Common use of Wechsel der versicherten Sachen Clause in Contracts

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nach

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet endet (a)⇒mit a) ⇒mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder oder (b)⇒mit b) ⇒mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder oder (c)⇒mit c) ⇒mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nach_ Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a. mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Versicherungsvertrags oder b. mit Beginn eines weiteren Vertrages Vertrags über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c. mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach 3 Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet endet (a)⇒mit a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder Versicherungs- vertrages oder (b)⇒mit b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder oder (c)⇒mit c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach drei Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Photovoltaik Programm

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Versicherungsvertragesoder b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleicharti- gem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach 3 Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Photovoltaikversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a. mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Versicherungsvertrags oder b. mit Beginn eines weiteren Vertrages Vertrags über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c. mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach drei Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Versicherungsvertrags oder b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach drei Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Policy

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit oder b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach 3 Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Elektronikversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Sache Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers hierfür vorläufige DeckungDeckung bis zum Abschluss des neuen Versicherungsvertrages bzw. bis zur Beendigung der Vertragsver- handlungen, längstens jedoch für die Dauer von drei Monaten. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn die Prämie nach Aufforderung nicht in der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachvom Versicherer festgesetzten Frist gezahlt wird.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung (Abe)

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet endet (a)⇒mit a) ⇒ mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder oder (b)⇒mit b) ⇒ mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder oder (c)⇒mit c) ⇒ mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versi- cherungsschein bezeichneten Sache eine andere, jedoch je- doch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit oder b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleichartigem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach 3 Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Wechsel der versicherten Sachen. Erhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, jedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender entspre- chender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet (a)⇒mit endet a) mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder (b)⇒mit oder b) mit Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichar- tigem gleicharti- gem Versicherungsschutz oder (c)⇒mit oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nachnach zwei Monaten.

Appears in 1 contract

Samples: Maschinenversicherung