Währungsrisiko Musterklauseln

Währungsrisiko. Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.
Währungsrisiko. Hält der OGAW Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist es (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann.
Währungsrisiko. Hält der Fonds Vermögenswerte in Fremdwährungen, so ist er einem Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse können zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen führen. Neben den direkten Währungsrisiken bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. Bei Vorliegen von (teilweisen) Absicherungsgeschäften ist nicht auszuschliessen, dass bei Währungskursänderungen dennoch Kursverluste entstehen können und die Entwicklung des Fonds negativ beeinflusst wird.
Währungsrisiko. Vermögenswerte des Sondervermögens können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Das Sondervermögen erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswäh- rung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens.
Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werden.
Währungsrisiko. Wird ein Fremdwährungsgeschäft gewählt, so hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung dieses Geschäfts nicht nur von der lokalen Rendite des Wertpapiers im ausländischen Markt, sondern auch stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung im Bezug zur Basiswährung des Investors (z. B. Euro) ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern.
Währungsrisiko. Der Nettoinventarwert je Teilfonds wird in der in Anhang A beschriebenen Basiswährung des maßgeblichen Teilfonds berechnet, während die Anlagen des Teilfonds in unterschiedlichen Währungen erworben werden können, von denen einige möglicherweise eine höhere Volatilität aufweisen und zum Teil nicht frei konvertierbar sind. Es ist unter Umständen nicht möglich oder durchführbar, das daraus folgende Währungsrisiko abzusichern und in bestimmten Fällen kann die Verwaltungsgesellschaft es für wünschenswert halten, solche Risiken nicht abzusichern, sodass Währungsschwankungen zu Wertsteigerungen oder Wertminderungen dieser Anlagen führen können.
Währungsrisiko. Je nach Anlagepolitik wird in Anlagen investiert, die auf verschiedene Währungen lauten. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fondsvermögens entspricht, ist grundsätzlich mit einem Währungsrisiko verbunden. Aufgrund von Wechselkursänderungen können die Anlagen Wertschwankungen unterliegen und das Verlustrisiko kann erhöht wer- den. Zudem kann aufgrund von regulatorischen Massnahmen das Risiko bestehen, dass die in Fremdwährung gezahlten Beiträge ausbleiben oder aufgeschoben werden. Diese einge- schränkte oder fehlende Austauschbarkeit in die Heimwährung stellt für das Fondsvermögen ein Konvertierungsrisiko der Währung dar.
Währungsrisiko. Das Währungsrisiko von Devisentermingeschäften besteht bei Sicherungsgeschäften darin, dass der Käufer/Verkäufer während oder am Ende der Laufzeit des Devisentermingeschäftes die Fremdwährung günstiger erwerben/verkaufen könnte als bei Geschäftsabschluss bzw. bei offenen Geschäften darin, dass er ungünstiger erwerben/verkaufen muss. Das Verlustrisiko kann den ursprünglichen Kontraktwert wesentlich übersteigen.
Währungsrisiko. Das Vermögen des Fonds ist in Euro nominiert. Bei der Investition in Vermögenswerte, die in einer anderen Währung nominiert sind, bestehen Währungskurschancen und -risiken. Das so genannte Wechselkursrisiko kann sich zu Gunsten oder zu Lasten des Anlegers auswirken. des Verlustrisikos ist oftmals im Vorhinein unbekannt und kann auch über etwaige geleistete Sicherheiten hinausgehen. Das Verlustrisiko kann sich erhöhen, wenn die Verpflichtungen aus diesen Geschäften auf andere Währungen als die Fondswährung lauten. Insbesondere falls der Fonds außerbörsliche OTC-Geschäfte („Over-the-Counter““) über Derivate oder sonstige Techniken und Instrumente im Rahmen der effizienten Portfolioverwaltung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements (z. B. Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte) tätigen sollte, können Risiken in Bezug auf die Bonität der Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bestimmungen der jeweiligen Verträge zu erfüllen, nicht ausgeschlossen werden. Falls für den Fonds beispielsweise Options,- Termin- oder Swapgeschäfte oder andere derivative Techniken getätigt werden sollten, so kann der Fonds jeweils dem Risiko unterliegen, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllen kann. Falls Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente der effizienten Portfolioverwaltung genutzt werden, so wird ihre Verwendung im besten Interesse des Fonds und seiner Anleger angestrebt.