Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Betrags (pro Semester) bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) zusammen mit der Einreichung des „Letter of Confirmation“ als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/Die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase (Eingang der Antrittsbestätigung) eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von mind. 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt der/die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung Humboldt-Universität zu Berlin vor, ist ausnahmsweise ggf. eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen UnterstützungHöchstsumme der Zuwendung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag des/der Teilnehmerin | des Teilnehmers Teilnehmers/in auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Betrags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (optional: bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer) Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Erasmus Scholarship Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genannten Betrags (pro Semester) bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer) Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) zusammen mit der Einreichung des „Letter of Confirmation“ als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/Die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunfts- bestätigung bzw. Mittel eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 7075% des in Artikel 3 genannten BetragsBe- trags. Legt der/die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung Übermitt- lung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag des/der Teilnehmerin | des Teilnehmers Teilnehmer(s)/in auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die ent- sendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Der Teilnehmer / die Teilnehmerin | der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 80% des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semester bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt):  innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (optional: bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin) Legt der Teilnehmer / die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 70 % des in Artikel 3 genannten Betrags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (optional: bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer) Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht), Vorlage des „Letter of Confirmation“ (nur Studium) bzw. „Traineeship Certificate“ (nur Praktika) sowie des persönlichen Erfahrungsberichts (nur Studium) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Be- trags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): • innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (bei Eingang der Ankunftsbestätigung durch den Teilnehmer) Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglichmög- lich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der/Die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/-in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 7080 % des in Artikel 3 genannten BetragsBetrags pro Semester. Legt der/die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/-in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. Der Restbetrag in Höhe von 20% der Gesamtsumme wird ausbezahlt, sobald alle Dokumente (siehe Punkt 3.7) vollständig eingereicht wurden. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält eine Vorfinanzierung in Höhe von 75% des in Artikel 3 genann- ten Betrags bis spätestens (je nachdem, was zuerst eintritt): • innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis Par- teien • zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3 genannten Betrags. (optional: bei Eingang der Ankunfts- bestätigung durch den Teilnehmer) Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan Zeit- plan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung Vor- finanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen UnterstützungUnterstüt- zung, gilt die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Erasmus Scholarship Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer Der/die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 7080 % des in Artikel 3 genannten BetragsGesamtbetrags für den festgelegten Förderzeitraum. Legt der/die Teilnehmerin | der Teilnehmer Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen UnterstützungHöchstsumme der Zuwendung, gilt die Übermittlung der EU-EU- Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) Online-Umfrage als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln ERASMUS+-Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Die Teilnehmerin | der Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien Eingang der Bewerbung, bestehend aus den Anlagen A, B, C, D und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase E eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 7080% des in Artikel 3 genannten Betrags. Legt die Teilnehmerin | der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der finanziellen Unterstützung, gilt die Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) nach Beendigung der Mobilitäts- phase gilt als Antrag der Teilnehmerin | des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die entsendende Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die entsendende Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen. 4.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Studienaufenthalt nicht angetreten wird, aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird oder die in dieser Fördervereinbarung genannten Verpflichtungen anderweitig verletzt werden.

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Samples: Grant Agreement