handelt, zu folgendem befugt/verpflichtet: 16.9.5.1 Vita wird befugt, Dritte mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu beauftragen ("Unterauftragsverarbeiter"), vorbehaltlich der Benachrichtigung des Verkäufers über die Unterauftragsverarbeiter von Vita und der sonstigen Erfüllung der in welchem Format auch immerArtikel 28 Absätze 2 und 4 des GDPR genannten Geschäftsbedingungen; or‌ 16.9.5.2 Dem Verkäufer ist es untersagt, Dritten die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gestatten ('Unterauftragsverarbeiter'), ohne dass eine vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt, wobei diese Zustimmung von der Erfüllung der Geschäftsbedingungen gemäß Artikel 28 Absätze 2 und 4 des GDPR abhängig ist;‌ 16.9.6 unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von fünf (5) vertraulicher Natur Werktagen den relevanten Controller über jede Mitteilung einer betroffenen Person hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder jede andere Mitteilung (ob als solche gekennzeichnet oder nach vernünftigem Kriterium als vertraulich anzuseheneinschließlich einer Aufsichtsbehörde) über die Verpflichtungen einer Partei im Rahmen der Datenschutzgesetze in Bezug auf die jeweils andere Parteipersonenbezogenen Daten informieren;‌ 16.9.7 unverzüglich den Relevanten Controller über Verletzungen personenbezogener Daten informieren, wobei dieser Hinweis alle Informationen enthalten muss, die der Relevante Controller vernünftigerweise benötigt, um seinen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen nachzukommen; 16.9.8 bei der Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erfolgt; 16.9.9 dem zuständigen Verantwortlichen vorbehaltlich einer angemessenen Vorankündigung gestatten, die Einrichtungen, die der Relevante Verarbeiter zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten nutzt, sowie alle Aufzeichnungen, die der Relevante Verarbeiter im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht wurdedieser Verarbeitung führt, insbesondere jedes Geschäftzu inspizieren und zu auditieren; 16.9.10 jede Unterstützung leisten, jede Geschäftsmethode und jedes Know-how die der Relevante Controller vernünftigerweise benötigt in Bezug auf: 16.9.10.1 Mitteilungen, die der Relevante Controller gemäß Ziffer 16.9.6 erhält, sowie jede finanzielle oder technische Information vertraulich zu behandeln. Diese Klausel bezieht sich nicht auf Informationen, die: (a) bereits ohne Zutun ihres Empfängers, seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Klausel zurückzuführen wäre, (c) legal und zur Zeit ihrer Mitteilung frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen wurden, (d) durch den Kunden übermittelt wurden und davon unabhängig von Canon (einschließlich seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer) oder irgendeinem anderen Canon- Unternehmen (einschließlich Canon Inc. und jedes Tochterunternehmens, dessen Muttergesellschaft oder Endholdunggesellschaft Canon Inc., Canon Europa N.V. oder Canon ist) entwickelt wurden. (e) Von der jeweiligen Partei an ihre Subunternehmen oder Berater weiter gegeben wurden, vorausgesetzt, dass diese Dritten an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese Informationen gebunden sind. Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Klausel kann jede der Parteien Informationen der anderen Partei innerhalb des erforderlichen Rahmens an Dritte weitergeben, um allen Gesetzen, Vorschriften, gerichtlichen Anordnungen oder Anordnungen zuständiger Behörden Folge zu leisten. In all diesen Fällen hat der Empfänger sich angemessen darum zu bemühenMitteilung, die andere Partei im Voraus auf eine solche Weitergabe von Informationen hinzuweisen und alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Folgen einer derartigen Weitergabe zu begrenzen.er direkt empfängt; und 13.2. Datenschutz: Der Kunde verpflichtet sich dazu, für sich und für Canon alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen von allen Personen einzuholen, über deren Daten er verfügt und die durch ihn oder Canon im Rahmen dieses Vertrags benutzt oder übertragen werden könnten. 13.3. e-Maintenance: Wenn Canon vereinbarungsgemäß Dienstleistungen über das Internet oder andere elektronische Medien wie e-Maintenance zu erbringen hat, ist Canon berechtigt, die ihr vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Daten einschließlich Personaldaten, zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, solche Daten auch anderen Canon- Unternehmen zur Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen16.9.10.2 Verletzungen personenbezogener Daten, einschließlich Canon Inc. in Japan der Ergreifung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen unter der Leitung des Relevanten Controllers; und 16.9.11 die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unverzüglich nach Beendigung oder Drittunternehmen, damit Canon Ablauf des Vertrags einstellen und nach Xxxx des Relevanten Controllers die Dienstleistungen erbringen kann. Canon wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die ihr zur Verfügung gestellten Personaldaten zu schützenpersonenbezogenen Daten entweder zurückgeben oder sicher löschen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Vertraulichkeit und Datenschutz. 13.11. Vertraulichkeit: Canon Die Parteien verpflichten sich dazu, dass sie sowie alle Personen, die von ihnen mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieser Vereinbarung betraut werden, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz einhalten und dass die aus dem Bereich des anderen Vertragspartners erlangten oder bekannt werdenden Informationen oder Unterlagen über Geschäftsgeheimnisse oder als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbare Informationen oder Unterlagen ("vertrauliche Informationen") des anderen Vertragspartners vertraulich behandelt, nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. Die Vertragsparteien haben alle von ihnen mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betrauten Personen, soweit sie nicht bereits aufgrund Berufsverschwiegenheit oder arbeitsvertraglicher Regelungen zur entsprechenden Vertraulichkeit verpflichtet sind, entsprechend schriftlich zu verpflichten und diese Verpflichtung dem anderen Vertragspartner auf Verlangen nachzuweisen. Daten des Anbieters, seiner verbundenen Unternehmen und der Kunde vereinbarenberechtigten Nutzer, die in den Diensten gespeichert werden, gelten als "vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Regelung. 2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach vorstehender Xxxxxx gilt nicht für vertrauliche Informationen, 2.1. die zur Zeit ihrer Übermittlung durch eine Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; 2.2. nach ihrer Übermittlung durch eine Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; 2.3. nach Ihrer Übermittlung durch eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf die Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; 2.4. und/oder die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse der anderen Partei entwickelt worden sind. 3. Die Verpflichtungen gelten weiterhin nicht, soweit die vertraulichen Informationen gemäß Gesetz, insbesondere aufgrund behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung, veröffentlicht werden müssen. In diesem Fall wird die veröffentlichende Partei die andere Partei hierüber unverzüglich informieren und diese in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen unterstützen. 4. Der Anbieter stellt sicher, dass beide während die für den Kunden im Rahmen der Inanspruchnahme des Dienstes gespeicherten personenbezogenen Daten entsprechend den Regelungen der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung verarbeitet werden. 5. Der Anbieter stellt durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicher, dass alle Geschäftsunterlagen und Daten, welche den Kunden betreffen, von den Daten des Anbieters oder sonstigen Dritten getrennt gehalten, isoliert eingesehen und herausgegeben werden können und unbefugte Dritte darauf nicht zugreifen können. 6. Am Ende der Laufzeit des Vertrages und nach seiner Beendigung der Vereinbarung löscht jede Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei (außer in welchem Format auch immer) vertraulicher Natur (ob als solche gekennzeichnet dem Umfang, der für die weitere Erfüllung einer anderen Vereinbarung erforderlich ist oder nach vernünftigem Kriterium als vertraulich anzusehenwenn es einer Partei technisch nicht möglich ist, Informationen zu löschen, die in ihren elektronischen Archiven gesichert wurden) in Bezug auf die jeweils andere Partei, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht wurde, insbesondere jedes Geschäft, jede Geschäftsmethode und jedes Know-how sowie jede finanzielle den Dienst. Andere vertrauliche Informationen sind der anderen Partei nach deren Xxxx zurückzugeben oder technische Information vertraulich zu behandelnvernichten. Diese Klausel bezieht sich nicht auf Informationen, die: (a) bereits ohne Zutun ihres Empfängers, seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Klausel zurückzuführen wäre, (c) legal und zur Zeit ihrer Mitteilung frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen wurden, (d) durch den Kunden übermittelt wurden und Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben davon unabhängig von Canon (einschließlich seiner Führungskräfte, Angestellten, Agenten oder Auftragnehmer) oder irgendeinem anderen Canon- Unternehmen (einschließlich Canon Inc. und jedes Tochterunternehmens, dessen Muttergesellschaft oder Endholdunggesellschaft Canon Inc., Canon Europa N.V. oder Canon ist) entwickelt wurdenunberührt. (e) Von 7. Der Kunde darf Auskünfte über Auftragswerte oder Preise nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen an Dritte geben. Hierüber hat der Kunde den Anbieter schriftlich zu informieren. 8. Xxxxxx nicht ausdrücklich in Schriftform anders vereinbart, stimmen die Parteien der Bekanntgabe der Tatsache, dass sie einen Vertrag miteinander geschlossen haben, in der folgenden Art und in folgendem Umfang zu; • auf der öffentlich zugänglichen Homepage der jeweiligen Partei an ihre Subunternehmen durch namentliche Benennung und/ oder Berater weiter gegeben wurden, vorausgesetzt, dass diese Dritten an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese Informationen gebunden sind. Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Klausel kann jede der Parteien Informationen Verwendung des Logos der anderen Partei innerhalb Partei; • Der Anbieter ist zudem berechtigt, Name und Logo des erforderlichen Rahmens an Dritte weitergebenKunden sowie die Firmenadresse und Umsatzsteuer ID im Dispositionsportal (xxxxx://xxxxxx-xxxxx.xx) zu nennen. Die Angabe der weitergehenden Daten im Dispositionsportal dient der Verknüpfung des Kunden mit anderen Unternehmen/ Dienstleistern. 9. Die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Verpflichtungen zur Verschwiegenheit gelten nach Vertragsbeendigung fort, um allen Gesetzenmaximal jedoch für eine Dauer von 15 Jahren. 10. Der Anbieter ist auch berechtigt, Vorschriften, gerichtlichen Anordnungen oder Anordnungen zuständiger Behörden Folge zu leisten. In all diesen Fällen hat der Empfänger sich angemessen darum zu bemühenaber nicht verpflichtet, die andere Partei im Voraus auf eine solche Weitergabe Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Informationen hinzuweisen und alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Folgen einer derartigen Weitergabe zu begrenzen. 13.2. Datenschutz: Der Kunde verpflichtet sich dazu, für sich und für Canon alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen von allen Personen einzuholen, über deren Daten er verfügt und die durch ihn oder Canon im Rahmen dieses Vertrags benutzt oder übertragen werden könnten. 13.3. e-Maintenance: Wenn Canon vereinbarungsgemäß Dienstleistungen über das Internet oder andere elektronische Medien wie e-Maintenance zu erbringen hat, Störungen ist Canon der Anbieter ferner berechtigt, die ihr vom Kunden für die Erbringung Änderungen an der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Struktur der Daten einschließlich Personaldaten, zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, solche Daten auch anderen Canon- Unternehmen zur Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen, einschließlich Canon Inc. in Japan oder Drittunternehmen, damit Canon die Dienstleistungen erbringen kann. Canon wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die ihr zur Verfügung gestellten Personaldaten zu schützendem Datenformat vorzunehmen.

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