Zeitwert. Der Versicherer ersetzt a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad; b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles; c) bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand; d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen not- wendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungs- falles;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis Wie- derbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen Zustand neuwertigen Zu- stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad Abnut- zungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung Entschädigungs- berechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar unmittel- bar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten be- schädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten Reparatur- kosten unmittelbar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles Versicherungs- falles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch je- doch der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVer- sicherungsfalles;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen abhanden gekommenen sons- tigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen Zustand neuwertigen Zu- stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad Abnut- zungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung Entschädigungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung Wertminde- rung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten beschädig- ten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar unmittel- bar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen WertminderungWertminde- rung, höchstens jedoch der den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt Ein- tritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher glei- cher Art und Güte im neuwerti- gen neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines ei- nes Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versiche- rungsfalles Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung Entschädigungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
a) bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung insbesondere insbe- sondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt Ein- tritt des Versiche- rungsfalles Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur Repara- tur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles;
c) bei zerstörten oder abhandengekommenen abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwerti- gen neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertrags- schlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend entspre- chend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad Abnut- zungsgrad bestimmten Zustand;
d) Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung gemäß a) bis c) angerechnet.
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