Common use of Vorstand Clause in Contracts

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7, 24, 68161 Mannheim, erreichbar.

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Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 5 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7X0, 2400, 68161 Mannheim00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbar.

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Vorstand. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. Dabei führt der Emittentin besteht gemäß § 5 AbsVorstand die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. 1 der Satzung aus einer oder mehreren PersonenDer Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Geschäftsverlauf, Strategie und Risiken. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und Geschäftsordnung für den Abschluss Vorstand bestimmt die Ressortzuständigkeiten, die Modalitäten der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigBeschlussfassung und weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Die Vorstände bedürfen zudem für bestimmte, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats genannte wesentliche Geschäfte, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene erlassene Geschäftsordnung vom 277. August 2007September 2022. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand und des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen Geschäftsverteilungsplans zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeitführen. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammenEmittentin besteht derzeit aus den nachfolgend genannten Mitgliedern: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLCXxxxxx Xxxx CEO (Vorstandsvorsitzender) 2022 2024 Xxx Xxxxxxxx CFO (Finanzvorstand) 2022 (mit Wirkung ab dem 01.01.2023) 2024 Xxxx Xxxxxx Xxxx wurde 1968 in Essen, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AGNordrhein-Westfalen geboren. Er ist seit 1991 als Selbständiger tätig. Von 1998 bis 2002 war er Berater der Sächsischen Landesbank in enger Zusammenarbeit mit den damaligen Vorständen tätig. Im April 2003 wurde Xxxxxx Xxxx Mehrheitsaktionär der publity AG; im Oktober 2003 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der publity AG bestellt. Unter seiner Führung ist die publity AG seit 2004 im deutschen Immobilienmarkt tätig. Zum Jahresende 2020 hat Xxxx Xxxx seine Vorstandsposition bei der publity AG niedergelegt. Seitdem ist Xxxx Xxxx als Berater für die publity-Unternehmensgruppe tätig. Nach dem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds der publity AG am 5. Januar 2023 hat die publity AG ferner einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Xxxxx Xxxx als neues Aufsichtsratsmitglied der publity AG gestellt. Xxxxxx Xxxx ist seit Oktober 2010 persönliches Mitglied im „International Bankers Forum (IBF)“. Darüber hinaus engagierte er sich von Xxxx 2010 bis Mai 2013 als Beisitzer des Präsidiums in der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V. (BKS)“. Neben diesen Tätigkeiten hatte Xxxx Xxxx zudem die Position des Vorstands bzw. Geschäftsführers in diversen weiteren Gesellschaften inne, unter anderem in solchen, in die seine Beteiligungsgesellschaft, die Emittentin, investiert hat und investiert. Neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Emittentin übt Xxxx Xxxx folgende weitere wesentliche Tätigkeiten aus: Gesellschaft / Funktion von bis Geschäftsführer der Olek Capital S.à r.l. 2012 heute Geschäftsführer der OA22 GmbH 2021 heute Berater der publity-Unternehmensgruppe 2021 heute Geschäftsführer der TO Holding 1 GmbH 2022 heute Xxxx Xxx Xxxxxxxx wurde 1992 geboren. Nach seinem Abitur in 2011 absolvierte Xxxx Xxxxxxxx zunächst ein Medizinstudium an der Ruhr-Universität Bochum, das er 2015 mit dem Staatsexamen abschloss. Nach seinem daran anschließenden Bachelor- und Masterstudium (Bachelor of Science – Economics & Business Economics; Master of Arts – Digital Management) in Maastricht und Großbritannien war Xxxx Xxxxxxxx von 2018 bis 2021 als Consultant, zuletzt als Senior Consultant, bei der accoda GmbH & Co. KG tätig und steuerte insbesondere Strategie- und Transformationsprojekte für Kunden in der Sparkassen-Finanzgruppe und der Versicherungsbranche. Seit April 2022 war Xxxx Xxxxxxxx als Senior Consultant bei Kampmann Management Consultants tätig und führte Digitalisierungs- und Vertriebsprojekte im deutschen Bankensektor durch. Seit Januar 2023 ist Xxxx Xxxxxxxx Chief Financial Officer (CFO) der Emittentin. Neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Board of Directors Vorstands der Almonty IndustriesEmittentin übt Xxxx Xxxxxxxx gegenwärtig keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten aus. Der Vorstand ist unter der Geschäftsadresse der Emittentin (Neon Equity AG, Inc. Gemäß Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx) erreichbar. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 2 7 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertretengerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird erfolgt die Vertretung gemeinschaftlich mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder einem Prokuristen. Sofern der Vorstand nur aus einem Mitglied bestehen sollte, vertritt es die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretenallein. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmenjedoch das Recht zur Einzelvertretung einräumen und sie von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. Die Mitglieder 2 BGB befreien. Dem Vorstandsvorsitzenden Xxxxxx Xxxx wurde Befreiung von den Beschränkungen des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7, 24, 68161 Mannheim, erreichbar§ 181 Alt. 2 BGB erteilt.

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Vorstand. 8 Der Vorstand besteht aus 3 oder mehr Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn. Er kann über seine Organisation und Geschäftsführung ein Reglement erlassen. § 9 Der Vorstand wird auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, d.h. bis zum Tage der Emittentin besteht gemäß Generalversammlung des der Xxxx folgenden Jahres. § 5 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der 10 Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen, die Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007zeichnen je kollektiv zu Zweien. Der Vorstand plant in Abstimmung mit den Wünschen der Deutsche Rohstoff AG Generalversammlung das Jahresprogramm und führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmendurch. Die Mitglieder des Vorstands Vorstandes sind am Sitz ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden. § 10.1 Der Vorstand kann die Geschäftsführung des Familienzentrums und die damit zusammenhängende Vertretung des Vereins nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder teilweise an eine Betriebsleitung delegieren. § 11 Die Generalversammlung wählt eine(n) oder mehrere RevisorIn(nen). Die Amtsdauer der Verwaltung RevisorIn(nen) entspricht derjenigen der Emittentin unter Vorstandsmitglieder. Sie brauchen nicht Vereinsmitglieder zu sein. § 12 Die RevisorIn(nen) prüfen die Jahresrechnung, erstatten der Geschäftsanschrift Q7ordentlichen Generalversammlung Bericht und stellen Antrag auf Abnahme oder Ablehnung der Jahresrechnung. § 13 Mitgliederkategorien Eine Aktivmitgliedschaft steht allen Personen offen, 24die gewillt sind, 68161 Mannheimbei der Verfolgung des Vereinszweckes mitzuwirken oder diesen zu unterstützen. § 13.1 Ein- und Austritte Die Aufnahme der Aktivmitglieder erfolgt durch die Anmeldung über die offizielle Familienclub-Website oder dem Anmeldeformular. Der Austritt aus dem Familienclub erfolgt schriftlich (Brief oder Email) an den Vorstand und wird per Ende des laufenden Jahres wirksam. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr wird nicht zurückerstattet. Das Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages hat das automatische Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge (siehe § 14 Ausschluss). § 14 Ausschluss Mitglieder, erreichbarwelche trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen, verlieren ihre Mitgliedschaft. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. § 15 Haftung Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder über die Bezahlung des Mitgliederbeitrages hinaus ist ausgeschlossen. § 16 Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer, bzw. bei Kindern der Eltern.

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Vorstand. Xxxxxx Xxxxxxx Amtsleiterin Seit 8 Jahren arbeitet und engagiert sich Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx als Kurdirektorin in der Kur- und Weinstadt Bad Sulza. Projekte wie die Sanierung des Gradierwerkes, der Siedepfanne V oder der Tourist-Info sind zurzeit ihre größten Projekte. Aktuell enga- giert sich unsere Kurdirektorin auch als Vorsitzende im Marketing Ausschuss des Thüringer Heilbäderverbandes e.V. Die Bundesrepublik Deutschland gibt ab Januar 2021 auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschafts- raumes aus. Mit dem eID-Karte-Gesetz wird die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises (Online-Ausweis- funktion) auch für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugänglich. Zu diesem Zweck sieht das eID-Karte-Gesetz vor, dass der genannte Per- sonenkreis auf freiwilliger Basis eine eID-Karte in der Meldebe- hörde beantragen kann. Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus deutsche Personalausweis ist bereits mit einer oder mehreren PersonenFunktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet. Die Anzahl Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ermöglicht Kartenin- habern, ihre Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Um sie einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wird mit dem eID-Karte-Gesetz eine eID- Karte auf freiwilliger Basis eingeführt. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr in Höhe von 37 € ausgestellt, welche bei Antragsstellung fällig ist. Zumal dieses „Öffentlich machen“ nach dem Gesetz auch straf- bar ist. Aus diesem Grund schreibt die Thüringer Kommunalordnung fest, was öffentlich und was nichtöffentlich in Sitzungen zu bera- ten ist und wann diese Ergebnisse öffentlich werden. Das muss weiterhin von uns Xxxxx geachtet werden. auch wenn unser Rathaus weiterhin verschlossen ist, können Termine vereinbart werden und natürlich arbeitet unsere Verwal- tung im Hintergrund weiter. Xxxxxx, die für ihren beantragten Ausweis den PIN-Brief erhalten haben (unter 16 Jahre bitte nachfragen) und Bürger, die einen Reisepass bis 26.10.2020 beantragt haben, können diese Doku- mente nach vorheriger Terminabsprache je nach Beantragungs- ort im Einwohnermeldeamt Bad Sulza oder dienstags im Bürger- büro Wormstedt abholen. Bitte bringen Sie Ihre bisherigen (alten) Dokumente mit. Mit freundlichen Grüßen Ihr Einwohnermeldeamt fast 4 Wochen sind seit der Mitglieder letzten Sitzung unseres Stadtrats vergangen. In einer Zeit, in der das Corona Virus und die entsprechende Pandemie unser privates, gesellschaftliches und auch politi- sches Leben weiterhin bestimmt und auch beeinflusst. Gerade deshalb müssen wir an unser aller Wohl denken und auch im Interesse ALLER handeln. Das heißt nicht, dass eine intensive Debatte um Beschlüsse und Lösungen verhindert wird. Nein, das soll es nicht. Offen, transparent und nachvollziehbar wollen wir weiterhin agieren. Diese Strategie spiegelt sich auch im Handeln der Verwaltung wieder. Hier beziehe ich mich auf den Haushalt, den Prozess um die Koordinierung von Kreisaufgaben (wie die Sicherstellung des Vorstandes wird durch Sportunterrichtes für unsere Schulkinder, als auch die Unterstüt- zung von Vereinen und neu zu entwickelnden Verträge zwischen den Aufsichtsrat bestimmtunterschiedlichen Partnern), die Absprachen in den Ort- schaften mit den Ortschaftsbürgermeistern und Ortschaftsräten zur zukünftigen Entwicklung oder die Arbeit unserer Aufsichtsrä- te in unseren Gesellschaften. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden Solange dies öffentlich erfolgt, ist das kein Problem. Sobald aber nichtöffentliche Prozesse öffentlich gemacht wer- den, ohne das die Öffentlichkeit eingebunden werden kann, wer- den Denkprozesse zerstört, können Personen angegriffen oder Sprecher verunglimpft werden. Bereich der Liegenschaften /Steuern. Ihre Erfahrung aus dem Landesamt für Geoinformation und Bodenmanagement werden Ihr und uns dabei eine große Hilfe sein. Für die Bereiche Kasse/Umsatzsteuer sowie den Kindergarten Eckolstädt suchen wir Personal. Die entsprechenden Ausschrei- bungen wurden im Amtsblatt und auf unserer Homepage veröf- fentlicht. Intensiv arbeiten wir am Pilotprojekt ThAVEL. Hier werden zu- sammen mit der Verwaltung 4.0 des Vorstands ernennenThüringer Landesverwal- tungsamtes digitale Anträge vorbereitet. Der Aufsichtsrat ist Ab Ende Oktober / An- fang November werden die ersten 6 Anträge online gestellt und unsere Bürger können diese nutzen. Ein großes Dankeschön an das Land Thüringen für die Bestellung gute Zusammenarbeit in diesem Be- reich durch Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit seinen Mitarbeitern. Weiterhin wird intensiv an der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss Vorbereitung zum Einsatz von re- gisafe (zur Schaffung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigdigitalen, papierlosen Verwaltung) ge- arbeitet. Bis Ende Oktober wollen wir einen neuen Zeitplan festlegen, wel- cher uns ermöglicht, die 15 Einwohnerversammlungen, welche durch Corona ausgefallen sind, zu realisieren. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007. Der Vorstand November sind wieder die Beratungen der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft Ortschafts- bürgermeister und der Aktionäre stets Bürgermeister der erfüllten Gemeinden geplant. Derzeit werden durch die Ortschaften Prioritätenlisten für Pro- jekte erstellt und der Verwaltung übergeben, um diese in den XX 0000 einbauen zu können. In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde auch der 1. Nachtrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange entsprechenden 1. Nachtragshaushaltssatzung erarbei- tet. Im Hauptausschuss am 6.Oktober 2020 wurden der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7, 24, 68161 Mannheim, erreichbar.vorgelegte

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Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl Geschäftsadresse der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmtVorstands ist der Sitz der DekaBank in Frankfurt am Main. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied Verwaltungsrat der DekaBank hat am 5. Dezember 2019 beschlossen, Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxx mit Wirkung zum Vorsitzenden oder Sprecher 1. Juni 2020 zum neuen Mitglied des Vorstands ernennenzu bestellen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung Xxxxxxx Xxxxxx wird zum 31. Mai 2020 aus der Mit- glieder DekaBank ausscheiden. Die nachfolgende Tabelle „Mitglieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine Zuständigkeiten“ zeigt die Zusammensetzung des Vorstands (einschließlich ihrer Zuständigkeiten): Mitglied des Vorstands vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 271. August 20072012 bis 30. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder September 2015 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigenvom 1. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen Oktober 2015 bis 31. Dezember 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfenVorstandes ab 1. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der GeschäfteJanuar 2020 Zentralbereiche: Vorstandsstab & Kommunikation, insbesondere über die Umsatz-Strategie & Beteiligungen, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Personal, Recht, Revision Zentralbereiche: Vorstandsstab & Kommunikation, Strategie & Beteiligungen, Personal, Recht, Revision Mitglied des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung seit 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2020 Übernahme der Zuständigkeiten durch Zentralbereiche: Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, Wertpapierfonds-Risikocontrolling, Compliance Zentralbereiche: Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, Wertpapierfonds-Risikocontrolling, Compliance Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2006 Geschäftsfeld: Asset Management Immobilien Asset Management Wertpapiere Geschäftsfelder: Asset Management Immobilien; Asset Management Wertpapiere Zentralbereiche: Finanzen, Treasury Zentralbereiche: Treasury Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2019 Zentralbereiche: IT, Geschäftsservices, Zentralbereiche: Finanzen, IT, Geschäftsservices, Organisationsentwicklung Organisationsentwicklung Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2013 Geschäftsfelder: Kapitalmarkt, Finanzierungen, Asset Management Services Geschäftsfelder: Kapitalmarkt, Finanzierungen, Asset Management Services * Etwaige Änderungen der Anzahl der Vorstandsmitglieder bzw. der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung können jederzeit zu einer Anpassung der vorgenannten Zuständigkeiten für die Geschäftsfelder und Zentralbereiche führen; solche Anpassungen werden unter Berücksichtigung der nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7, 24, 68161 Mannheim, erreichbarMindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) gebotenen Funktionstrennung vorgenommen.

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Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 5 Abs. 1 Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer einem oder mehreren PersonenMitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes Vorstandsmitglieder wird durch den vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher und ein Vorstandsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung Gegenwärtig besteht der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des VorstandsGesellschaft aus einem Alleinvorstand. Dabei haben die Die Mitglieder des Vorstands die Interessen werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigenAmtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vor- stand ist Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats grober Pflichtverletzung oder der wenn die Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungVorstandsmitglied das Vertrauen entzieht. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Beschlüsse des Vorstands vorwerden, soweit es an einer expliziten Regelung durch Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung fehlt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen und ist ein Vorsitzender bestellt, so gibt bei Stimmengleichheit die einem Zustimmungsvorbehalt Stimme des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der VorstandsarbeitVorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind und/oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestattenberechtigt sind, Rechtsgeschäfte mit sich im Namen der Gesellschaft und als Vertreter Dritter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind Dem Vorstand der Gesellschaft gehört gegenwärtig an: Xxxx Xxxx Xxxxxx (*1969): Xxxx Xxxx Xxxxxx ist seit Gründung der Gesellschaft am Sitz 21. Dezember 2006 alleiniger Vorstand der Verwaltung Gesellschaft. Xxxx Xxxx Xxxxxx ist für einen Zeitraum von drei Jahren zum Vorstand bestellt. Xxxx Xxxx Xxxxxx ist Diplom-Betriebswirt. Xxxx Xxxx Xxxxxx war bis Ende 2005 kaufmännischer Geschäftsführer der Emittentin Kufner Textilwerke GmbH. Zuvor war er fünf Jahre stellvertretender Leiter Corporate Finance der XX.XX AG und verantwortete zusätzlich den Bereich Investor Relations. Hiervor war er drei Jahre bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG tätig und begleitete als Leiter einer Geschäftstelle die Fusion zur HVB. Im Zeitraum von November 2005 bis Oktober 2006 war Xxxx Xxxx Xxxxxx Vorstand der Nukleus Capital AG, sowie von Dezember 2006 bis Juni 2008 Vorstand der Aurora Capital AG. Xxxx Xxxx Xxxxxx war darüber hinaus von 2006 bis Ende 2007 als Geschäftsführer der Käfer GmbH & Co. Verwaltungs- und Beteiligungs KG tätig. Derzeit übt Xxxx Xxxx Xxxxxx gemeinsam mit Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft, die Vorstandsfunktion der CFO AG aus, der Mehrheitseignerin der Tacitus Capital AG und der Scutum Capital AG. Der Vorstand ist unter der Geschäftsanschrift Q7Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. Gegen den Vorstand wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Der Vorstand war in den letzten fünf Jahren nicht an Konkursen, 24Insolvenzverfahren oder Liquidationen beteiligt. Gegen den Vorstand wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen seitens Regulierungsbehörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt, 68161 Mannheimnoch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, erreichbarManagement- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen.

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Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht Die wichtigste Aufgabe des Vorstands ist gemäß § 76 AktG das Unternehmen zu leiten. Hierzu tagt der Vorstand im 14-tägigen Turnus in einer Vorstandssitzung. Zudem sind die Aufgaben des Vorstands in der Geschäftsordnung festgeschrieben, welche letztmals im Jahr 2018 überarbeitet und vom Aufsichtsrat erlassen wurde. Die genauen Ressortverantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in dem Ge- schäftsverteilungsplan in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Verantwortlichkeit Ansiedelung Unternehmensentwicklung, Unternehmensweite Systeme, Unternehmenssteuerung und Prozesse, Risikomanagement/ Compliance, Personal, Recht/ Kommunikation/ Vorstandssekretariat, Revision, Innovationsmanagement Komposit Grundsatz/ Produkte/Technik, Privatkunden Betrieb und Schaden, Kraftfahrtversicherung, Firmen/Gewerbe, Industrie/ Großindustrie, Transportversicherung, Technische Versicherungen Leben Mathematik, Leben Betrieb/ Leistung, Leben betriebliche Altersversorgung, Informationstechnologie (IT) Effizienz und Entwicklung, Kundenservice Nord und Süd, Allgemeine Verwaltung Vertriebsentwicklung, Vertriebsdirektionen, Maklerdirektion, Marketing, Vertrieb Grundsatz/ Steuerung, Vertrieb Sparkassen/ Verbund, Vertrieb Personalmanagement Kapitalanlage, Kapitalanlage Backoffice, Rückversicherung, Rechnungswesen/ Steuern Ressort 1 (Vorstandsvorsitzender) Ressort 2 (Schaden/Unfall) Ressort 3 (Leben/IT) Ressort 4 (Kundenservice) Ressort 5 (Vertrieb) Ressort 6 (Finanzen) Der Aufsichtsrat der SVL hat 21 Mitglieder und setzt sich gemäß § 4 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Anteilseignern zusammen. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist gemäß § 111 Abs. 1 AktG die Überwachung der Satzung Geschäftsfüh- rung. Dieser Aufgabe kommt der Aufsichtsrat mit dem Instrument der Aufsichtsratssitzungen, welche vier Mal jährlich stattfinden, nach. Als weiteres Instrument nutzt der Aufsichtsrat den Bi- lanzprüfungsausschuss und den Kapitalanlageausschuss. Diese Ausschüsse setzen sich aus einer oder mehreren PersonenMitgliedern des Aufsichtsrats zusammen. Den Vorsitz hat je- weils der Aufsichtsratsvorsitzende. Der Bilanzprüfungsausschuss tagt einmal jährlich und nimmt die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfer vor. Er bereitet die Entschei- dung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses vor und gibt eine Beschlus- sempfehlung. Des Weiteren lässt er sich über die Ergebnisse der Prüfung der Solvabilitätsüber- sicht von den Wirtschaftsprüfern berichten. Der Kapitalanlageausschuss tagt zweimal jährlich und lässt sich detaillierter als im gesamten Auf- sichtsrat zur Kapitalanlage berichten. Darüber hinaus lässt sich dieser auch zur Kapitalanlage- strategie, -planung und zur Risikosituation informieren. Die Anzahl der Mitglieder Entscheidungsbefugnisse des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung vom 27. August 2007. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie Kapi- talanlageausschusses sind in der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungAufsichtsrates festgelegt. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vorSVL macht von der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeit Gebrauch, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung in der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der VorstandsarbeitSatzung Zustim- mungsvorbehalte für den Aufsichtsrat vorzusehen. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß In § 5 Abs. 2 9 der Satzung der Gesellschaft wird SVL sind folgende Zu- stimmungsvorbehalte vorgesehen: • Gründung, Auflösung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungsgesellschaften und anderen Unternehmen, Erwerb und Veräußerung von Anteilen sowie Kapitalerhöhungen bei diesen Unternehmen, • Abschluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen, insbesondere von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, sowie Interessengemeinschaftsverträgen und Kooperati- onsverträgen, • Aufnahme neuer Aufgaben und Behandlung bestehender Tätigkeitsgebiete im Rahmen des Unternehmensgegenstandes. Aufgrund dieser Zustimmungsvorbehalte nimmt der Aufsichtsrat nicht nur die Deutsche Rohstoff AGÜberwachungs- funktion als solche wahr, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift Q7, 24, 68161 Mannheim, erreichbarsondern wirkt auch bereits im Vorfeld bei relevanten Entscheidungen mit.

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