Ermittlung der Versicherungssumme Musterklauseln

Ermittlung der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß 9.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäudeversicherung entsprechen soll. In der gleitenden Neuwertversicherung gilt die Versicherungssumme 1914 als ausreichend vereinbart, wenn
Ermittlung der Versicherungssumme. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollten Sie Ihre wirtschaftliche und fami- liäre Lage beachten. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, sollte die Ver- sicherungssumme höher liegen. Berücksichtigen sollten Sie auch die Inflationsrate. Die von Ihnen vereinbarte Versicherungssumme sollte der Versorgungslücke entspre- chen, die Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes haben. Um einen Eindruck zu vermitteln, wie der Kapitalbedarf gedeckt werden kann, hier ein Beispiel: Eine Todesfallsumme in Höhe von 200.000 Euro reicht bei monatlicher Entnahme in Höhe von 1.000 Euro für 16 Jahre und 8 Monate. Steuerliche Aspekte und eine mögli- che positive Verzinsung sind dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Familie (oder andere abzusi- chernde Personen) von Ihrem Einkommen abhängig ist. Maßgebliche Fragen zur Lauf- zeit und Höhe, die Sie für Ihren persönliche Situation klären sollten, sind z. B.: Stehen Ihre Kinder finanziell früher als Sie dachten auf eigenen Beinen oder hat sich Ihr Bedarf aus anderen Gründen reduziert, dann können Sie die Versicherungssumme reduzieren oder den Vertrag kündigen. 200.000 Euro keine zusätzliche ärztliche Untersuchung verlangt, bei einigen Anbietern sogar bis 400.000 Euro.
Ermittlung der Versicherungssumme. 7.1.1 Versicherungssumme bei der Versicherung für die Gefahr Feuer
Ermittlung der Versicherungssumme. 6.1.1 Versicherungssumme für den Ertragsausfall Die Versicherungssumme wird durch eine pauschale Summenermittlung nach Betriebsart und Betriebsgröße ermittelt. Die Versicherungssumme gilt als richtig ermittelt, wenn der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Betriebsart und Betriebsgröße seines landwirtschaftlichen Betriebes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungs- summe für die pauschale Ertragsausfallversicherung berechnet. In diesem Fall nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
Ermittlung der Versicherungssumme. Für die Ordinations- und Praxisversicherung muss immer der gesamte Inhalt der Ordination bzw. Praxis versichert werden (eigenes und fremdes Gut). siehe Gruppierungserläuterung Klausel 01J ersetzt die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Flugkörpern an den versicherten Sachen, wenn deren Zerstörung oder Beschädigung auf der unmittelbaren Einwirkung der genannten Gefahren beruht, die unvermeidliche Folge eines solchen Schadenereignisses ist oder durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen verursacht wird. siehe 966 - Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) (in der Folge „AFB“ genannt), Artikel 1 • Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Isolier- und Feuerlöschkosten, Deponiekosten sowie Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall inkl. Erdreich bis 5 % der Inhaltsversicherungssumme auf „Erstes Risiko“ (zusätzlich zur Inhaltsversicherungssumme) • Bis zu in der Polizze angeführten Versicherungssummen gelten mitversichert: - Schäden an den versicherten Sachen durch radioaktive Verunreinigung (Kontamination), die als Folge eines versicherten Ereignisses am Versicherungsort durch radioaktive Isotope entstanden sind - für Bargeld, Wertpapiere und bargeldähnliche Werte mindestens unter festem Verschluss auf "Erstes Risiko" - Kosten des Aufgebotsverfahrens auf „Erstes Risiko“ - für Sachen der Patienten (ausgenommen Bargeld und Schmuck) auf "Erstes Risiko" - Der Wert der versicherten Xxxxxx, die bei einem versicherten Schadenereignis abhanden gekommen sind - Aufwendungen des Versicherungsnehmers im Schadenfall zur Schadenminderung siehe Klausel 89D Mögliche Deckungserweiterungen können individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers gegen ZUSATZPRÄMIE versichert werden. Die gewünschten Erweiterungen werden in der Polizze dokumentiert. ersetzt die Kosten nach Schäden durch vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl. siehe 967 - Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB) (in der Folge „AEB“ genannt), Artikel 1 • Vandalismusschäden im Zuge eines Einbruchdiebstahls bzw. einer Beraubung • Beschädigungen bzw. Entwendungen der Baubestandteile, Adaptierungen und Kassen der Ordinationsräumlichkeiten anlässlich eines vollbrachten oder versuchten Einbruchsdiebstahles • Bis zu in der Polizze angeführten Versicherungssummen gelten mitversichert: - für Bargeld, Wertpapiere, und bargeldähnliche Werte unter festem Verschluss auf "Erstes Risiko" - die Kosten des Aufgebotsverfahrens...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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