Vertraulichkeit und geistiges Eigentum Musterklauseln

Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. 16.1 Der Lieferant respektiert die Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen von JCT.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. Von allen Lieferanten und deren Vertretern wird erwartet, die Vertraulichkeit der ihnen von MacLean-Fogg oder seinen Kunden anvertrauten Informationen zu wahren. Die Lieferanten müssen die geistigen Eigentumsrechte von MacLean-Fogg respektieren und schützen und die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen und anderen proprietären Informationen von MacLean-Fogg wahren, einschließlich Informationen, die nicht öffentlich oder nicht leicht zu beschaffen oder zu ermitteln sind. Der Lieferant darf keine gestohlene oder sich widerrechtlich angeeignete Technologie verwenden.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. 1. Alle zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden vom Auftraggeber und Edel Grass vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen des Vertrags, für den die Informationen erteilt wurden, verwendet. Edel Grass ist berechtigt, den Auftrag als Referenz zu nennen. 2. Edel Grass behält sich sämtliche Rechte am geistigen Eigentum sowie alle ähnlichen Rechte zum Schutz von Informationen in Bezug auf die von ihr hergestellten Produkte vor.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. (1) Der Käufer erkennt an, dass die Informationen, die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Erfüllung dieser Vereinbarung übermittelt (mündlich oder schriftlich), vertrauliche und geschützte Informationen des Verkäufers beinhalten, die sowohl technischer als auch kommerzieller Natur sein können. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen nicht ohne die vorherige Zustimmung des Verkäufers Dritten gegenüber offenzulegen. (2) Die geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte und andere damit verbundenen Rechte in Zusammenhang mit dem Design, der Herstellung, Lieferung des Produkts, der Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Daten und Software, welche dem Käufer durch den Verkäufer zugänglich gemacht werden, sind Alleineigentum des Verkäufers, verbleiben ausschließlich in seinem Eigentum und können jederzeit vom Verkäufer zurück gefordert werden. (3) Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie, unbefristete Lizenz zur Nutzung der Software und der vertraulichen Informationen des Verkäufers beschränkt auf den Zweck dieser Vereinbarung und auf die Produkte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Der Käufer erklärt sich weiter damit einverstanden, Dritten nicht die Erlaubnis zu erteilen, die Produkte oder Teile davon anhand der Zeichnungen des Verkäufers herzustellen oder die Zeichnungen anders als im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verwenden. Der Käufer wird den Verkäufer gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Haftungen in Bezug auf Personenschäden (einschließlich Tod) oder Sachschäden verteidigen und schadlos halten, die im Zusammenhang mit einem Produkt oder einem Teil davon entstanden sind, welches durch einen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers hergestellt wurde, und er wird den Verkäufer für alle damit verbundenen Kosten, Gebühren und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) entschädigen.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. Alle Dokumente, Daten, technischen Informationen, Bild- oder Tonaufzeichnungen beider Parteien während einer Remote-Sitzung über KM remoteSupport unterliegen der Geheimhaltung, es sei denn, die Informationen sind allgemein veröffentlicht, öffentlich zugänglich oder Informationen wurden ausdrücklich von der Geheimhaltung ausgenommen. Der Kunde darf keine Informationen oder Inhalte aus der Plattform KM remoteSupport an Dritte oder gar Wettbewerber von KraussMaffei (insbesondere Hersteller von Kunststoff- verarbeitungsmaschinen) weitergeben. KM remoteSupport darf nur für die vereinbarten Supportzwecke des Kunden auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung genutzt werden. Alle Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Patent-, Marken- und Urheberrechte, verbleiben bei uns. Reverse Engineering ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle dem Kunden nach diesen Bedingungen eingeräumten Rechte sind beschränkt, nicht übertragbar und auf die Dauer dieses Vertrages beschränkt. Sie gestatten uns die Nutzung Ihrer geistigen Eigentumsrechte, wenn dies zur Erbringung des KM remoteSupport-Dienstes erforderlich ist. Wir werden diese Informationen nicht für andere Zwecke als die Erbringung der KM remoteSupport-Dienste verwenden oder an Dritte weitergeben.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. 9.1 VASCO GROUP bleibt der exklusive Titular aller Rechte aus geistigem Eigentum an den gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen. Der Käufer garantiert VASCO GROUP dass die an Dritten zur Verfügung gestellten Informationen die Rechte des geistigen Eigentums von VASCO GROUP nicht verletzen. 9.2 Alle Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Designs jeglicher Art, die an den Käufer zur Verfügung gestellt werden im Rahmen der Verhandlungen über und/oder die Durchführung der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, und/oder die in jedes mögliche Dokument von VASCO GROUP aufgeführt werden, einschließlich der Auftragsbestätigung und der Lieferschein ausgestellt von VASCO GROUP, sind vertraulich zu behandeln. Auf erstes Anfordern von VASCO GROUP müssen die vorgenannten Unterlagen zurückgegeben werden. Diese Dokumente, Informationen, Entwürfe und Modelle bleiben Eigentum von VASCO GROUP und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, noch kopiert, noch (in)direkt, ganz oder teilweise für andere Zwecke benutzt werden, als die für die sie bestimmt sind , es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VASCO GROUP. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer bestehen, zumindest bis dem Zeitpunkt an dem die entsprechenden Unterlagen, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe ohne Verschulden des Käufers, öffentlich bekannt sind.
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. Der Lieferant respektiert die Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen von SBOT. „Geschäftsge- heimnisse“ ist weit auszulegen und umfasst Betriebsge- heimnisse und geistiges Eigentum, Geschäftsideen, -pro- zesse, -prognosen und -strategien, Kunden-, Lieferanten- und Produktinformationen einschließlich Preislisten und Preisbildungsmechanismen, Kapazitäts- und Produkti- onsinformationen, Anfragen und Bestellungen von SBOT, Maschinen, Informationen und Entwicklungspläne für For- schung und Entwicklung (F&E), Aufzeichnungen betref- fend Führungskräfte und Mitarbeiter etc. Jegliche Weiter- gabe, Vervielfältigung, Offenlegung oder Veröffentlichung von Dokumenten oder Informationen, die von SBOT dem Lieferanten bereitgestellt werden, ist grundsätzlich unter- sagt und bedarf der Genehmigung durch SBOT. Der Lie- ferant darf die offengelegten Informationen und Unterla- gen ausschließlich für die Abgabe eines Angebots und die Erfüllung des betreffenden Vertrages verwenden. Dar- über hinaus verpflichtet sich der Lieferant, das ihm zu- gänglich gemachte geistige Eigentum von SBOT nur im Rahmen der Vertragserfüllung abzurufen und zu nutzen, nicht jedoch darüber hinaus abzurufen, zu nutzen, sich anzueignen oder zu registrieren. Die Rechte am geistigen Eigentum verbleiben bei SBOT. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auf unbestimmte Zeit, die sich auch über die Beendigung der Geschäftsbe- ziehung mit SBOT hinaus erstrecken kann. Nach Beendi- gung sind alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhal- tenen oder erstellten Unterlagen und Informationen an SBOT zurückzugeben bzw. zu übergeben. Wenn dies un- möglich oder untunlich ist, sind sie zu vernichten (lö- schen). Unterbleibt die Vernichtung aufgrund öffentlich- rechtlicher Bestimmungen oder einer gesonderten Ver- einbarung mit SBOT, so ist SBOT unverzüglich darüber zu informieren. Stellt der Lieferant Produkte (einschließlich der Dokumen- tation) bereit, die Gegenstand von geistigen Eigentums- rechten sind, und ist die Übertragung dieser Rechte aus bestimmten Gründen nicht Bestandteil der Leistung an SBOT, so verpflichtet er sich, das uneingeschränkte Recht auf Zugang und Nutzung für die vorgesehenen Zwecke einzuräumen. Liegen derartige Rechte bei einem Dritten, so hat der Lieferant für ihre entsprechende Über- tragung auf SBOT zu sorgen und SBOT diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. SBOT ist berechtigt, den Lieferanten auf unbegrenzte Zeit auf allen Werbeträgern und in allen Werbe- und PR- Aktivitäten,...
Vertraulichkeit und geistiges Eigentum. 13.1 Die Parteien sind verpflichtet, sowohl während als auch nach der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, sämtliche gewerblichen sowie techni- schen Informationen sowie das Know-how, wie z. B. Angaben zu Pro- dukten, Preisen, Kunden sowie Lieferanten (im Folgenden: „Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln. 13.2 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den während der Erfüllung eines Vertrages hergestellten und/oder vom Lieferanten gelieferten Gü- tern und/oder Leistungen, einschließlich u. a. sämtlicher Urheberrechte, Rechte an Datenbanken und Entwürfen, Rechte an Know-how, Patente und Rechte an Erfindungen, Informationen, Inhalten, Materialien, Daten oder Verfahren (in sämtlichen Fällen, und zwar ungeachtet, ob eingetra- gen oder nicht, sowie einschließlich sämtlicher Rechte zur Anmeldung dieser zur Eintragung), liegen beim Lieferanten, verbleiben bei diesem und/oder werden zu dessen Eigentum. Sämtliche geistiges Eigentum und/oder vertrauliche Informationen enthaltene Datenträger bleiben oder werden zum Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne ausdrück- liche Genehmigung nicht kopiert, gegenüber Dritten offengelegt oder auf eine sonstige Art genutzt werden, unabhängig davon, ob aufseiten des Käufers Kosten für die Erstellung oder Bereitstellung dieser Informa- tionen geleistet wurden. Der Käufer gibt diese Xxxxxx auf erstes schriftli- ches Verlangen des Lieferanten an diesen zurück. 13.3 Der Lieferant ist berechtigt, den Nutzer als Referenz anzugeben. 13.4 Sofern und soweit notwendig wird dem Käufer vom Lieferanten hiermit eine Lizenz zur Nutzung der Güter und Leistungen erteilt.

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  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Vertraulichkeit 11.1. In Bezug auf jegliche vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei dazu: a) die Vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, indem sie Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; b) die Vertraulichen Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; c) die Vertraulichen Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; d) auf Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter zu belassen, die im Original enthalten sind. 11.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. 11.3. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung Vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, b) durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist, c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren, d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder e) durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind. 11.4. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen von Abschnitt 11. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. SAP ist jedoch befugt, den Namen des Auftraggebers in Referenzkundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen, Referenzkundenbesuchen, Teilnahme an der SAPPHIRE) zu verwenden. SAP darf Informationen über den Auftraggeber an SAP SE und ihre Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers umfasst, wird der Auftraggeber ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.