Weitere Vereinbarungen. Kann der Kooperationspartner Veranstaltungen im Rahmen des Vorhabens aus unvor- hersehbaren Gründen nicht durchführen, wird er die Schule hierüber unverzüglich infor- mieren. Er sorgt falls erforderlich für eine personelle Vertretung. Das Vorhaben findet unter inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung des Koope- rationspartners der Jugendarbeit statt. Der Kooperationspartner der Jugendarbeit erkennt für sich die Anwendbarkeit der für Schulen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Er wird insbesondere die von ihm an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen entsprechend ver- pflichten und für die Sicherheit und den Schutz der bei ihm anfallenden personenbezo- genen Daten ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Schule erkennt die für den Ko- operationspartner der Jugendarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Die Schule informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners der Jugendarbeit über zu beachtende Schulvorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbe- hörden und Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig in dem Bemühen um sachdienliche Fortbil- dung und Information des eingesetzten Personals.
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Samples: Rahmenvereinbarung
Weitere Vereinbarungen. Kann der Kooperationspartner der Jugendarbeit Veranstaltungen im Rahmen des Vorhabens aus unvor- hersehbaren unvorhersehbaren Gründen nicht durchführen, wird er die Schule hierüber unverzüglich infor- miereninformieren. Er sorgt falls erforderlich für eine personelle Vertretung. Das Vorhaben findet unter inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung des Koope- rationspartners Kooperationspartners der Jugendarbeit statt. Der Kooperationspartner der Jugendarbeit erkennt für sich die Anwendbarkeit der für Schulen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Er wird insbesondere die von ihm an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen entsprechend ver- pflichten verpflichten und für die Sicherheit und den Schutz der bei ihm anfallenden personenbezo- genen personenbezogenen Daten ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Schule erkennt die für den Ko- operationspartner Kooperationspartner der Jugendarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Die Schule informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners der Jugendarbeit über zu beachtende Schulvorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbe- hörden Schulaufsichtsbehörden und Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig in dem Bemühen um sachdienliche Fortbil- dung Fortbildung und Information des eingesetzten Personals.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Weitere Vereinbarungen. Kann der Kooperationspartner Veranstaltungen im Rahmen des Vorhabens aus unvor- hersehbaren un- vorhersehbaren Gründen nicht durchführen, wird er die Schule hierüber unverzüglich infor- miereninformieren. Er sorgt falls erforderlich für eine personelle Vertretung. Das Vorhaben findet unter inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung des Koope- rationspartners Ko- operationspartners der Jugendarbeit statt. V E R W E N D E N Der Kooperationspartner der Jugendarbeit erkennt für sich die Anwendbarkeit der für Schulen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Er wird insbesondere die von ihm an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen entsprechend ver- pflichten verpflichten und für die Sicherheit und den Schutz der bei ihm anfallenden personenbezo- genen personen- bezogenen Daten ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Schule erkennt die für den Ko- operationspartner Kooperationspartner der Jugendarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen Bestimmun- gen an. Die Schule informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners der Jugendarbeit über zu beachtende Schulvorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbe- hörden Schulauf- sichtsbehörden und Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig in dem Bemühen um sachdienliche Fortbil- dung Fort- bildung und Information des eingesetzten Personals.
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Samples: Rahmenvereinbarung Zur Zusammenarbeit Von Schule Und Jugendarbeit
Weitere Vereinbarungen. Kann der Kooperationspartner Veranstaltungen im Rahmen des Vorhabens aus unvor- hersehbaren unvorhersehbaren Gründen nicht durchführen, wird er die Schule hierüber unverzüglich infor- miereninformieren. Er sorgt falls erforderlich für eine personelle Vertretung. Das Vorhaben findet unter inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung des Koope- rationspartners Kooperationspartners der Jugendarbeit statt. Der Kooperationspartner der Jugendarbeit erkennt für sich die Anwendbarkeit der für Schulen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Er wird insbesondere die von ihm an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen entsprechend ver- pflichten verpflichten und für die Sicherheit und den Schutz der bei ihm anfallenden personenbezo- genen personenbezogenen Daten ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Schule erkennt die für den Ko- operationspartner Kooperationspartner der Jugendarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Die Schule informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners der Jugendarbeit über zu beachtende Schulvorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbe- hörden Schulaufsichtsbehörden und Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig in dem Bemühen um sachdienliche Fortbil- dung Fortbildung und Information des eingesetzten Personals.
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Samples: Kooperationsvereinbarung