Veröffentlichungen. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internet- plattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektro- nisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist un- entgeltlich. 3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der In- ternetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den An- bietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Um- fang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der An- zeige in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindes- tens:
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Veröffentlichungen. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internet- plattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden.
2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektro- nisch elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist un- entgeltlichunentgelt- lich.
3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der In- ternetplattform Internetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den An- bietern Anbietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene verbun- dene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen bemes- sen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Um- fang Umfang der genutzten Leistungen.
4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber Auf- traggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der An- zeige Anzei- ge in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindes- tensmindestens:
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Veröffentlichungen. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internet- plattform Inter- netplattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden.
2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektro- nisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist un- entgeltlich.
3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der In- ternetplattform Internetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den An- bietern Anbietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene verbun- dene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen be- messen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Um- fang Umfang der genutzten Leistungen.
4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der An- zeige Anzeige in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindes- tensmin- destens:
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen