Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der in Pkt. 1 genannte Betrag von 95,040.977,- € wird auf die Jahre der LV-Periode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- € einbehalten (§ 12a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen spätestens bei den LV-Begleitgesprächen im Xxxxxx 2020 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 ausbezahlt. A2.2.6: Vorlage der Zwischenevaluierung und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung der Maßnahmen A2.2.7: Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK und Teilbetrag Infrastruktur/ strat. Entwicklung 31,441.995,- € 31,208.422,- € 32,390.560,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 UG - 470.000,- € Jahresrate 30,971.995,- € 31,208.422,- € 32,390.560,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 2020. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen des Jahres 2021 entsprechend den Bestimmungen des §2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der in Pkt. 1 genannte Betrag von 95,040.977,- 399.839.021,- € wird auf die Jahre der LV-Periode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 werden wer- den zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 1.970.000,- € einbehalten (§ 12a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen nachstehend angeführten Vorhaben spätestens bei den LV-LV- Begleitgesprächen im Xxxxxx 2020 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 ausbezahlt. A2.2.6: C1.3.4.6: Konsolidierung und allenfalls Ergänzung von Maßnahmen zur Berück- sichtigung der Sozialen Dimension des Studierens im Zuge der Entwicklung und Umsetzung einer entsprechenden Strategie (EP S. 79, GUEP Systemziel 8) Nachweis im Xxxxxx 2020: Vorlage der Zwischenevaluierung und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung Strategie (samt Implementierungsplan), allenfalls Bericht der Maßnahmen A2.2.7: Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung Ergebnis- se der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Arbeitsgruppe Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK For- schung und Teilbetrag Infrastruktur/ Infra- struktur/strat. Entwicklung 31,441.995,- 131.700.000,- 31,208.422,- 132.600.000,- 32,390.560,- 135.539.021,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a 12 a Abs. 4 UG - 470.000,- 1.970.000,- € Jahresrate 30,971.995,- 129.730.000,- 31,208.422,- 132.600.000,- 32,390.560,- 135.539.021,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden ver- gebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK Forschung werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung Größenord- nung von etwa 1,900.000,- 00.000.000- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend entspre- chend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt zu- letzt verfügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 2020. Dieselbe Vorgangsweise Vor- gangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 gelingen (siehe dazu Sonstige VereinbarungenVer- einbarungen“), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen Zuweisungen des Jahres 2021 entsprechend entspre- chend den Bestimmungen des §§ 2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der in Pkt. 1 genannte Betrag von 95,040.977,- 776.934.790,- € wird auf die Jahre der LV-LV- Periode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 3.760.000,- € einbehalten (§ 12a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen nachstehend angeführten Vorhaben spätestens bei den LV-Begleitgesprächen im Xxxxxx 2020 nachgewiesen nach- gewiesen wird, im Jahr 2021 ausbezahlt: A2.2.3 Scientific Literacy S. 13 Umsetzungsbericht, mit Bezug- nahme auf die soziale Dimension C1.3.4.1 Studieninformation, Studien- beratung und Unterstützung beim Studienbeginn unter Berücksichtigung der sozialen Dimension S. 52 Umsetzungsbericht, isb. A2.2.6: Vorlage zum Umsetzungsstand spezieller Mentoring-Programme für unter- repräsentierte Gruppen sowie der Zwischenevaluierung Berücksichtigung der sozialen Dimension im Rahmen der Stu- dieninformation und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung -beratung C1.3.4.5 Digitalisierung in der Maßnahmen A2.2.7: Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: Bericht über die Umsetzung Lehre S. 54 3 MINT-MOOCS, unter Berück- sichtigung des nicht-traditionellen Hochschulzugangs und Weiterentwicklung der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht von „First Academics“ Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK Forschung und Teilbetrag Infrastruktur/ strat. Entwicklung 31,441.995,- 241.000.000,- 31,208.422,- 252.300.000,- 32,390.560,- 283.634.790,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 12 a Abs.4 UG - 470.000,- 3.760.000,- € Jahresrate 30,971.995,- 237.240.000,- 31,208.422,- 252.300.000,- 32,390.560,- 283.634.790,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden ver- gebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK Forschung werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 53.378.000,- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 bildet in der Folge die Grundlage Grund- lage für die Akontozahlungen des Jahres 2020. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 gelingen (siehe dazu Sonstige VereinbarungenVerein- barungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen Zuweisungen des Jahres 2021 entsprechend den Bestimmungen des §§ 2 Abs. Abs 1 UniFinV in Abzug gebracht.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der Die in Pkt. 1 genannte Betrag genannten Teilbeträge für die Basisindikatoren 1 und 2 sowie für Infrastruktur und strategische Entwicklung in Höhe von 95,040.977,- insgesamt wird 683.070.000,- werden auf die Jahre der LV-Periode Leistungsvereinbarungsperiode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 2022 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 3.420.000,- einbehalten (§ 12a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen nachstehend angeführten Vorhaben spätestens bei den LV-Begleitgesprächen Leistungs- vereinbarungsbegleitgesprächen im Xxxxxx 2020 2023 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 2024 ausbezahlt: o Vorhaben C1.3.4 wird unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Dimension ausgeweitet (siehe S. 44): • Evaluierung und Ausbau des Tutoringprogramms • Ausbau der individuellen Beratungen • Studienverlaufsanalysen für Curricula werden unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Dimension mit den Verantwortlichen diskutiert. A2.2.6: • Lehrmaterialien für einen reflexiven Umgang mit sozialer Ungleichheit im Lehramt(sstudium) werden in der Lehre eingesetzt und der Praxis als OER zur Verfügung gestellt (siehe S. 11) o Vorlage der Zwischenevaluierung weiterentwickelten Strategie zur sozialen Dimension (genannt auf S. 11) und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung der Maßnahmen A2.2.7: Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: Bericht über die Umsetzung bereits erfolgte Umsetzungsschritte Aufteilung nach Jahren 2022 2023 2024 Teilbeträge für Basisindikatoren 1 und Weiterentwicklung der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK und Teilbetrag Infrastruktur/ strat. 2 sowie für Infrastruktur / strategische Entwicklung 31,441.995,- 31,208.422,- 000.000.000 32,390.560,- 000.000.000 228.828.450 abzgl. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 UG - 470.000,- 3.420.000 Jahresrate 30,971.995,- 31,208.422,- 000.000.000 32,390.560,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 000.000.000 erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 2020. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen des Jahres 2021 entsprechend den Bestimmungen des §2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht.228.828.450

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der Die in Pkt. 1 genannte Betrag genannten Teilbeträge für die Basisindikatoren 1 und 2, für Infrastruktur und strategische Entwicklung sowie die Bezugserhöhungsvorsorge in Höhe von 95,040.977,- insgesamt 1.413.201.289,- wird werden auf die Jahre der LV-Periode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteiltaufge- teilt. Von der Jahresrate 2019 2022 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 7.000.000,- € einbehalten (§ 12a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung Umset- zung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen nachstehend angeführten Vorhaben spätestens bei den Leistungsvereinbarungsbe- gleitgesprächen (LV-Begleitgesprächen BG) im Xxxxxx 2020 2023 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 2024 ausbezahlt: Der Nachweis der Umsetzung folgender Vorhaben soll im Vorfeld des 4. A2.2.6: Vorlage der Zwischenevaluierung und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung LV-Begleitgesprächs in Form einer schriftlichen Berichtlegung, die im Vorfeld abzustimmen ist, erfolgen. Vorhaben Bezeichnung Nachweis im Xxxxxx 2023 C1.3.4.6 Weiterführen der Maßnahmen A2.2.7: zu Social Dimension Mainstreaming – Analyse Sozialstruktur Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: C1.3.4.8 Weiterführen der Maßnahmen zu Social Dimension Mainstreaming – Mobilitätsförderung Bericht über die Umsetzung C1.3.4.10 Weiterführen der Maßnahmen zu Social Dimension Mainstreaming – Sozialtopf Jährliche Gewährleistung des mit der ÖH gemeinsam eingerichteten Sozialtopfs und Weiterentwicklung Bericht zur Mittel- verwendung C1.3.4.13 Weiterführen der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Basisleistungen LehreMaßnahmen zu Social Dimension Mainstreaming – Audit Hochschule und Familie Auditbericht und Umsetzen der Maßnahmen im Studierendenbe- reich C1.3.4.15 Weiterführen der Maßnahmen zu Social Dimension Mainstreaming – Soziale Dimension in der Akkreditie- rung Reakkreditierung des Humanmedi- zinstudiums Teilbeträge für Basisindikatoren 1 und 2, Forschung/ EEK für Infrastruktur/ strategische Entwicklung und Teilbetrag Infrastruktur/ strat. Entwicklung 31,441.995,- Bezugserhöhungsvorsorge 471.000.000,- 31,208.422,- 471.000.000,- 32,390.560,- 471.201.289,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 UG - 470.000,- 7.000.000,- € Jahresrate 30,971.995,- 464.000.000,- 31,208.422,- 471.000.000,- 32,390.560,- 471.201.289,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK Forschung werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 2022- 2024 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 54.578.000,- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 2022 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren verfüg- baren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 2022 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen Akontozahlun- gen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 2022 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen Akonto- zahlungen des Jahres 20202023. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet 2024 ange- wendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 2023 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen Zuweisungen des Jahres 2021 2024 entsprechend den Bestimmungen des §§ 2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht. 3. Sonstige Leistungen des Bundes

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der in Pkt. 1 genannte Betrag von 95,040.977,- 590.450.935,- € wird auf die Jahre der LV-Periode gemäß nachstehender nachste- hender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen Maß- nahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 2.900.000,- € einbehalten (§ 12a 12 a Abs. 4 UG). Der einbehaltene Betrag wird, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten Maßnahmen nachstehend angeführten Vorhaben spätestens bei den LV-Begleitgesprächen im Xxxxxx 2020 nachgewiesen nachge- wiesen wird, im Jahr 2021 ausbezahlt. A2.2.6: • A2.2.1 Soziale Dimension; Meilenstein 2020: Durchführung von TutorInnen-Schulungen, Nachweis der Umsetzung erfolgt durch Vorlage des Konzepts sowie Bericht über TutorInnenschulungen • A2.2.2 Soziale Ungleichheit im Lehramt(sstudium); Meilenstein 2020: Vorliegen von Unterrichts- materialien: Nachweis der Umsetzung erfolgt durch Vorlage der Zwischenevaluierung Unterrichtsmaterialien • C1.3.4.4 Studienverlaufsanalysen und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung Studienaktivität zu Prüfungsaktivität und Soziale Dimen- sion; Meilenstein 2020: Durchführung von Analysen, abhängig vom Zugang zu den USTAT-Daten: Nachweis der Maßnahmen A2.2.7: Umsetzung erfolgt durch Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: Bericht über die Umsetzung Analysen und Weiterentwicklung der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Umsetzungskonzept. Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK Forschung und Teilbetrag Infrastruktur/ Teil- betrag Infrastruktur/strat. Entwicklung 31,441.995,- 193.944.000,- 31,208.422,- 197.801.000,- 32,390.560,- 198.705.935,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a 12 a Abs. 4 UG - 470.000,- 2.900.000,- € Jahresrate 30,971.995,- 191.044.000,- 31,208.422,- 197.801.000,- 32,390.560,- 198.705.935,- € 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK Forschung werden nach dzt. Schätzung für die LV-Periode 2019-2021 insgesamt einen Betrag Be- trag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 23.817.000,- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend entspre- chend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 2020. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen des Jahres 2021 entsprechend den Bestimmungen des §2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der Die in Pkt. 1 genannte Betrag genannten Teilbeträge für die Basisindikatoren 1 und 2 sowie für Infra- struktur und strategische Entwicklung erhöht um die Bezugserhöhungsvorsorge in Höhe von 95,040.977,- insgesamt 568.370.100,- wird werden auf die Jahre der LV-Periode Leistungsvereinbarungsperiode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 2025 werden zur Sicherstellung Sicherstel- lung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen sozia- len Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 2.931.851,- € einbehalten (0,5 % des Global- budgets lt. § 12a Abs. 4 UG)) und zur effizienten Nutzung von Ressourcen vorerst 2.931.851,- € (0,5 % des Globalbudgets) einbehalten. Der einbehaltene Betrag wirdDie einbehaltenen Beträge werden, wenn die Umsetzung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten nachstehend angeführten Vorhaben/Maßnahmen spätestens bei den LV-Begleitgesprächen im Leistungsvereinbarungsbegleitgesprächen bis Xxxxxx 2020 2026 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 2027 ausbezahlt: - Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre A4.2.3 PLUS als inklusive Arbeitgeberin Steigerung des Anteils besetzter Pflichtstellen zur Erfül- lung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter gemäß BEinStG bis Ende 2026 um 7 Prozentpunkte ge- genüber dem Niveau von Ende 2023. A2.2.614 Nachweis: Vorlage der Zwischenevaluierung und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung der Maßnahmen A2.2.7: Bescheid (2026) über die Ausgleichstaxe für das Jahr 2025 sowie Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3: zusätzlichen erfolg- ten Anstellungen im Jahr 2026 C2.3.3-5 PLUSTRACK - Digitale Studierendenplattform PLUSTRACK - Learning Analytics Erstsemestrigen-Mentoringprogramm 50 Bericht über die Umsetzung aktuellen Entwicklungen der verschie- denen Vorhaben. Monito- ring der Wirkung sowie Xxx- luierung der Einzelprojekte. C2.3.6 Darstellung der Entwicklung der sozialen Durchmi- schung der Studierenden 51 Daten werden zur Verfü- gung gestellt. - Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Ressourcen A3.2.4 Datawarehouse 11 Lt. Meilensteinen B1.3.1 PLUS Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 24 Lt. Meilensteinen D2.3.3.3 Interne Revision 68 Lt. Meilensteinen Teilbeträge für Basisindikatoren 1 und Weiterentwicklung der Services A2.2.12: Fortschrittsbericht Basisleistungen Lehre, Forschung/ EEK und Teilbetrag 2 sowie für Infrastruktur/ strat. strategische Entwicklung 31,441.995,- 190.570.283,- 31,208.422,- 190.570.283,- 32,390.560,- 205.229.535,- € abzgl. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 UG - 470.000,- 2.931.851,- € abzgl. Einbehalt zur effizienten Nutzung von Ressourcen - 2.931.851,- € Jahresrate 30,971.995,- 184.706.582,- 31,208.422,- 190.570.283,- 32,390.560,- €205.229.535,- € In der vorstehenden Aufteilungstabelle ist ein Betrag von 7.500.000,- € noch nicht enthal- ten. Die Auslösung dieser Mittel des Globalbudgets für kooperative Vorhaben und Aktivi- täten im Bereich Life Sciences ist an die Bereitstellung von Landesmitteln in einem 50:50- Verhältnis gebunden. Die Mittel dienen ausschließlich zur Finanzierung der Maßnahmen des Life Sciences Mas- terplans, konkretisiert durch fundierte Arbeitsprogramme / Projekte mit messbaren Zie- len, Ergebnissen und intendierten Impacts, Outcomes sowie Skalierungseffekten und einer ebenso fundierten Aufwands- und Finanzierungsplanung im Sinne der Vorgaben im Mas- terplan. Die vorgelegten Programme und Projekte werden in einer Steuerungsgruppe durch Ver- treter:innen des Bundes und Landes sowie unter bedarfsbezogener Beiziehung von Ex- pert:innen bzw. eines Boards bewertet und ggf. bei positiver Bewertung zur Finanzierung freigegeben. Alljährlich ist ein Fortschrittsbericht vorzulegen, der dann bei positiver Ap- probation durch die Steuerungsgruppe die Finanzierung für das Folgejahr auslöst. Maß- nahmen und Projekte, die nicht einen entsprechenden Fortschritt vorweisen können, kön- nen jeweils zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden (d. h. die Finanzierung wird nicht für das Folgejahr freigegeben). 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile An- teile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK werden nach dzt. Schätzung für die LVLeis- tungsvereinbarungsperiode 2025-Periode 2019-2021 2027 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 25.629.900,- € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung Uni- versitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 2025 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren ver- fügbaren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 2025 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen Akon- tozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 2025 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 20202026. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 2027 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 2026 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel im Rahmen der Zuweisun- gen Zuweisungen des Jahres 2021 2027 entsprechend den Bestimmungen des §§ 2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Zahlungsmodalitäten. 2.1. Der Die in Pkt. 1 genannte Betrag genannten Teilbeträge für die Basisindikatoren 1 und 2 sowie für Infra- struktur und strategische Entwicklung erhöht um die Bezugserhöhungsvorsorge in Höhe von 95,040.977,- insgesamt 1.860.731.500,00 wird werden auf die Jahre der LV-Periode gemäß Leistungsvereinbarungsperiode ge- mäß nachstehender Tabelle aufgeteilt. Von der Jahresrate 2019 2025 werden zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden vorerst 470.000,- 9.200.000,00 einbehalten (bis zu 0,5 % des Globalbudgets lt. § 12a Abs. 4 UG)) und zur effizienten Nutzung von Ressourcen vorerst 9.200.000,00 € (bis zu 0,5 % des Globalbudgets) einbehalten. Der einbehaltene Betrag wirdDie einbehaltenen Beträge werden, wenn die Umsetzung Umset- zung der in den Punkten Akademie geht in die Schule (A2.2.6), Student Welcome Center (C1.3.4.3), Förderung von Studierenden aus Drittstaaten (A2.2.7) und Monitoring der Zulassungsprüfungen (A2.2.12) vereinbarten nachstehend angeführten Vorhaben/Maßnahmen spätestens bei den LV-Begleitgesprächen im Xxxxxx 2020 Leistungsver- einbarungsbegleitgesprächen bis Herbst 2026 nachgewiesen wird, im Jahr 2021 2027 ausbezahlt: - Maßnahmen zur sozialen Dimension in der Lehre sowie zur sozialen Durchmischung der Studierenden Nr. A2.2.6: Vorlage der Zwischenevaluierung und gegebenenfalls Plan zur Weiterentwicklung Bezeichnung des Vorhabens Seiten- zahl Nachweis im Herbst 2026 C2.3.1 Weiterführen der Maßnahmen A2.2.7: zu Social Dimension Mainstreaming – Inklusion in Studium und Lehre 44 Bericht über die bisherigen Aktivitäten C1.3.4.3Fort- führung, Weiterent- wicklung und Anpas- sung bestehender Maßnahmen sowie über die Umsetzung neuer Maßnahmen C2.3.2 Weiterführen der bestehenden Maßnahmen zum Social Dimension Mainstreaming: Wirkungsanalyse für die Er- arbeitung einer institutionellen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung 45 Bericht über die Da- tenanalyse, die Evalu- ierung der getroffenen Maßnahmen zur För- derung von heteroge- nitätssensiblen Outreach-Maßnahmen und das Konzept für die institutionelle Stra- tegie zur sozialen Di- mension. A2.2.1.2 Erfüllung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behin- derter: ESG- Inklusion: entsprechend der Zielsetzung (Ausschreibung von zusätzlichen 2 Stellen pro Jahr ex- plizit für Personen, die zum Kreis der begünstigt Behin- derten gehören) umsetzen 8 Bericht über Aktivitä- ten der Inklusionsstelle und Anstellung von zu- sätzlichen 2 Stellen pro Jahr explizit für Perso- nen, die zum Kreis der begünstigten Behin- derten gehören Bescheid über die Aus- gleichstaxe für das Jahr 2025 sowie Be- richt über die zusätzli- chen erfolgten Anstel- lungen im Jahr 2026. - Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Ressourcen Nr. Bezeichnung des Vorhabens Seiten- zahl B2.2.1 Kooperationen und Aktivitäten – Großforschungsinfra- struktur: Fortführung der Kooperation, Abstimmung und Umsetzung der Kooperationen und Beteiligungen an nationalen und europäischen Großforschungsinfra- strukturnetzwerken wie EuroBioImaging, BBMRI 26 ERIC/BBMRI.at, MedAustron, Vienna Scientific Cluster (VSC) , ELIXIR, EIRENE. B2.2.2 Synergistische Nutzung Großforschungsinfrastruktur: Verstärkte Zusammenarbeit mit der VBCF GmbH und über die Vienna Life Science Instruments Plattform zum Ausbau der abgestimmten Beschaffung und Stärkung der synergistischen Nutzung von Großforschungsinfra- strukturen. Weiterentwicklung der MedUni Wien Core Facilities und deren Betriebsmodelle. 26 B2.2.3 Standortkonzept Massenspektrometrie Wien: Regiona- les Konzept der MedUni Wien, Uni Wien, BOKU, Veteri- närmedizinischen Uni Wien, TU Wien unter maßgebli- cher Einbindung der VBCF GmbH, um die Anschaffung von (Spezial-) Massenspektrometriegeräten und deren synergistische Nutzung im Raum Wien zu optimieren (Effizienzmaßnahme). Koordination von Anträgen bei Infrastrukturvorhaben. 26 B2.2.4 BBMRI.at und BBMRI-ERIC: Aktive Teilnahme an der Eu- ropäischen Forschungsinfrastruktur BBMRI-ERIC durch Bereitstellen von Services A2.2.12der Biobank der MedUni Wien sowie durch Mitwirken an Task Forces und EU Projekten von BBMRI-ERIC. 27 B2.2.6 Digital Research Services: Fortschrittsbericht Basisleistungen LehreAuf Basis der vorhandenen leistungsfähigen Infrastruktur und bestehender Koope- rationen wird die Multi-Tier Strategie für das Manage- ment wissenschaftlicher Daten und die Nutzung von HPC-Ressourcen in den unterschiedlichen Forschungs- bereichen (Simulation, Forschung/ EEK AI, etc.) weiterentwickelt. Der Fokus liegt dabei einerseits auf der Etablierung einer Governance Struktur, dem Ausbau Beratungs- und Teilbetrag Infrastruktur/ stratSer- viceleistungen, der vertieften Beteiligung an nationalen Initiativen (VSC, Multi Site Computer Austria - MUSICA) sowie der Evaluation der Nutzung von hyperscaler Infrastrukturen als Trusted Research Environments (TRE). Entwicklung 31,441.995,- € 31,208.422,- € 32,390.560,- € abzglDer Austausch mit anderen Universitäten fördert eine breite Vernetzung und kann eine Basis für die Etablierung von‚ agreed upon‘ Standards sein. Einbehalt gem. § 12a Abs. 4 UG - 470.000,- € Jahresrate 30,971.995,- € 31,208.422,- € 32,390.560,- €27 2.2. Die in Pkt. 1 angeführten, anhand von Wettbewerbsindikatoren zu vergebenden Anteile An- teile der Teilbeträge für Lehre und Forschung/EEK werden nach dzt. Schätzung für die LVLeistungsvereinbarungsperiode 2025-Periode 2019-2021 2027 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1,900.000,- 62.268.500,00 € erreichen. Die tatsächlichen Beträge werden entsprechend der Universitätsfinanzierungsverordnung jährlich ermittelt und zugeteilt. Für das Jahr 2019 2025 erfolgen zunächst vorläufige Akontozahlungen auf Basis der zuletzt verfügbaren verfüg- baren Daten. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2019 2025 vorliegen, wird der endgültige Jahresbetrag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen Akontozah- lungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2019 2025 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 20202026. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2021 2027 angewendet werden. Sollte der Nachweis über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nicht bis spätestens 30. November 2020 2026 gelingen (siehe dazu Sonstige Vereinbarungen), werden die bis dahin nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b zu viel ausbezahlten Mittel Mit- tel im Rahmen der Zuweisun- gen Zuweisungen des Jahres 2021 2027 entsprechend den Bestimmungen des §§ 2 Abs. 1 UniFinV in Abzug gebracht. 3. Sonstige Leistungen des Bundes

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