Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semester. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-flensburg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/Die Teilnehmer/-in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semester. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/-in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-kassel.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/Die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung Ankunfts- bestätigung bzw. Mittel eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 75% des in Artikel 3 genannten Betrags pro SemesterBe- trags. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.oth-regensburg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer 5.1 Der/Die Teilnehmende erhält innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung, spätestens aber bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 80 70% des in Artikel 3 genannten Betrags pro SemesterBetrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.thi.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien Par- teien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung An- kunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro SemesterBetrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan Zeit- plan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: Zuwendungsvertrag Für Erasmus+ Hochschulbildung

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine ei- ne Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 [70 % bis 100 %] des in Artikel 3 genannten Betrags pro SemesterSe- mester. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung Ent- sendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.graduateacademy.uni-heidelberg.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung, spätestens aber bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung Vorfinanzierung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semestergenann- ten Betrags. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan Zeit- plan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise im begründeten Ausnahmefall eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.uni-trier.de

Zahlungsmodalitäten. 4.1 Der Teilnehmer Der/die Teilnehmer/in erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro SemesterGesamtbetrags für den festgelegten Förderzeitraum. Legt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich.

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Samples: www.hfoev.bremen.de