Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.
Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
Verwendung der Erträge. Der Erfolg des OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kapitalgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wie- deranlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss An- hang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Die Bestimmung der Höhe der Ausschüttung liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Ein Teil der Nettoerträge des Fonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
Verwendung der Erträge. Die thesaurierenden und die ausschüttenden An- teilsklassen (mit jährlicher Dividendenausschüt- tung in den vier auf den Abschluss des Geschäfts- jahres folgenden Monaten) der einzelnen Teilver- mögen sind in den Anhängen dieses Fondspros- pekts erwähnt.
Verwendung der Erträge. Der Erfolg des AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger ausschütten oder diesen Erfolg wiederanlegen (thesaurieren).
Verwendung der Erträge. Die Verwaltungsgesellschaft kann die von einem Teilfonds bzw. einer Anteilklasse erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds bzw. dieser Klasse ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Klasse wieder anlegen. Ob der maßgebliche Teilfonds oder die maßgebliche Klasse ausschüttend oder reinvestierend (thesaurierend) ist, ist im maßgeblichen Anhang A festgelegt. Mehr Einzelheiten zu reinvestierenden (thesaurierenden) Teilfonds/Klassen und ausschüttenden Teilfonds/Klassen sind im Prospekt im Abschnitt mit der Überschrift „Verwendung der Erträge“ und Anhang A enthalten.
Verwendung der Erträge. Ausschüttung der Erträge jeweils innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungs- jahres.
Verwendung der Erträge. Der Nettoertrag der Teilvermögen wird jährlich pro Anteilsklasse spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der entsprechenden Rechnungseinheit an die Anleger ausge- schüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen. Bis zu 30% des Nettoertrages einer Anteilsklasse der Teilvermögen können jeweils auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auf eine Ausschüttung kann verzichtet und der gesamte Nettoertrag kann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn: • Der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus früheren Rechnungsjahren des Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als 1% des Nettoinven- tarwertes des Teilvermögens oder der Anteilsklassen beträgt, und • Der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus früheren Rechnungsjahren des Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als eine Einheit der Rechnungseinheit des Teilvermögens bzw. der Anteilsklassen beträgt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondslei- tung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden.
Verwendung der Erträge. 1. Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, s ofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen werden. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jahre nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, verfallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re-Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmepreises an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Verwendung der Erträge. Die Anteilklassen der einzelnen Teilfonds können den ihnen am Ertrag des Teilfonds zustehenden Anteil entweder ausschütten oder thesaurieren. Üblicherweise ist Klasse A eine ausschüttende Klasse während die anderen Klassen üblicherweise thesaurierende Klassen sind. Ob die maßgebliche Klasse eine ausschüttende oder eine thesaurierende Klasse ist, ist im maßgeblichen Anhang A festgelegt. Im Hinblick auf die ausschüttenden Klassen kann die Verwaltungsgesellschaft zu Zeitpunkten, die sie für geeignet erachtet, Dividenden in der Höhe beschließen, die die er Verwaltungsgesellschaft mit Blick auf die Gewinne dieser Klasse für gerechtfertigt hält. Die Dividenden stellen den gesamten Jahresüberschuss oder einen Teil davon und/oder den gesamten Saldo der insgesamt realisierten Gewinne dar, wobei jährlich maximal 10 % des Jahresüberschusses der Klasse vorgetragen werden dürfen. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft zu Zeitpunkten, die sie für geeignet erachtet, und gemäß den Anforderungen der FMA auch für ausschüttende Klassen derartige Dividenden aus dem Kapital des maßgeblichen Teilfonds beschließen, auf das die Klasse Anspruch hat. Weitere Informationen, die speziell für ausschüttende Klassen gelten, werden in Anhang A angegeben. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.