Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des in Artikel 3 genannten Betrags. 4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen. 4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement, Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierungszah- lung in Höhe von 70 % des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) nach Artikel 5 sowie der Aufent- haltsbescheinigung nach Artikel 4.3 gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen Kalen- dertagen (nach Eingang des Berichtsder geforderten Dokumente) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung Aufforde- rung zur Rückzahlung vorzunehmen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung (Letter of Confirmati- on) nachweisen.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien Par- teien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer am letzten Aufenthaltstag durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen. Diese ist dem Akademischen Auslandsamt im Original (mit Unterschrift und Stempel der Aufnahmeeinrichtung) vorzulegen.
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Samples: Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Nur bei Auswahl von Option 1 oder 3 in Artikel 3.1: Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % [70-100%] des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Nur bei Auswahl von Option 1 oder 3 in Artikel 3.1: Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen.
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Samples: Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien Par- teien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von [70 % bis 100 %] des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung Auffor- derung zur Rückzahlung vorzunehmen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen.
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Samples: Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von mindestens 70 % des in Artikel 3 im Finanzierungsplan genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen.
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Samples: Erasmus Mobility Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien Par- teien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) die Zahlung des Restbetrags oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen. Diese ist dem Akademischen Auslandsamt im Original (mit Unterschrift und Stempel der Aufnahmeeinrichtung) vorzulegen.
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Samples: Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 [Nur bei Auswahl von Option 1 oder 3 in Artikel 3.1:] Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von [70 % bis 100 %] des in Artikel 3 genannten genann- ten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags Restbe- trags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisen.
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Samples: Grant Agreement
Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe Vorfinan- zierungszahlung von 70 70% des in Artikel 3 genannten Betrags.
4.2 Die Übermittlung der EU-Survey-Onlineumfrage (Teilnehmerbericht) gilt als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU. Die Einrichtung hat innerhalb von 45 Kalendertagen (nach Eingang des Berichts) Für die Zahlung des Restbetrags durch die Einrichtung oder die Aufforderung zur Rückzahlung vorzunehmenbei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungs- forderung gilt eine Frist von 45 Kalendertagen.
4.3 Der Teilnehmer muss das tatsächliche Datum des Beginns und des Endes der Mobilitätsphase anhand einer durch die Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachweisenTeilnahmebescheinigung nachwei- sen.
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Samples: Grant Agreement