Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be- standen haben. 2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver- trags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 Monate, findet die Vorversiche- rungsgarantie keine Anwendung. 2.3 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un- terliegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen sein. 2.4 Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch. 2.5 Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-vertra- ges ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch. 2.6 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt. 2.7 Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De- ckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungs- unterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allge- meinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten Klauseln) zu erbringen.
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Samples: Hausratversicherung
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be- standen bestanden haben.
2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver- trags Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 drei Monate, findet die Vorversiche- rungsgarantie Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
2.3 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un- terliegen unterliegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geschlossen sein.
2.4 Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch.
2.5 Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-vertra- ges Versicherungs- vertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
2.6 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
2.7 Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De- ckung Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungs- unterlagen Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allge- meinen Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten vereinbarter Klauseln) zu erbringen.
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Samples: Hausratversicherung
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be- standen bestan- den haben.
2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver- trags Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 Monate, findet die Vorversiche- rungsgarantie keine Anwendung.
2.3 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un- terliegen unter- liegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen Wohngebäudeversicherungsbedin- gungen (VHBVGB) geschlossen sein.
2.4 Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identischiden- tisch.
2.5 Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-vertra- ges Versicherungsvertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identischiden- tisch.
2.6 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
2.7 Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De- ckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungs- unterlagen Vorversiche- rungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allge- meinen Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten Klauseln) zu erbringen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be- standen bestanden haben.
2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver- trags Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 drei Monate, findet die Vorversiche- rungsgarantie Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
2.3 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un- terliegen unterliegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen Allgemeinen Haftpflicht Versicherungsbedingungen (VHBAHB) geschlossen sein.
2.4 Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch.
2.5 Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-vertra- ges Versicherungsvertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
2.6 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
2.7 Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De- ckung Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungs- unterlagen Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allge- meinen Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten vereinbarter Klauseln) zu erbringen.
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