Common use of Werkleistungen Clause in Contracts

Werkleistungen. 7.1. Haben die Parteien im Rahmen des Vertrages ausdrücklich die Erbringung einer Werksleistung durch das Unternehmen vereinbart, gilt ergänzend das in dieser Ziffer 7 Geregelte. 7.2. Der Kunde ist zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung oder auch die rügelose Entgegennahme des Werkes. Sie gilt als mangelfrei erfolgt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Kalendertagen nach Übergabe des Werkes etwaige Mängel in Textform rügt. 7.3. Das Unternehmen gewährleistet, dass das Werk der vereinbarten Beschaffenheit (und mangels einer solchen der üblichen Beschaffenheit) entspricht. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Unternehmens zunächst durch Nachbesserung – soweit möglich auch auf dem Wege der Datenfernübertragung – oder durch Ersatzlieferung/- leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Haftung des Unternehmens für Schadensersatz ist nach Ziffer 12. begrenzt. 7.4. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten, vgl. Ziffer 12.1). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkleistungen. 7.1. Haben a. TVN leistet für Mängel eines Werks zunächst nach seiner Xxxx Nachbesserung oder Neuherstellung. b. Sofern TVN die Parteien Erfüllung der Leistung ernsthaft und endgül- tig verweigert, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie TVN nicht zumutbar ist, kann der Vertragspartner statt der Leistung nach seiner Xxxx nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Scha- denersatz im Rahmen des Vertrages ausdrücklich die Erbringung der Haftungsbeschränkungen gemäß c. Bei einer Werksleistung durch das Unternehmen vereinbartgeringfügigen Vertragswidrigkeit, gilt ergänzend das in dieser Ziffer 7 Geregelteinsbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. 7.2x. Xxxxxx eines Werkes sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung – bei verdeckten Mängeln innerhalb von zwei Wo- chen nach ihrer Entdeckung – schriftlich zu rügen. Der Kunde Eine schrift- liche Rüge muss auch den bezeichneten Fehler enthalten. e. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Anleitung oder Beschreibung, ist TVN lediglich zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung Lieferung einer mangel- freien Anleitung oder Beschreibung verpflichtet und dies auch die rügelose Entgegennahme des Werkes. Sie gilt als mangelfrei erfolgtnur dann, wenn der Kunde nicht binnen 10 Kalendertagen nach Übergabe Mangel der Anleitung oder Beschreibung der ordnungsgemäßen Montage oder Nutzung des Werkes etwaige Mängel in Textform rügtWerks ent- gegensteht. 7.3. Das Unternehmen gewährleistetf. Stellt sich heraus, dass das von dem Vertragspartner zur Nach- besserung eingesandte Werk mangelfrei ist, kann TVN dem Vertragspartner die Aufwendungen in Rechnung stellen, die zur Überprüfung der vereinbarten Beschaffenheit (und mangels einer solchen der üblichen Beschaffenheit) entspricht. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx Mangelhaftigkeit des Unternehmens zunächst durch Nachbesserung – soweit möglich auch auf dem Wege der Datenfernübertragung – oder durch Ersatzlieferung/- leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Haftung des Unternehmens für Schadensersatz ist nach Ziffer 12. begrenztWerks entstanden sind. 7.4g. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklä- ren. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren Hat eine Werkleistung mehrere, vom Vertragspartner von- einander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke grundsätzlich getrennt abgenom- men. Werden in einem Jahr ab dem gesetzlichen VerjährungsbeginnWerkvertrag Teilwerke definiert, so kann TVN Teilwerke zur Abnahme bereitstellen. Entsprechendes Bei späteren Abnah- men wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. h. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Drehbuchs, Produk- tionskonzepts oder eines sonstigen Konzepts, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung der Leistung, so kann TVN für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. i. Der Vertragspartner hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer von TVN gesetzten Frist, spätestens fünf Werktage nach Über- gabe des Werks oder Anzeige der Fertigstellung zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Be- schreibung schriftlich mitzuteilen. Wenn er sich nicht in dieser Frist erklärt und die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatzdie Leistung als abgenommen. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a AbsUnwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 1 NrBei Live-Produktionen muss die Abnahme unverzüglich erklärt werden. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten, vgl. Ziffer 12.1). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtFestgestellte Mängel müssen sofort gemeldet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkleistungen. 7.1. Haben a. promovio leistet für Mängel eines Werks zunächst nach seiner Xxxx Nachbesserung oder Neuherstellung. b. Sofern promovio die Parteien Erfüllung der Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ver- weigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie promovio nicht zumutbar ist, kann der Vertragspartner statt der Leistung nach seiner Xxxx nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück- gängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen des Vertrages ausdrücklich die Erbringung einer Werksleistung durch das Unternehmen vereinbart, gilt ergänzend das in der Haftungsbeschränkungen gemäß dieser Ziffer 7 GeregelteAGB verlangen. 7.2c. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. x. Xxxxxx eines Werkes sind innerhalb von zwei Wochen nach Liefe- rung – bei verdeckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung – schriftlich zu rügen. Der Kunde Eine schriftliche Rüge muss auch den bezeichneten Fehler enthalten. e. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Anleitung oder Beschreibung, ist promovio lediglich zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung oder Lieferung einer mangelfreien Anleitung oderBeschreibung verpflichtet und dies auch die rügelose Entgegennahme des Werkes. Sie gilt als mangelfrei erfolgtnur dann, wenn der Kunde nicht binnen 10 Kalendertagen nach Übergabe Mangel der Anleitung oder Beschreibung der ordnungsgemäßen Montage oder Nutzung des Werkes etwaige Mängel in Textform rügtWerks entgegensteht. 7.3. Das Unternehmen gewährleistetf. Stellt sich heraus, dass das von dem Vertragspartner zur Nachbesse- rung eingesandte Werk mangelfrei ist, kann promovio dem Vertrags- partnerdie Aufwendungen in Rechnung stellen, die zur Überprüfung der vereinbarten Beschaffenheit (und mangels einer solchen der üblichen Beschaffenheit) entspricht. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx Mangelhaftigkeit des Unternehmens zunächst durch Nachbesserung – soweit möglich auch auf dem Wege der Datenfernübertragung – oder durch Ersatzlieferung/- leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Haftung des Unternehmens für Schadensersatz ist nach Ziffer 12. begrenztWerks entstanden sind. 7.4g. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Vertrags- partner unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren Hat eine Werkleistung mehrere, vom Vertragspartner voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke grundsätzlich getrennt abgenommen. Werden in einem Jahr ab dem gesetzlichen VerjährungsbeginnWerkvertrag Teilwerke definiert, so kann promovio Teilwerke zur Abnahme bereitstellen. Entsprechendes gilt Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. h. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Drehbuchs, Produktions- konzepts oder eines sonstigen Konzepts, insbesondere für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nichtdie Ausprägung, soweit Änderung oder Erweiterung der Leistung, so kann promovio für das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei VorsatzKonzepteine getrennte Abnahme verlangen. i. Der Vertragspartner hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer von promoviogesetzten Frist, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten, vgl. Ziffer 12.1). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.spätestens fünf Werktage nach Übergabe des

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Samples: General Terms and Conditions

Werkleistungen. 7.1. Haben a. TVN leistet für Mängel eines Werks zunächst nach seiner Xxxx Nach- besserung oder Neuherstellung. b. Sofern TVN die Parteien Erfüllung der Leistung ernsthaft und endgültig ver- weigert, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ver- weigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie TVN nicht zumutbar ist, kann der Vertragspartner statt der Leistung nach seiner Xxxx nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen des Vertrages ausdrücklich die Erbringung einer Werksleistung durch das Unternehmen vereinbart, gilt ergänzend das in der Haftungsbe- schränkungen gemäß dieser Ziffer 7 GeregelteAGB verlangen. 7.2c. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur ge- ringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. x. Xxxxxx eines Werkes sind innerhalb von zwei Wochen nach Liefe- rung – bei verdeckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung – schriftlich zu rügen. Der Kunde Eine schriftliche Rüge muss auch den bezeichneten Fehler enthalten. e. Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Anleitung oder Beschrei- bung, ist TVN lediglich zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung Lieferung einer mangelfreien Anleitung oder Beschreibung verpflichtet und dies auch die rügelose Entgegennahme des Werkes. Sie gilt als mangelfrei erfolgtnur dann, wenn der Kunde nicht binnen 10 Kalendertagen Mangel der Anleitung oder Beschreibung der ordnungsgemäßen Montage oder Nutzung des Werks entgegensteht. f. Stellt sich heraus, dass das von dem Vertragspartner zur Nachbesse- rung eingesandte Werk mangelfrei ist, kann TVN dem Vertragspartner die Aufwendungen in Rechnung stellen, die zur Überprüfung der Man- gelhaftigkeit des Werks entstanden sind. g. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Vertrags- partner unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Hat eine Werkleistung mehrere, vom Vertragspartner voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke grundsätzlich getrennt abgenommen. Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann TVN Teilwerke zur Abnahme bereitstellen. Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenom- menen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. h. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Drehbuchs, Produktionskon- zepts oder eines sonstigen Konzepts, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung der Leistung, so kann TVN für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. i. Der Vertragspartner hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer von TVN gesetzten Frist, spätestens fünf Werktage nach Übergabe des Werkes etwaige Werks oder Anzeige der Fertigstellung zu prüfen und durch den Ansprech- partner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festge- stellten Mängel mit genauer Beschreibung schriftlich mitzuteilen. Wenn er sich nicht in Textform rügtdieser Frist erklärt und die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei Live-Produktionen muss die Abnahme unverzüglich erklärt werden. Festgestellte Mängel müssen sofort gemeldet werden. 7.3. Das Unternehmen gewährleistet, dass das Werk der vereinbarten Beschaffenheit (und mangels einer solchen der üblichen Beschaffenheit) entspricht. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Unternehmens zunächst durch Nachbesserung – soweit möglich auch auf dem Wege der Datenfernübertragung – oder durch Ersatzlieferung/- leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Haftung des Unternehmens für Schadensersatz ist nach Ziffer 12. begrenzt. 7.4. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten, vgl. Ziffer 12.1). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkleistungen. 7.1. Haben die Parteien 10.1 Gehören Installations-, Montage- oder sonstige Werkleistungen (im Rahmen Folgenden: Werkleistungen) zum Vertragsumfang des Vertrages ausdrücklich AN, so gelten ergänzend die Erbringung einer Werksleistung nachfolgenden Ziffern 10.2 bis 10.6. 10.2 Es ist eine förmliche Abnahme vereinbart. Die förmliche Abnahme kann erst nach erfolgreich beendeter Testphase erfolgen. Eine fiktive oder schlüssige Abnahme, insbesondere durch das Unternehmen vereinbartIngebrauchnahme, gilt ergänzend das ist ausgeschlossen. 10.3 Das Zahlungsziel läuft abweichend von Ziffer 3.4 Satz 2 erst in dem Zeitpunkt an, in dem die Abnahme erfolgt und uns eine prüfbare Rechnung des AN zugegangen ist. 10.4 Vertragsstrafenansprüche gegen den AN können wir bis zur Schlusszahlung geltend machen, auch wenn wir uns diese bei der Abnahme nichtvorbehalten. 10.5 Der Gefahrübergang tritt erst mit der Abnahme ein. 10.6 Der AN ist nach Maßgabe dieser Ziffer 7 Geregelte10.6 zur Leistung von Vertragserfüllungssicherheiten und Gewährleistungssi- cherheiten verpflichtet. Wir sind bis zur Abnahme berechtigt, zur Sicherung der Erfüllung aller Verpflichtungen des AN (insbesondere: vertragsgemäße Ausführung der Werkleistung, Mängelansprüche vor der Abnahme, alle Schadenser- satz- und Vertragsstrafenansprüche sowie Rückerstattung von Überzahlungen nebst Zinsen) von den Rechnungen des AN 10 % der Netto- Auftragssumme für die Werkleistung einzubehalten (Vertragserfüllungssicherheit). Die Vertragser- füllungssicherheit geben wir Zug um Zug gegen die Gewährleistungssicherheit heraus. Als Sicherheit für die vertrags- gemäße Erfüllung aller Mängelansprüche (auch hinsichtlich geänderter oder zusätzlicher Leistungen) sowie aller Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche und die Rückerstattung von Überzahlungen nebst Zinsen behalten wir 5% der Netto- Abrechnungssumme für die Werkleistung ein (Gewährleistungssicherheit). Die Gewährleistungssicher- heit muss erst nach Ablauf der letzten Verjährungsfrist für die Mängelansprüche hinsichtlich der Werkleistungen des AN zurückgegeben werden. Der AN kann unsere Einbehalte nach Ziffer 10.6 Abs. 2 und Abs. 3 durch Leistung von Sicherheiten (§§ 232 ff BGB) in Höhe des jeweiligen Einbehaltes ablösen. Wird Sicherheit durch Übergabe einer Bürg- schaft geleistet, so muss die Bürgschaft unbefristet, unbedingt, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sowie unter Ausschluss der Hinterlegungsbefugnis ausgestellt sein. Weiter muss die Bürgschaft einen Verzicht auf die Ein- rede der Aufrechenbarkeit enthalten, soweit die Gegenansprüche, mit denen aufgerechnet werden soll, nicht rechts- kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Bürgschaft muss zudem die Erklärung beinhalten, dass unsere Ansprüche gegen den Bürgen nicht vor unseren durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüchen gegen den AN verjähren. Darüber hinaus muss die Bürgschaftserklärung einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung beinhalten, soweit unsere gesi- cherten Ansprüche gegen den AN in unverjährter Zeit beim AN oder beim Bürgen geltend gemacht wurden. Als Bürgen sind nur Kreditinstitute oder Kreditversicherer tauglich, die in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind. 7.210.7 Die Sicherheiten nach Ziffer 10.6 Abs. Der Kunde ist zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet2 bis Abs. Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung oder 4 sichern auch die rügelose Entgegennahme des Werkes. Sie gilt als mangelfrei erfolgtverjährte Ansprüche, wenn der Kunde nicht binnen 10 Kalendertagen nach Übergabe des Werkes etwaige die zugrundeliegenden Mängel in Textform rügtunverjährter Zeit gegenüber dem AN gerügt worden sind. 7.3. Das Unternehmen gewährleistet, dass das Werk der vereinbarten Beschaffenheit (und mangels einer solchen der üblichen Beschaffenheit) entspricht. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Unternehmens zunächst durch Nachbesserung – soweit möglich auch auf dem Wege der Datenfernübertragung – oder durch Ersatzlieferung/- leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Haftung des Unternehmens für Schadensersatz ist nach Ziffer 12. begrenzt. 7.4. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten, vgl. Ziffer 12.1). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

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