Webseiten Musterklauseln

Webseiten. Ein Auftrag zur Umsetzung einer Homepage enthält, sofern nicht anders vereinbart, einen Entwurf (Screendesign) sowie die Entwicklung eines strukturellen bzw. technischen Konzeptes inklusive jeweils einer Autorkorrektur. Autorkorrekturen sind Änderungen oder Korrekturen vor der programmiertechnischen Umsetzung (Änderungen an Layout, Inhalt, Struktur, technisches Konzept etc.), welche nach der Umsetzung eines Entwurfes bzw. eines strukturellen/technischen Konzeptes erfolgen und vom Auftraggeber zu verantworten sind. Weitere Autorkorrekturen werden separat in Rechnung gestellt, außer, wenn eine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle anderen vom Auftraggeber verursachten, nicht von der XXXX.XX angebotenen Zusatzleistungen (fehlerhafte oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen bzw. nachträgliche Änderungen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Die XXXX.XX übernimmt keine Gewährleistung für die richtige Wiedergabe der Webseiten sowie keine Garantie betreffend der gleichen Darstellung der Webseiten bei Verwendung unterschiedlicher Wiedergabesoftware (Browser). Vom Auftraggeber bereitgestellte Webspaces und Server liegen ausschließlich in dessen Verantwortlichkeitsbereich. Gleiches gilt für alle Arten von Betriebssystemen, Software, Modulen, Plugins etc., die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Die Höhe der vom Kunden an die XXXX.XX zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Angebots. Die XXXX.XX stellt weder die Leitung für die Einwahl ins Internet, noch physisch Server bereit und haftet daher nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit der vermittelten Dienste (Email; Webspace; …). Darüber hinaus übernimmt die XXXX.XX keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte, sowie für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar (Schadprogramme) aus deren Nutzung resultieren. Sollte es bei der Einwahl in das Internet oder bei der Nutzung des Servers gemäß diesem Vertrag zu Störungen kommen, so wird der Kunde die XXXX.XX oder ihren Vertragspartner von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem der XXXX.XX oder ihrem Vertragspartner abgelegt sind und lediglich unter einer über die XXXX.XX regist...
Webseiten xxx.xxxxxxxxxx.xxx, xxx.xxxxx.xx, xxx.xxxxxx.xx
Webseiten. 13.1 myclimate Deutschland bzw. myclimate betreiben diverse Webseiten zu Informationszwecken, zur Bereitstellung von Online-CO2-Kompensations-rechnern oder für spezifische Projekte der Klimabildung (die Webseiten). Die IT-TOOLS gelten nicht als WEBSEITEN, auch wenn sie auf einem Online-Server zur Verfügung gestellt werden. 13.2 Informationen und Daten auf den WEBSEITEN dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. myclimate Deutschland haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der WEBSEITEN resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der WEBSEITEN. 13.3 myclimate Deutschland ist ausschließlich für Inhalte der WEBSEITEN verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. myclimate Deutschland haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Informationen und Äußerungen Dritter, auch wenn solche Informa-tionen den Nutzern auf einer von myclimate Deutschland betriebenen WEBSEITE oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden. 13.4 Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den WEBSEITEN sind nicht zulässig und werden durch myclimate Deutschland umgehend ge-löscht. myclimate Deutschland behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.
Webseiten. Für erforderliche Anpassungen von Webseiten aufgrund veränderter technischer Gegebenhei- ten oder Weiterentwicklung haftet JR nicht. Sie werden nach Aufwand berechnet. Nach der finalen Freigabe einer Webseite werden Korrekturen durch JR nur gegen eine entsprechende Aufwandsentschädigung durchge- führt.
Webseiten. 16.1. MYCLIMATE betreibt diverse Webseiten zu Informationszwecken, zur Bereitstellung von Online-CO2-Kompensationsrechnern oder für spezifische Projekte der Klimabildung (die WEBSEITEN). Die IT-TOOLS gelten nicht als WEBSEITEN, auch wenn sie auf einem Online-Server zur Verfügung gestellt werden. 16.2. Informationen und Daten auf den WEBSEITEN dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. MYCLIMATE haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der WEBSEITEN resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der WEBSEITEN. 16.3. MYCLIMATE ist ausschliesslich für Inhalte der WEBSEITEN verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. MYCLIMATE haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit von Informationen und Äusserungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von MYCLIMATE betriebenen WEBSEITE oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden. 16.4. Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den WEBSEITEN sind nicht zulässig und werden durch MYCLIMATE umgehend gelöscht. MYCLIMATE behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.

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  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Servicezeiten Die gemeldeten Störungen werden während der Service­ zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser­ vicezeiten erbracht. Servicezeiten: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinausgehende Servicezeiten können im Einzel­ fall gesondert vereinbart werden. Online-Zeiten (beaufsichtigter Betrieb) Die von der Stadt zur Verfügung gestellte IT steht der Kommune während der Online-Zeiten zur Verfügung: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Unterbrechungen, insbesondere geplante Wartungsarbei­ ten, erfolgen in der Online-Zeit nur nach Abstimmung. Unbeaufsichtigter Betrieb Die IT steht außerhalb der Online-Zeiten unbeaufsichtigt zur Verfügung. Sie kann in dieser Zeit nach Bedarf, z. B. zur Ausführung der Batchproduktion, durch die Stadt unterbrochen werden. Wartungsfenster Wartungsfenster dienen der vorbeugenden Wartung der IT-Infrastruktur, um einen störungsfreien Betrieb zu si­ chern. Die Stadt darf die Dienste während der Wartungs­ fenster unterbrechen, sofern dies betrieblich oder tech­ nisch notwendig ist. Die Stadt wird über geplante War­ tungsarbeiten rechtzeitig mindestens 2 Arbeitstage im Voraus informieren. Die Stadt wird Wartungsarbeiten, die zu einer Betriebs­ einschränkung führen könnten, möglichst innerhalb des festen Wartungsfensters vornehmen. Sofern ein Shut­ down des Systems erforderlich wird, wird dieser in allen Fällen (auch während des Wartungsfensters) mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. Als Wartungsfenster können alle Zeiten außerhalb der Online-Zeiten der Stadt genutzt werden, sofern Einzel­ vereinbarungen nicht entgegenstehen. Störungen werden grundsätzlich wie folgt kategorisiert und sind mit folgenden Reaktionszeiten (RZ) und Wieder­ herstellungszeiten (WHZ) unterlegt: Priorität 1 - Hoch: RZ: 4 Stunden/WHZ: 1 Arbeitstag Der von der Störung verursachte Schaden nimmt schnell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind sehr zeitkritisch. Die überwiegende Anzahl der Benutzer ist betroffen. Priorität 2 - Mittel: RZ: 1 Arbeitstag/WHZ: 4 Arbeitstage Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver­ lauf der Zeit substantiell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind nur mäßig zeitkritisch. Nur einzelne Benutzer sind betroffen. Priorität 3 - Niedrig: RZ: 2 Arbeitstage/WHZ: max. 1 Monat Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver­ lauf der Zeit nur unwesentlich zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind nicht zeitkritisch. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Reaktionszeiten (RZ) In den Reaktionszeiten stimmt die Stadt konkrete Schrit­ te zur Lösung der Störung mit der Kommune ab. Die Leis­ tung wird während des beaufsichtigten Betriebes (Annah­ mezeiten) erbracht. Wiederherstellungszeiten (WHZ) Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb der Servicezeit.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.