Veröffentlichungen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers wird der Lieferant keine Ankündigungen machen oder Fotografien anfertigen oder herausgeben (es sei denn, dies ist für die internen Herstellungs- und Fertigungsprozesse des Lieferanten erforderlich) und wird zudem keinerlei Informationen im Zusammenhang mit der Bestellung und diesem Vertrag oder im Hinblick auf seine geschäftliche Beziehung mit dem Käufer oder der mit ihm verbundenen Unternehmen an Dritte, herausgeben, es sei denn, dies ist gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers oder eines der mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen wird der Lieferant (a) nicht den Namen, die Marke, das Markenlogo oder Nachahmungen davon vom Käufer und den mit ihm verbundenen Unternehmen für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder anderweitig verwenden (gleiches gilt für die Namen der leitenden Angestellten sowie Beschäftigten bei ihnen) oder (b) weder direkt noch indirekt kundtun, dass jegliche vom Lieferanten erbrachten Liefergegenstände oder Leistungen vom Käufer oder den mit ihm verbundenen Unternehmen genehmigt oder empfohlen wurden.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen
Veröffentlichungen. Ohne Der Lieferant hat ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers wird der Lieferant keine Ankündigungen machen oder Fotografien anfertigen oder herausgeben (es sei denn, dies ist für die internen Herstellungs- und Fertigungsprozesse des Lieferanten erforderlich) und wird zudem keinerlei Informationen im Zusammenhang mit der Bestellung und diesem Vertrag oder im Hinblick auf seine geschäftliche Beziehung mit dem Käufer oder der mit ihm verbundenen Unternehmen an Dritte, herausgeben, es sei denn, dies ist gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung Genehmigung des Käufers oder eines der mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen wird nicht das Recht, irgendwelche Bekanntmachungen herauszugeben oder Fotos anzufertigen oder freizugeben (ausser für seine internen betrieblichen Zwecke im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Zusammenbau der Waren) oder Informationen in Bezug auf diese Bestellung oder im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung zum Käufer gegenüber Dritten herauszugeben, soweit dies nicht nach geltendem Recht vorgeschrieben ist. Der Lieferant verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen weder (a) nicht den Namen, den Handelsnamen, die Marke, Marke oder das Markenlogo Logo des Käufers oder Nachahmungen davon vom Käufer und den mit ihm seiner verbundenen Unternehmen für Werbung, oder Nachbildungen derselben oder den Namen von Führungskräften oder Mitarbeitern des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen im Rahmen von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit oder anderweitig verwenden (gleiches gilt für die Namen der leitenden Angestellten sowie Beschäftigten bei ihnen) oder auf andere Weise zu nutzen, noch (b) weder direkt noch indirekt kundtunauf direkte oder indirekte Weise zu erklären, dass jegliche die vom Lieferanten erbrachten Liefergegenstände bereitgestellten Produkte oder Leistungen vom Dienstleistungen durch den Käufer oder den mit ihm seiner verbundenen Unternehmen genehmigt angenommen oder empfohlen befürwortet wurden.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen