Common use of Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Clause in Contracts

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Alle behördlichen und gesetzlichen Vorgaben bzgl. des Flugbetriebs müssen eingehalten werden, insbesondere die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemann- ten Fluggeräten (Drohnenverordnung), die Vorgaben der Luftverkehrszulassungsordnung sowie die Luftverkehrs- ordnung (§ 21 ff. LuftVo). Dazu zählen beispielsweise: • Bei einem Gewicht ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modellfluggeländen. • Bei einem Gewicht ab 2 kg müssen darüber hinaus besondere Kenntnisse („Drohnen-Führerschein“) nach- gewiesen werden. • Bei Flügen über Wohngrundstücken mit Einsatz einer Kamera muss der durch den Betrieb über dem jewei- ligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt haben. • Ab einer Höhe von 100 m dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten verletzt, gilt Xxxxxx 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).

Appears in 4 contracts

Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital