Vertraulichkeit und Datenschutz. 10.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Durchführung die- ses Vertrages über die jeweils andere Vertragspartei erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit nicht a) ihre Weitergabe für die jeweils andere Vertragspartei ersichtlich ohne Nachteil ist, b) sie jedermann zugänglich sind oder c) sie aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. 10.2 Zum Zweck der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrags werden im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten des Kunden durch badenova oder von badenova beauftragte Dienstleister im Rahmen der Regelungen des Bundesdatenschutz- gesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. badenova ist mittels dieser personenbezoge- nen Daten und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Bonitäts- prüfung des Kunden und insbesondere dazu berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssystemen einzuholen und Negativdaten abzuspeichern.
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