Common use of Vorsorgedeckung Clause in Contracts

Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versiche- rungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen Betrag von CHF 120000 für Personen- und Lieferwagen begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1000. K2

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Samples: media-bpfweb.mpsa.com, psu.ch

Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versiche- rungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet en- det am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung Vor- sorgedeckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen maximalen Betrag von CHF 120000 für Personen- Personenwagen und Lieferwagen Nutzfahrzeuge und CHF 20000 für Motorräder begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1000. K2

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Samples: www.baloise.ch

Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versiche- rungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen Betrag von CHF 120000 120’000 für Personen- und Lieferwagen begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 10001’000. K2

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Samples: media-bpfweb.mpsa.com