Common use of Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist monatlich, innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren). Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl der Tage. Der Eintritts - und Austrittstag wird voll verrechnet. Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kann. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Entgeltes aus Mitteln der Sozialhilfe aus dem entsprechenden Bescheid.

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Samples: Heimvertrag Haus Rebengasse

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist monatlich, innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei Die Abrechnung der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren)Lieferungen an die Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt per Vorausrechnung. Die Abrechnung von Partyservice–Leistungen erfolgt monatsweise nach Anzahl erfolgter Lieferung. Die Abrechnung gegenüber den Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Werden aus verschiedenen Gründen Leistungen nicht per Vorkasse oder Sofortzahlung beglichen, behalten wir uns ggf. das Recht vor, vor Auftragsannahme eine Bonitätsauskunft einzuholen. Die Rechnungen sind sieben Tage nach Erhalt zahlbar. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der TageKunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung telefonisch in Verbindung. Der Eintritts - und Austrittstag wird voll verrechnetSollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt. Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen Sofern der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages länger als 14 Tage in Verzug sein sollte, werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnetwir eine Mahnung versenden. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin Bei fortdauerndem bzw. teilweisem Zahlungsverzug erfolgt eine weitere Mahnung und weitere Bestellungen werden storniert. Für den entstandenen Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr erhoben. Sollten Sie innerhalb der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagengesetzten Nachfristen nicht zahlen, Zuschlägesteht es uns frei, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldesdie Angelegenheit unseren Rechtsanwälten oder der Creditrefom zur Bearbeitung zu übergeben. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3Wir behalten uns vor, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts unvollständigen Zahlungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind und auch dann nur gegen Vorauszahlung. Es besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Kosten die für Rückbuchungen, die durch die Bekanntgabe falscher Kontodaten oder mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung Kunde eventuelle Personenstands- oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kann. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Entgeltes aus Mitteln der Sozialhilfe aus dem entsprechenden BescheidAnschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt.

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Samples: www.altmark-catering.de

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist Die EW Höfe AG kann nach eigenem Ermessen monatlich, dreimonatlich oder in anderer Perio- dizität Rechnung stellen. Sie ist berechtigt, Akontozahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Die EW Höfe AG hat das Recht, Vorinkassozähler einzubauen. Solche Zähler können von ihr so eingestellt werden, dass die Installationskosten und ein angemessener Teil der geleisteten Zahlung zur Tilgung bestehender Forderungen aus Energielieferung übrig bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kosten für den Ein- und Ausbau dieser Zähler sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die ihm zugestellten Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Falls er mit den ihm in Rechnung gestellten Beträgen nicht einverstanden ist, hat er innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Bezahlung sämtlicher Rechnungen der EW Höfe AG ist innerhalb von fünf 30 Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren)ab Rech- nungsdatum fällig. Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl EW Höfe AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage zu verkürzen. Die Beanstandung einer durch die EW Höfe AG vorgenommenen Messung (namentlich bei Energie- oder Gaslieferung) berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung der Tage. Der Eintritts - Rechnungs- beträge und Austrittstag wird voll verrechnetdie Leistung von Akontozahlungen zu verweigern. Im Entgelt Fall einer nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob fristgerecht erfolgenden Zahlung gerät ein Kunde am auf die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung Fälligkeit fol- genden nächsten Werktag ohne Weiteres in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisenVerzug. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren ist die EW Höfe AG berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR und die Zahlung von zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und Ausschaltungen usw.) zu verlangen. Für Mahnungen nach der 2. Zahlungserinnerung wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Mahnung in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kannRechnung gestellt. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme Verrechnung von Forderungen des Entgeltes Kunden an die EW Höfe AG mit Forderungen der EW Höfe AG aus Mitteln der Sozialhilfe aus dem entsprechenden BescheidLeistungen an den Kunden ist ausgeschlossen.

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Samples: www.ewh.ch

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt Der Auftraggeber ist monatlichverpflichtet die Zahlung der Rechnung in Form der ihm auf der Rechnung mitgeteilten Zahlungsoption durchführen. On Point Mediadesign behält sich das Recht vor, innerhalb die Rechnung in elektronischer Form zu versenden. Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt im Eigentum von fünf Tagen nach VorschreibungOn Point Mediadesign GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG On Point Mediadesign haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, auf das Konto bei die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000Verletzung des Lebens, des HeimträgersKörpers oder der Gesundheit, zu überweisenfür welche On Point Mediadesign auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. □ Die Bewohnerin bzwAnsprüche des Auftraggebers gegen On Point Mediadesign aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. der Bewohner ermächtigt den HeimträgerDer Auftraggeber ist verpflichtet, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen Werk unverzüglich nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren)Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Die Abrechnung Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt monatsweise durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet On Point Mediadesign nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die On Point Mediadesign an Dritte vergibt. On Point Mediadesign übernimmt die Klärung von Rechten Dritter (z.B. nach Anzahl dem Design- Marken-, Patent- oder Urheberrecht, etc.) nur, wenn dem Auftraggeber hierzu eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Sofern On Point Mediadesign Bilder oder Ähnliches für den Auftraggeber einkauft, erhält der Tage. Der Eintritts - Auftraggeber einen Link zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen und Austrittstag wird voll verrechnet. Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehördehat selbst zu prüfen, ob die Unterkunfts- gekaufte Lizenz nach Art und Verpflegungskosten Umfang für die geplante Verwendung der Inhalte ausreicht. Ansonsten ist es die Aufgabe des Auftraggebers, alle Vorkehrungen zu ergreifen, welche für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der seitens On Point Mediadesign erstellten Inhalte erforderlich sind. On Point Mediadesign leistet keinerlei Rechtsberatung hierzu. Sofern On Point Mediadesign Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im Heim eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt On Point Mediadesign hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus Mitteln fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten PflegegeldesFremdfirma an den Auftraggeber ab. Der pflegebedürftigen Person gebührt Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme On Point Mediadesign, zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. On Point Mediadesign haftet nicht für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, das die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. On Point Mediadesign ist derzeit monatlich EUR 44,30nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese Akontozahlung sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. On Point Mediadesign haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. On Point Mediadesign ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug lediglich verpflichtet, auf das Konto des Heimträgers rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese On Point Mediadesign bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung Durchführung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kann. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Entgeltes aus Mitteln der Sozialhilfe aus dem entsprechenden BescheidAuftrags bekannt werden.

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Samples: cdn.website-editor.net

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist monatlichDie Entschädigung für die Dienstleistung CKW EmoBill wird von CKW einmal jährlich in Rechnung gestellt. Es handelt sich um eine Forderung von CKW gegenüber der Hauseigentümerschaft, innerhalb sie wird aber von fünf Tagen nach Vorschreibung, auf das Konto bei CKW im Auftrag der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren)Hauseigentümerschaft direkt dem Rech- nungsempfänger in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatsweise Zahlung hat netto spätestens am 30. Tag nach Anzahl Rechnungseingang zu erfolgen. Bei Nichtbezahlung innert Frist gerät der Tage. Der Eintritts - Rechnungsempfänger ohne Mahnung in Verzug und Austrittstag wird voll verrechnet. Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat CKW ist berechtigt, im Nachhinein verrechnet. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung Auftrag der SozialhilfebehördeHauseigentümer- schaft den Strombezug des Rechnungsempfängers einzustellen, ob indem die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen RFID-Karten, welche auf den Rechnungsempfänger registriert sind, hat deaktiviert wer- den. CKW verrechnet zusätzlich den gesetzlichen Ver- zugszins von 5% pro Jahr. Für die Bewohnerin bzw. Bezahlung der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension Forderungen der Hauseigen- tümerschaft gegenüber dem Ladestationsbenutzer gelten primär die zwischen der Hauseigentümerschaft und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das ist derzeit monatlich EUR 44,30. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kannLadestationsbenutzer vereinbarten Zahlungs- konditionen. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme Hauseigentümerschaft hat CKW den zwischen ihr und dem Rechnungsempfänger verein- barten Preis für den bezogenen Ladestrom auf dem dafür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Die Haus- eigentümerschaft kann CKW einmal jährlich eine An- passung dieses Preises mitteilen, wobei die Anpassung jeweils auf Anfang des Entgeltes aus Mitteln nächsten Kalenderjahres erfolgt. Ist zwischen Hauseigentümerschaft und Ladestations- benutzer nichts anderes vereinbart, hat der Sozialhilfe aus Ladestati- onsbenutzer, von CKW in Rechnung gestellte Forde- rungen der Hauseigentümerschaft netto spätestens am 30. Tag nach Rechnungseingang zu begleichen. CKW überweist der Hauseigentümerschaft das Entgelt für den vom Ladestationsbenutzer an der Ladestation bezogenen Strom zu den zwischen der Hauseigentü- merschaft und dem entsprechenden BescheidRechnungsempfänger festgeleg- ten Konditionen an die von der Hauseigentümerschaft angegebene Bankverbindung. Für die Forderungen der Hauseigentümerschaft gilt primär der zwischen ihr und dem Ladestationsbenut- zer vereinbarte Verzugszins. Ist nichts anderes verein- bart, verrechnet CKW ebenfalls den gesetzlichen Ver- zugszins von 5% pro Jahr.

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Samples: www.ckw.ch

Zahlungsmodalitäten. □ Das Entgelt ist monatlich, Der Provider wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von fünf Tagen sieben Werktagen zur Zahlung fällig. Soweit eine Zeitabrechnung erfolgt, erfolgt die Abrechnung minutengenau Soweit eine Volumenabrechnung erfolgt, erfolgt diese je Megabyte Soweit eine Abrechnung Flat Variante erfolgt, erfolgt diese als Pauschale § 7 Gewährleistung und Haftung Für Mängel seiner Leistungen gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Provider nach Vorschreibung, auf das Konto bei Maßgabe der Raiffeisenbank Rankweil IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000, des Heimträgers, zu überweisen. □ Die Bewohnerin bzw. der Bewohner ermächtigt den Heimträger, das vorgeschriebene Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Vorschreibung von seinem Konto IBAN bei folgender Bank einzuziehen (Einzugsverfahren). Die Abrechnung erfolgt monatsweise nach Anzahl der Tagegesetzlichen Bestimmungen. Der Eintritts - Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und Austrittstag wird voll verrechnetbei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Entgelt nicht enthaltene Dienstleistungen werden jeweils für einen Monat übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Providers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Nachhinein verrechnetFalle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Providers. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Sozialhilfebehörde, ob Der Provider übernimmt keine Haftung für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus Mitteln deren Nutzung resultieren. Kostenlosen telefonischer Support übernimmt der Sozialhilfe zu übernehmen sind, hat Provider ausschließlich für die Bewohnerin bzw. der Bewohner monatlich eine Akontozahlung in Höhe von 80% ihrer/seiner Pension und Renten (inklusive Zulagen, Zuschläge, jedoch ohne Sonderzahlung) und ihres/seines gesamten Pflegegeldes. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe Leistungsbeschreibung genannten Dienste und Produkt. Eine Berechnung erfolgt, wenn der Fehler nicht durch den Provider zu verantworten ist. § 8 Laufzeit, Kündigung Der Provider-Vertrag wird auf 12 Monate geschlossen und kann von 10 Prozent der Pflegestufe 3beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, das ist derzeit monatlich EUR 44,30und zwar mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf. Diese Akontozahlung ist bei einer Neuaufnahme ins Haus Klosterreben VOR dem Einzug auf das Konto Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, verlängert sich die Dauer des Heimträgers bei der Raiffeisenbank Rankweil, Konto Nr. 88468, BLZ 37 461 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von sieben Euro und bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Der Bewohnerin bzw. dem Bewohner verbleibt nach Entrichtung des Entgelts bzw. der Übernahme des Entgelts durch Xxxxxx der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ein Betrag, über den sie bzw. er selbständig verfügen kannVertrages um jeweils weitere 12 Monate. Die Höhe diese Betrages ergibt sich bei Übernahme des Entgeltes Vertragsdauer von Internetleitungen sind mind. 12 Monate und maximal 36 Monate. Anders lautende Vertragslaufzeiten werden im Antrag schriftlich vereinbart. Ein Kündigungsrecht aus Mitteln wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Sozialhilfe aus dem entsprechenden Bescheid.Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß §§ 4 und 5 dieses Vertrages nicht nachkommt. § 9

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Samples: www.pauly.de