Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) oder den gemeinen Wert nach Nr. 1 c) hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Versicherungsvertrag, Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Versicherungsvertrag
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent p. a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Maschinenversicherung, Verbraucherinformation Für Versicherungen, Maschinen Und Kaskoversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) oder den gemeinen Wert nach Nr. 1 c) hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Sachversicherung, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) oder den gemeinen Wert nach Nr. 1 c) hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiter- gehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 % p. a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Versicherung Von Maschinen, Versicherung Von Biogasanlagen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie ab Ende der Haftzeit oder ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit mehr entsteht zu verzinsen; maßgebend ist der frühere Zeitpunkt;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Betriebsunterbrechungs Versicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) oder den gemei- nen Wert nach Nr. 1 c) hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit Fällig- keit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber gegen- über dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Montageversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter versicher- ter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 2 contracts
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent p. a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Ambub 2011)
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p.a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie ab Ende der Haftzeit oder ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit mehr entsteht zu verzinsen; maßgebend ist der frühere Zeitpunkt;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 2 contracts
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;,
b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) hinausgehende Teil der Entschädigung Entschä- digung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 2 contracts
Samples: Sachversicherung, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
dc) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit Fäl- ligkeit zu verzinsen;.
b) der Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung Ent- schädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung Wiederherstel- lung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;.
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;, soweit nicht aus einem ande- ren Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist.
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
(a) ⇒ die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
(b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) ⇒ der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d(c) ⇒ die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent p.a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) a. die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;,
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) b. der Zinssatz beträgt 4 Prozent;Prozent p. a.,
d) c. die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiter- gehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Handy Versicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht Zinspfl icht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung Wieder- herstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p. a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist.
dc) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) a. die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) b. der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p. a.;
d) c. die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiter gehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;, soweit nicht aus ei> nem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zah> len ist.
dc) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung Entschädi> gung fällig.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;Der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent%;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Maschinenversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;, soweit nicht aus ei> nem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zah> len ist.
dc) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung Entschädi> gung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Bauleistungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit Fällig- keit zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;Der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Transportversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiter- gehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung Sicher- stellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung Sicher- stellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die : - Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der . - Der Zinssatz beträgt liegt bei 4 Prozent;
d) die , soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. - Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) : die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) ; der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die : – Die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der . – Der Zinssatz beträgt liegt bei 4 Prozent;
d) die , soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. – Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fälligfäl- lig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt für das Jahr mit vier Prozent zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die so- weit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden zusammen mit der Entschädigung fälligkönnen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende wei- tergehende Zinspflicht besteht:
a) : (a)⇒ die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) ; (b)⇒ der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
(a) die ⇒die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
(b) der ⇒der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
(c) der ⇒der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
(d) die ⇒die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt Der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;zahlen ist.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Betriebsschließungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, gilt soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Betriebssachversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit - seit Anzei- ge des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist.
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Samples: Hausratversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;Zinssatz beträgt vier Prozent p. a.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Maschinenversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit sOweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sOweit sie nicht innerhalb eines Monats MOnats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 PrOzent;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 Prozent p. a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fälligvier Prozent pro Jahr, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 %;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsenverzin> sen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung Sicher> stellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wiederbe> schaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p.a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung Entschädi> gung fällig.
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;Prozent p.a.
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent p. a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p. a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Insurance Policy
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p.a.;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht Zins- pflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b) der Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;.
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;Prozent p. a..
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
(a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
(b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p. a.;
d(c) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Photovoltaik Programm
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:,
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
dc) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie ab Ende der Haftzeit oder ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfall- schaden nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit mehr entsteht zu verzinsen;; maftgebend ist der frühere Zeitpunkt.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;.
dc) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – - ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hatZinssatz beträgt 4 % p. a.;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a(1) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;.
b(2) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Der Zinssatz beträgt 4 Prozent;Prozent pro Jahr.
d(3) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Bauleistungs Versicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt für das Jahr mit vier Prozent zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;so- weit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a(1) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c(2) der Zinssatz beträgt 4 ProzentProzent p. a.;
d(3) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens Scha- dens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder o- der Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a(1) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen;
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;
c(2) der Zinssatz beträgt 4 Prozentvier Prozent pro Jahr;
d(3) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) die Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit seit Anzeige des Schadens zu verzinsen;.
b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat;Der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr.
c) der Zinssatz beträgt 4 Prozent;
d) die Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Appears in 1 contract
Samples: Glasversicherung