Widerruf/Kündigung. 7.1 Dem Teilnehmer steht ein befristetes Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Vertragsschluss. Für Workshops, Fachseminare und Fachausbildungen, Hygienekurse gilt die gesetzliche Wider- rufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss.
7.2 Beide Seiten können den Vertrag unter Einhaltung nachfolgender Kündigungsfristen mit Wir- kung für die Zukunft ordentlich kündigen.
7.3 Bei Verträgen über Präsenzunterricht genügt Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung von Fern- unterrichtsverträgen hingegen bedarf der Schriftform.
7.4 Im Falle einer Kündigung hat der Teilnehmer den Teil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen bis zur Vertragsbeendigung entspricht. Entsprechendes gilt im Falle des Widerrufs, wenn und soweit von dem Anbieter bereits Leistungen erbracht wurden. Die Bu- chungsgebühr wird nicht erstattet.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine Kündigung durch den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, – bei Zahlungsverzug des Teilnehmers nach erfolgloser zweiter Mahnung, – nach fruchtloser Abmahnung wegen störenden Verhaltens des Teilnehmers gegenüber ande- ren Teilnehmern, Dozenten oder Anbieter -Mitarbeitern. – bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer-Anzahl. Diese liegt bei 8 Personen. Stichtag ist 21 Tage vor Termin.
7.6 Kommt nach Anmeldung an einer Aus- oder Weiterbildung und vor einer Teilnahme am Unter- richt eine vor der Anmeldung angekündigte und angestrebte Förderung durch die Arbeitsagen- tur oder eine andere Institution nicht zustande, kann der Interessent kostenfrei von der An- meldung zurücktreten.
7.7 Kommt es bei Teilnehmern, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, wäh- rend der Ausbildung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, kann die Aus- bildung kostenfrei storniert werden. Ansprüche gegenüber dem Teilnehmer oder der Bunde- sagentur bestehen danach nicht mehr.
7.8 Hygienekurse 1 können die Dauer von einer Unterrichtseinheit bis zu zehn Unterrichtseinhei- ten umfassen. Hygienekurse 2 können die Dauer von acht Unterrichtseinheiten an 5 Tagen um- fassen. Fachseminare können die Dauer von vier Unterrichtseinheiten bis zu fünf aufeinanderfolgen- den Tage umfassen. Fachausbildungen können die Dauer von mehreren Unterrichtseinheiten über mindestens fünf Tage verteilt und über einen längeren Zeitraum umfassen.
7.9 Für Hygienekurse, Fachseminare und F...
Widerruf/Kündigung. 8.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen per SEPA-Überweisung, unabhängig vom ursprünglichen Zahlungsweg.
8.2 Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für Tarifoptionen gilt eine Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist von 6 Wochen. Der Vertrag für den Mobilfunkanschluss bleibt hiervon unberührt.
8.3 Ein Wohnsitzwechsel berechtigt zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur dann, wenn M-net die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Monate. Andernfalls wird der Vertrag an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte fortgesetzt. M-net kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, welches der gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Die umzugsbedingte Auflösung von Bündel-Vorteilen stellt keinen Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages dar.
8.4 Kündigungen haben schriftlich per Brief oder Telefax zu erfolgen.
8.5 Für die Rufnummernmitnahme (Portierung) zu einem anderen Anbieter berechnet M-net ein Entgelt, welches der gültigen Preisliste zu entnehmen ist.
8.6 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Portierung die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Rufnummernmitnahme zum Vertragsende: Der Vertrag mit der M-net Telekommunikations GmbH muss fristgerecht gegenüber M-net gekündigt werden und der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Portierungsauftrag mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens 10 Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der M-net eingehen. M-net hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Entgeltzahlung mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren; es sei denn, M-net weist nach, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsel...
Widerruf/Kündigung. Das Recht, Bankdienstleistungen mittels Electronic Banking in Anspruch zu nehmen, wird dem Verfüger auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Bei Beendi- gung sämtlicher in Z 2 Abs 1 genannter Verträge, egal aus welchem Rechts- grund, erlöschen alle Berechtigungen zur Inanspruchnahme von Electronic Banking.
Widerruf/Kündigung. Der Kunde kann gegenüber der BAWAG jederzeit die weitere Nutzung von Business Banking EBICS mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Die BAWAG hat das Recht, aus wichtigen Gründen dem Kunden die Befugnis zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen mittels Business Banking EBICS mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge bleiben davon unberührt. Bei Auflösung der jeweiligen Kontoverbindung erlischt die Möglichkeit zur Teilnahme am Business Banking EBICS.
Widerruf/Kündigung. Der Kunde kann gegenüber der BAWAG jederzeit schriftlich die weitere Inanspruchnahme der Software oder Teilen davon mit so- fortiger Wirkung kündigen. Die BAWAG kann gegenüber dem Kunden schriftlich die weitere Inanspruchnahme der Software oder Teilen davon unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist kündigen.
Widerruf/Kündigung. Der Versicherungsnehmer kann gegenüber dem Versiche- rer jederzeit schriftlich und in geschriebener Form die weitere Inanspruchnahme der Leistungen der Vereinbarung der elektro- nischen Kommunikation mit sofortiger Wirkung kündigen.
Widerruf/Kündigung. Das Recht, Bankdienstleistungen mittels ELBA in Anspruch zu nehmen, wird dem ELBA-Verfüger auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Bei Beendigung sämtlicher in Z 2 Abs 1 genannter Verträge, egal aus welchem Rechtsgrund, erlöschen alle Berechtigungen zur Inanspruchnahme von ELBA. Der Kontoinhaber kann die weitere Inanspruchnahme bzw Zurverfügungstellung dieser Leistungen oder Teile davon jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, die VKB-Bank jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen. Die VKB-Bank hat das Recht, dem ELBA-Verfüger die Befugnis zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen mittels eines ELBA-Programms nach Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu entziehen, falls ein Verfüger gegen die Punkte 8. oder 15. dieser Bedingungen verstößt oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge bleiben davon unberührt.
Widerruf/Kündigung. Der Nutzungsberechtigte kann die Nutzung des losleben Portals jederzeit ohne Einhaltung irgendeiner Frist beenden, indem er entweder die App von seinen Geräten endgültig deinstalliert oder seinen Web - Zugang von der Serviceline deaktivieren lässt. Mit der Deinstallation der losleben App ist die Löschung aller in der App gespeicherten Daten und Informationen verbunden. Die an andere Stellen oder Programme übertragenen Daten werden dadurch nicht berührt.
Widerruf/Kündigung. Der Kunde kann gegenüber der BAWAG jederzeit schriftlich die weitere Inanspruchnahme der Software oder Teilen davon mit sofortiger Wirkung kündigen. Es erfolgt keine Rückübertragung der Rechte an dem Programmpaket BAWAG Business Banking MBS an die BAWAG und dem Kunden erwachsen keinerlei Rückerstattungsansprüche gegen die BAWAG.
Widerruf/Kündigung. Ypsomed kann eine Bestellung jederzeit widerrufen, bzw. kündigen. In diesem Fall sind nur die bis zum Widerruf erbrach- ten Leistungen zu vergüten. Sofern der Grund für den Widerruf im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, schuldet Yp- somed keine weitere Vergütung und kann bereits geleistete Vergütungen für nutzlos gewordene Leistungen zurückfordern. Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt in jedem Fall vorbehalten.