Veröffentlichungen. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht. In den in § 298 Abs. 2 KAGB aufgeführten Fällen werden die Anteilinhaber zusätzlich mittels eines dauerhaften Datenträgers entsprechend § 167 KAGB informiert.
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Veröffentlichungen. Die In der Bundesrepublik Deutschland werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile unter xxx.xxxxxxxxx.xx sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den in § 298 Abs. 2 KAGB aufgeführten Fällen werden die Anteilinhaber zusätzlich mittels eines dauerhaften Datenträgers entsprechend im Sinne von § 167 KAGB informiert.
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Veröffentlichungen. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht. In den in § 298 Abs. 2 KAGB aufgeführten Fällen werden die Anteilinhaber zusätzlich mittels eines dauerhaften Datenträgers entsprechend § 167 KAGB informiert. Anhang: gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65/EG – Einrichtungen für Anleger in einem OGAW, dessen Verwaltungsgesellschaft Carmignac Gestion ist.
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