Common use of Weitere Vereinbarungen Clause in Contracts

Weitere Vereinbarungen. Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben ist berechtigt den Inhalt der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellen, z.B. auf ihrer Internetseite. - Das ZTR ist damit einverstanden, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt und Umfang der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitert, bzw. verändert werden. - Maßnahmen zur Elternfortbildung und Elternberatung sind stets kostenfrei. - Maßnahmen der Lehrerberatung im Zusammenhang von Therapien sind kostenfrei, bzw. werden über die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten für die Raumnutzung durch das ZTR im Zusammenhang mit Testungen, Be- ratungen und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen Sekundarschule. Die Abrechnung er- folgt monatlich. Staatliche Unterstützungen von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungen, z.B. im Rahmen der Teilhabe an Bildung (Arbeitsagentur), bei drohen- der seelischer Behinderung (Jugendhilfe), Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse). In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind die Kosten der Therapie relativ hoch, und es gibt Kinder, die durch das Raster der Förderung fallen, deren Eltern aber nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die notwendige Therapie ihres Kindes zu finanzie- ren. Es steht der Evangelischen Sekundarschule frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Weitere Vereinbarungen. (1) Der Anwesenheit folgender Tiere in den Betreuungsräumen der Kindertagespflegeperson wird zugestimmt: (2) Besonderheiten (Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen, Ernährung...) Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben ist berechtigt Kindertagespflegeperson erhält eine laufende Geldleistung entweder vom Jugendamt oder von den/ der/ dem Sorgeberechtigten Die laufende Geldleistung des Jugendamtes umfasst gemäß § 23 SGB VIII Absatz 2 die Erstattung angemessener Kosten für den Inhalt Sachaufwand der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellenKindertagespflegeperson, z.B. auf einen Betrag zur Anerkennung ihrer Internetseite. - Das ZTR ist damit einverstandenFörderleistung, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Umfang die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.‌ Die Zahlung der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitertlaufenden Geldleistung endet grundsätzlich mit dem gemeinsam vereinbarten letzten Betreuungstag, bzw. verändert werdenmit dem Kündigungstermin. - Maßnahmen zur Elternfortbildung und Elternberatung Die Personensorgeberechtigten beantragen die öffentliche Förderung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII. Die Fachberatung des Verbandes leitet die dazu erforderlichen Unterlagen an das Jugendamt weiter. Die Eltern entrichten den einkommensabhängigen Beitrag gemäß der Satzung der Stadt Essen für die Kindertagespflege. Die Beitragspflicht wird durch Ausfallzeiten wie Krankheit, Urlaub, Ferien des Kindes etc. nicht berührt.‌ Die Fachberatung des zuständigen Fachverbandes stellt den Antrag auf laufende Geldleistung beim zuständigen Jugendamt. Die Personensorgeberechtigten sind stets kostenfreimit der Weitergabe der Daten für die Dauer der Betreuung einverstanden.‌ Bei Gewährung dieser Förderung darf die Kindertagespflegeperson darüber hinaus keine weiteren Kostenbeiträge von den Eltern erheben (Satzung der Stadt Essen vom 26.04.2014). - Maßnahmen der Lehrerberatung im Zusammenhang Zahlung durch die Personensorgeberechtigten‌ Zahlen die Personensorgeberechtigten die laufende Geldleistung, erhält die Kindertagespflegeperson von Therapien sind kostenfrei, diesen monatlich einen Betrag in Höhe von €. Die Zahlung wird zu folgendem Zeitpunkt durch Überweisung auf folgendes Konto erfolgen: Kontoinhaber*in: ‌ IBAN: BIC: 1. Erkrankung des Tageskindes 2. Erkrankung bzw. werden über die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen Ausfall der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten für die Raumnutzung durch das ZTR im Zusammenhang mit Testungen, Be- ratungen und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen Sekundarschule. Die Abrechnung er- folgt monatlich. Staatliche Unterstützungen von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungen, z.B. im Rahmen der Teilhabe an Bildung (Arbeitsagentur), bei drohen- der seelischer Behinderung (Jugendhilfe), Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse). In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind die Kosten der Therapie relativ hoch, und es gibt Kinder, die durch das Raster der Förderung fallen, deren Eltern aber nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die notwendige Therapie ihres Kindes zu finanzie- ren. Es steht der Evangelischen Sekundarschule frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffen.Kindertagespflegeperson/betreuungsfreie Zeiten

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Samples: Betreuungsvertrag

Weitere Vereinbarungen. Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben 22.1. In den Compliance Richtlinien der Grüner Deal Swiss GmbH sowie Grüner Deal Swiss GmbH., sind die grundlegenden Verhaltensregeln und Werte der Grüner Deal Swiss GmbH GmbH sowie Grüner Deal Swiss GmbH. festgehalten. Der Unternehmer unterwirft sich der jeweils gültigen Compliance Richtlinie und ver- pflichtet sich, sich Kenntnis vom Inhalt derselben zu verschaffen. 22.2. Der Unternehmer darf das Logo der Grüner Deal Swiss GmbH sowie Grüner Deal Swiss GmbH. nur nach Vorliegen vorgängiger schriftlicher Zustimmung verwenden. 22.3. Über den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie über das diesem zugrunde liegende Projekt ist berechtigt den Inhalt der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellen, grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren. Jegliche Information gegenüber Dritten (z.B. auf ihrer InternetseiteMedien), insbesondere auch die Veröffentlichung von Plänen, Beschreibungen oder fotografischen Aufnahmen, bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch die Grüner Deal Swiss GmbH. 22.4. - Das ZTR Anbringen von Baureklamen, die Durchführung von Baustellenführungen, oder anderweitigen Werbemas- snahmen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch die Grüner Deal Swiss GmbH. 22.5. Der Unternehmer hat die ihm übergebenen Pläne, Vorgaben und die örtlichen Gegebenheiten, insb. die Be- schaffung des Baugrundes und der bestehenden Bausubstanz, frühzeitig zu prüfen und zu berücksichtigen. Der Unternehmer ist damit einverstanden, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt und Umfang der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitert, bzw. verändert werden. - Maßnahmen zur Elternfortbildung und Elternberatung sind stets kostenfrei. - Maßnahmen der Lehrerberatung im Zusammenhang Weiteren verpflichtet, Angaben und Vorgaben von Therapien Herstellern und (System-)Lieferanten zur Verwendung von Materialien, Produkten etc. zu berücksichtigen und einzuhalten. Unstimmigkeiten, Mängel oder auch Unzweckmässiges sind kostenfrei, bzwder Grüner Deal Swiss GmbH. unverzüglich schriftlich anzuzeigen und auf die nachteiligen Folgen aufmerksam zu machen. werden über die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen Im Unterlassungsfall haftet der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten Unternehmer gleichwohl un- eingeschränkt für die Raumnutzung durch das ZTR vollständige und mängelfreie Erstellung des Werkes. Mit der vorbehaltslosen Unterzeichnung des Werkvertrags und dieser Allgemeinen Bedingungen anerkennt der Unternehmer, dass die ihm vorliegenden Unterlagen (insbesondere Baubeschrieb, Devis und Pläne) lü- ckenlos, fehlerlos und zweckmässig sind. 22.6. Der Unternehmer verzichtet im gesetzlich möglichen Rahmen auf Urheberpersönlichkeitsrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an Arbeitsergebnissen (z.B. Plänen, Zeichnungen usw.) im Zusammenhang mit Testungender vertraglich vereinbarten Leistung. Er ermächtigt die Grüner Deal Swiss GmbH insbesondere zur umfas- senden, Be- ratungen freien und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag unentgeltlichen Verwendung, Nutzung und Weiterbearbeitung von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen Sekundarschulefertigen oder sich noch in Bearbeitung befindlichen Arbeitsergebnissen. Er bestätigt, dass er mit von ihm beigezogenen Dritten die für die Umsetzung dieser Bestimmung erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen hat. 22.7. Die Abrechnung er- folgt monatlichGrüner Deal Swiss GmbH. kann die Herausgabe von Dokumenten auch in digitaler Form verlangen. Staatliche Unterstützungen Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. 22.8. Die Grüner Deal Swiss GmbH. behält sich vor, sich zur Abwicklung und Bearbeitung von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungenPrüfungen, Abnahmen und Mängeln einer Verwaltungssoftware (z.B. im Rahmen Think Project oder OLMeRO) zu bedienen. Tut die Grüner Deal Swiss GmbH. dies, hat der Teilhabe Unternehmer die Bedienungsanleitungen und Nutzungsbedingungen der Verwal- tungssoftware zu beachten und einzuhalten und dafür besorgt zu sein, einen zeitgemässen Internetanschluss, ein E-Mail-Programm und einen Internetbrowser (z.B. Internet Explorer, Firefox, Mozilla, Safari) in der jeweils aktuellsten Version zu verwenden. Jeglicher dem Unternehmer dadurch erwachsende (finanzielle) Aufwand geht zu Lasten des Unternehmers und gilt durch den vereinbarten Werkpreis als abgegolten. Der Unterneh- mer hat keinerlei Anspruch auf zusätzliche Vergütung. 22.9. Der Unternehmer hat den von seiner Arbeit herrührenden Xxxxxx und Abfall auf eigene Kosten fortlaufend und fachgerecht wegzuschaffen oder ihn nach Weisung der Grüner Deal Swiss GmbH. in bereitgestellten, kostenpflichtigen Containern (Sammelstellen) abzulagern. Kommt der Unternehmer den Weisungen zur fachgerechten Entsorgung nicht nach, hat die Grüner Deal Swiss GmbH das Recht, den Xxxxxx und Abfall auf Kosten und Risiko des Unternehmers selbst zu entsorgen oder entsorgen zu lassen. 22.10. Vom Unternehmer oder von Dritten verursachte Schäden an Bildung (Arbeitsagentur)Bauteilen, bei drohen- Baustelleneinrichtungen usw. sind der seelischer Behinderung (Jugendhilfe)Grüner Deal Swiss GmbH. unverzüglich zu melden. Grüner Deal Swiss GmbH behält sich das Recht vor, Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse)den erlittenen Schaden anteilsmässig allen in Betracht kommenden Verursachern zu belasten. In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind Gleiches gilt für die Kosten der Therapie relativ hochEntsorgung von Abfällen, und es gibt Kinder, die durch das Raster der Förderung fallenStromverbrauch etc., deren Eltern aber Verursacher nicht ermittelt werden kann. Die Grüner Deal Swiss GmbH behält sich in allen Fällen ausdrücklich das Recht vor, den ganzen Schaden bei einem Teilverursacher nach den Grundsätzen der Lage sindSolidarhaftung einzufordern. 22.11. Der Unternehmer hat der Grüner Deal Swiss GmbH spätestens im Zeitpunkt der Abnahme des Werkes für alle Apparate und Einrichtungen, aus eigener Kraft Betriebsanleitungen des Herstellers, Pflegeanleitungen und dergleichen, ins- besondere Elektroschemata, Funktionsbeschriebe, Betriebsvorschriften oder Projektdaten zu übergeben. Die Grüner Deal Swiss GmbH. kann jederzeit die notwendige Therapie ihres Kindes zu finanzie- renVorlage von Prüfzertifikaten für Baustoffe, Apparate, Einrich- tungen und dergleichen verlangen. 22.12. Der Unternehmer hat der Grüner Deal Swiss GmbH für jene Anlagen und/oder Anlagenteile, für welche Wartungsverträge abgeschlossen werden können, eine entsprechende Offerte vorzulegen. Es steht der Evangelischen Sekundarschule Grü- ner Deal Swiss GmbH. resp. der Bauherrschaft frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligendiese anzunehmen oder abzulehnen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffenDer Unternehmer trägt sämtliche ihm dadurch entstehende Kosten. Er hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung ir- gendwelcher Art.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Weitere Vereinbarungen. Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben Niederhorbach, den Hausherr: Nutzer: Hiermit wird bestätigt, die Summe € erhalten zu haben (davon € für Nutzungsentgelte und € für Kaution). Niederhorbach, den Hausherr: Hausherr und weisungsbefugt ist berechtigt der Eigentümer der Halle, die Ortsgemeinde Niederhorbach, vertreten durch den Inhalt der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellen, z.B. auf ihrer Internetseite. - Das ZTR ist damit einverstanden, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt und Umfang der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitert, Ortsbürgermeister bzw. verändert dessen Beauftragten. Die Benutzungserlaubnis für die Halle, die Küche und die Nebenräume erteilt der Hausherr. Die Erlaubnis kann bei Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen gesetzliche bzw. polizeiliche Vorschriften umgehend entzo- gen werden. - Maßnahmen zur Elternfortbildung Die Schlüssel werden mit Unterschrift des Mietvertrages ausgehändigt. Sie sind nicht übertragbar und Elternberatung sind stets kostenfreimüssen nach der Veranstaltung unverzüglich an den Hausherrn zurückgegeben werden. - Maßnahmen Bei Verlust eines Schlüssels ist umgehend der Lehrerberatung im Zusammenhang von Therapien sind kostenfrei, bzwHausherr zu verständigen. werden über Der Mieter trägt in diesem Falle die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten für die Raumnutzung durch das ZTR im Zusammenhang mit Testungenauszuwechselnde Schließanlage. Eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und Hallentechnik ist obligatorisch. 1. Nutzungen und Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung des Hausherrn. Sie sind rechtzeitig abzu- stimmen, Be- ratungen wobei kein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht. Gemeindeeigenes Inventar muss unbeschadet und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen Sekundarschule. Die Abrechnung er- folgt monatlich. Staatliche Unterstützungen von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungen, z.B. im Rahmen der Teilhabe an Bildung (Arbeitsagentur), bei drohen- der seelischer Behinderung (Jugendhilfe), Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse). In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind die Kosten der Therapie relativ hoch, und es gibt Kinder, die durch das Raster der Förderung fallen, deren Eltern aber nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die notwendige Therapie ihres Kindes zu finanzie- ren. Es steht der Evangelischen Sekundarschule frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffenvollzählig bleiben.

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Samples: Nutzungsvertrag

Weitere Vereinbarungen. 1. Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben ist berechtigt den Inhalt Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellen, z.B. auf ihrer Internetseite. - Das ZTR ist damit einverstanden, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt und Umfang der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitert, Einrichtung abzugeben (spätestens bis 9 Uhr) bzw. verändert abzuholen (je nach Buchungszeit). Die Kernzeit, in der alle Kinder anwesend sein müssen, ist von 9 Uhr bis 11.30 Uhr. 2. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übergabe des Kindes an eine pädagogische Kraft bzw. endet mit der Übergabe des Kindes von der pädagogischen Kraft an die mit der Abholung beauftragten Person. Während gemeinsamer Veranstaltungen mit Kindern und Sorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt den Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht 3. Mit der Einrichtung ist schriftlich zu vereinbaren, wann und von wem das Kind abgeholt werden darf. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. - Maßnahmen zur Elternfortbildung Beim Bringen und Elternberatung sind stets kostenfreiAbholen des Kindes ist die An- bzw. - Maßnahmen Abmeldung beim zuständigen Betreuungspersonal erforderlich. 4. Die Sorgeberechtigten sorgen für zweckmäßige und witterungsangepasste Bekleidung der Lehrerberatung Kinder. Sie bringen genügend Ersatzwäsche mit. Zur Vermeidung von Unfällen wird empfohlen, die Kinder im Zusammenhang von Therapien sind kostenfrei, bzw. werden über die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten für die Raumnutzung durch das ZTR im Zusammenhang mit Testungen, Be- ratungen und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen SekundarschuleKindergarten keinen Schmuck tragen zu lassen. 5. Die Abrechnung er- folgt monatlich. Staatliche Unterstützungen von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungenLittle Daisies GmbH verpflichtet sich, z.B. im Rahmen der Teilhabe an Bildung (Arbeitsagentur), bei drohen- der seelischer Behinderung (Jugendhilfe), Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse). In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind die Kosten der Therapie relativ hochimmer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es gibt Kinderin Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es möglich ist. 6. Ereignisse, welche die Betreuung auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten / Little Daisies berichtet werden. 7. Falls der Kindergartenbetrieb durch nicht von der Little Daisies GmbH zu verschuldende Umstände (Naturkatastrophen, Zusammenbruch der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, etc) für einige Zeit unterbrochen wird, muss das Raster Betreuungsgeld dennoch in vollem Betrag überwiesen werden, solange die Personal- sowie Mietkosten für die Little Daisies GmbH bestehen bleiben und der Förderung fallen, deren Eltern aber Schaden nicht in von einer Versicherung abgedeckt ist. 8. Informationen aus Elterngesprächen sowie Beobachtungen des Kindes dürfen von den Erziehern dokumentiert werden und bei Bedarf an die Teamkollegen weitergegeben werden. 9. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich ggfs. einen Nachweis der Lage sind, aus eigener Kraft die notwendige Therapie Schule über eine Zurückstellung ihres Kindes zu finanzie- ren. Es steht der Evangelischen Sekundarschule frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffenvom Schulbesuch oder über eine vorzeitige Einschulung in Kopie vorzulegen.

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Samples: Betreuungsvertrag

Weitere Vereinbarungen. 1. Die Evangelische Sekundarschule Haldensleben ist berechtigt den Inhalt Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Koope- rationsmaßnahmen öffentlich darzustellen, z.B. auf ihrer Internetseite. - Das ZTR ist damit einverstanden, wenn sich an Fortbildungsveranstaltungen auch Fachlehrer anderer Schulen oder Kindereinrichtungen beteiligen. - Der Inhalt und Umfang der Kooperation kann jederzeit auf Grund gemeinsamer Ab- sprache erweitert, Einrichtung abzugeben (spätestens bis 9 Uhr) bzw. verändert abzuholen (je nach Buchungszeit). Die Kernzeit, in der alle Kinder anwesend sein müssen, ist von 9 Uhr bis 11.30 Uhr. 2. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übergabe des Kindes an eine pädagogische Kraft bzw. endet mit der Übergabe des Kindes von der pädagogischen Kraft an die mit der Abholung beauftragten Person. Während gemeinsamer Veranstaltungen mit Kindern und Sorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt den Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht 3. Mit der Einrichtung ist schriftlich zu vereinbaren, wann und von wem das Kind abgeholt werden darf. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. - Maßnahmen zur Elternfortbildung Beim Bringen und Elternberatung sind stets kostenfrei. - Maßnahmen der Lehrerberatung im Zusammenhang von Therapien sind kostenfrei, Abholen des Kindes ist die An- bzw. werden über die Therapiebeiträge durch den Auftraggeber abgedeckt. - Maßnahmen der Lehrerfortbildung werden vom ZTR mit einem Stundendsatz von 50,00 Euro unabhängig von der Teilnehmerzahl abgerechnet, Fahrtkosten werden nicht erhoben. - Kosten für die Raumnutzung durch das ZTR im Zusammenhang mit Testungen, Be- ratungen und Therapien: Je nachgewiesener Stunde bezahlt das ZTR einen Betrag von 5,00 Euro auf das Konto der Evangelischen SekundarschuleAbmeldung beim zuständigen Betreuungspersonal erforderlich. 4. Die Abrechnung er- folgt monatlichEltern/Sorgeberechtigten sorgen für zweckmäßige und witterungsangepasste Bekleidung der Kinder. Staatliche Unterstützungen Sie bringen genügend Ersatzwäsche mit. Zur Vermeidung von Therapien erfolgen nur unter einschränkenden Vo- raussetzungenUnfällen wird empfohlen, z.B. im Rahmen die Kinder in der Teilhabe an Bildung (Arbeitsagentur)Krippe keinen Schmuck tragen zu lassen. 5. Die Little Daisies GmbH verpflichtet sich, bei drohen- der seelischer Behinderung (Jugendhilfe), Rechenschwäche als Folge einer Erkran- kung (Krankenkasse). In der Praxis ist die private Therapiefinanzierung und die Thera- piefinanzierung bei drohender seelischer Behinderung die Regel. Auf Grund der Ein- zeltherapie als notwendige Therapieform, sind die Kosten der Therapie relativ hochimmer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es gibt Kinderin Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es möglich ist. 6. Ereignisse, welche die Betreuung auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen den Sorgeberechtigten / Little Daisies berichtet werden. 7. Falls der Krippenbetrieb durch nicht von der Little Daisies GmbH zu verschuldende Umstände (Naturkatastrophen, Zusammenbruch der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, etc) für einige Zeit unterbrochen wird, muss das Raster Betreuungsgeld dennoch in vollem Betrag überwiesen werden, solange die Personal- sowie Mietkosten für die Little Daisies GmbH bestehen bleiben und der Förderung fallen, deren Eltern aber Schaden nicht in der Lage sind, von einer Versicherung abgedeckt ist. 8. Informationen aus eigener Kraft Elterngesprächen sowie Beobachtungen des Kindes dürfen von den Erziehern dokumentiert werden und bei Bedarf an die notwendige Therapie ihres Kindes zu finanzie- ren. Es steht der Evangelischen Sekundarschule frei, sich nach selbstbestimmten Kri- terien an der Finanzierung von Testungen und Therapien zu beteiligen. In dem Fall der Beteiligung würden gesonderte fallbezogene Vereinbarungen getroffenTeamkollegen weitergegeben werden.

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Samples: Betreuungsvertrag