Common use of Verzinsung Clause in Contracts

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; . b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; . c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden nach Nr. 1 b) hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft, Feuerversicherung Der Landwirtschaft

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: die : a) Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der . b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der . c) Der Zinssatz beträgt vier 5 Prozent pro Jahr; die jährlich, soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. d) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Betriebssachversicherung, Insurance Policy

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens Scha- dens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Insurance Agreement

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden oder den gemeinen Wert hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Inhaltsversicherung Für Gastronomie

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : (a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens wird, ab Fälligkeit zu verzinsen; ; (b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; (c) der Zinssatz beträgt vier 4 Prozent pro Jahr; ; (d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Photovoltaik Programm

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: die a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der . b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung Wieder- herstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der . c) Der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die liegt bei 4 Prozent, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. d) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fälligfäl- lig.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent Prozent, pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung Entschädi- gung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wie- derbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.;

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige Anzeig des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Elektronik Versicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der über den Zeitwertschaden oder den gemeinen Wert hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Inhaltsversicherung Für Bäckereien

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber gegen- über dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Elektronik Versicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; . b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende hin- ausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a. die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens - ab Fälligkeit zu verzinsen; ; b. der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c. der Zinssatz beträgt vier 4 Prozent pro Jahr; p. a.; d. die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.;

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens abFälligkeit zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der demder Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber Sachengegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; 4 Prozent; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Photovoltaikversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: die : a) Die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der . b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der . c) Der Zinssatz beträgt vier Prozent 4 % pro Jahr; die . d) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wiederbeschatfung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent 4 % pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber gegen- über dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.;

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Samples: Elektronik Versicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende weiterge- hende Zinspflicht besteht: die : a) Die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; der . b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; der . c) Der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; die . d) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht Zins­ pflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende hinausge­ hende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versi­ cherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer Versi­ cherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung Ent­ schädigung fällig.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter versicher- ter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; . b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung Ent- schädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; . c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; , soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Versicherungsvertrag

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; ; b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer Versiche- rer nachgewiesen hat; ; c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; ; d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Elektronik Versicherung

Verzinsung. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: : a) die Entschädigung ist – ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen; . b) der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat; . c) der Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr; , soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. d) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung