Ziele, Geltungsbereich Musterklauseln
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung § 2 Geltungsbereich
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung
(1) Ziel der Vereinbarung ist u. a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Asthma bronchiale und COPD in der Region der KVH. Über diese Behandlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 10 dieses Vertrages geregelten Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Ver- sicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller Leistungserbringer und den teilnehmenden Krankenkassen gewährleistet werden, um die Versorgung der Patienten zu optimieren. Die an dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmen- den Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe.
(2) Die Ziele und Anforderungen an die Disease-Management-Programme so- wie die medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverord- nung in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden RSAV genannt) und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend der Anlage 5a und der Anlage 5b streben die Vertragspartner folgende Ziele an:
1. Vermeidung/Reduktion von: ▪ akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z. B. Sym- ptome, Asthma bronchiale-Anfälle, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), ▪ krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychi- schen und geistigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, ▪ krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und so- zialen Aktivitäten im Alltag, ▪ einer Progredienz der Krankheit, ▪ unerwünschten Wirkungen der Therapie, ▪ bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungen- funktion und Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität, ▪ Reduktion der Asthma bronchiale- bzw. COPD-bedingten Letalität.
(1) Diese Vereinbarung gilt für ▪ Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in der Re- gion der KVH, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme er- klärt haben, ▪ die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben.
(2) Es gelten des Weiteren folgende Regelungen für die jeweilige Kassenart:
1. Im AOK-System gilt der Vertrag auch für die Behandlung von Versi- cherten von Krankenkassen außerhalb von Hamburg. Die anderen AOKn haben die AOK Rheinland / Hamburg mit der Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten beauftragt und die außerbu...
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziel der Vereinbarung
(1) Ziel der Vereinbarung ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2. Die an dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmenden koordinierenden Ärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die koordinierenden Ärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am DMP Diabetes mellitus Typ 2 in der Region der KV Hessen hin.
(2) Die Ziele und Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie die medizini- schen Grundlagen sind in der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend Anlage 1 Nummer 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner die- ser Vereinbarung folgende Ziele an: − Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie, Abge- schlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Ver- meidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidi- vierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselent- gleisungen, − Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige mak- roangiopathische Morbidität und Mortalität, − Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwen- digkeit einer Nierenersatztherapie, − Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteo- arthropathischen Läsionen und von Amputationen.
(3) Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten individuelle Therapieziele anzustreben.
(1) Diese Vereinbarung gilt für
1. die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte und Ein- richtungen in der Region der KV Hessen, die nach Maßgabe des Abschnitts II ih- re Teilnahme erklärt haben, die entsprechenden Voraussetzungen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - erfüllen und eine Genehmigung erhalten haben.
2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen in Hessen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben.
3. die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, die sich nach Maßga- be des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die W...
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit Asthma. Die an diesem Vertrag nach § 3 teil- nehmenden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am DMP Asthma in der Region der KVS hin.
(2) Die Ziele und Anforderungen an das DMP Asthma sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Vertragspartner streben mit diesem Vertrag folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: • Vermeidung/Reduktion - von akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asthma- Anfälle/Exazerbationen), - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitäten im Alltag, - einer Progredienz der Krankheit, - von unerwünschten Wirkungen der Therapie - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geisti- gen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität • Reduktion der Asthma-bedingten Letalität • adäquate Behandlung der Komorbiditäten • das Erlernen von Selbstmanagementmaßnahmen
(3) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entschei- dungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Pa- tienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Be- findlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemein- same Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Mög- lichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (z. B. Selbsthilfe) wird hingewiesen.
(4) Dar...
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung § 2 Geltungsbereich § 3 Grundstruktur der diabetologischen Versorgung
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziele dieses Vertrages sind:
1. Sicherung und Verbesserung der Qualität der Langzeit- versorgung der Patienten mit KHK (mit oder ohne gleich- zeitiger chronischer Herzinsuffizienz) durch einen struk- turierten kontinuierlichen Behandlungsverlauf,
2. Verbesserung der Symptomatik und Lebensqualität der betroffenen Patienten insbesondere durch individuelle systematische Betreuung, Information und Schulung sowie
3. den Patienten durch Information und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungs- optionen anzuregen, die nach dem Stand der wissen- schaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krank- heitsverlauf günstig zu beeinflussen und die unter Ab- satz 2 genannten Ziele zu erreichen.
(2) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungspro- gramm sowie die medizinischen Grundlagen sind in der DMP-A-RL sowie der RSAV festgelegt. Entsprechend Anlage 5 Ziffer 1.3 der DMP-A-RL bzw. Anlage 5a Ziffer 1.3 der RSAV (Fassung bis 31.12.2011) streben die Vertragspartner fol- gende Ziele an:
1. Reduktion der Sterblichkeit,
2. Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbeson- dere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwick- lung einer Herzinsuffizienz bzw. Vermeidung/Verlang- samung einer Progression der bestehenden kardialen Funktionsstörung,
3. Steigerung der Lebensqualität durch Vermeidung von Angina Pectoris-Beschwerden sowie Hospitalisationen, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Steigerung/Erhaltung der Belastungsfähigkeit.
Ziele, Geltungsbereich. 1
(1) Ziele dieses Vertrages sind: • durch einen strukturierten kontinuierlichen Behandlungsverlauf die Qualität der Langzeitversorgung der Patienten mit KHK zu sichern und zu verbessern, • Verbesserung der Krankheitsbewältigung und Lebensqualität der betroffenen Patienten insbesondere durch individuelle systematische Betreuung, das Fest- legen individueller Therapieziele, Information und Schulung, • darüber hinaus, durch Information die Motivation des Patienten zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die unter Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen.
(2) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm sowie die medizi- nischen Grundlagen sind in der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 5 Ziffer 1.3 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: • Reduktion der Sterblichkeit, • Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz, • Steigerung der Lebensqualität durch Vermeidung von Angina-pectoris- Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Erhaltung der Belastungsfähigkeit.
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung
(1) Ziel der Vereinbarung ist unter Beachtung der nach § 10a geregelten Versorgungsinhalte durch einen strukturierten kontinuierlichen Behandlungsverlauf die Qualität der Langzeitversorgung der Patienten mit KHK zu sichern und zu verbessern. Die an dieser Vereinbarung teilnehmen- den koordinierenden Ärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben nach dieser Vereinbarung und strukturieren die Behandlungsabläufe in Zusammenarbeit mit fachärztlich qualifizierten Ärzten. Ärzte und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicher- ten am DMP KHK in Westfalen-Lippe hin.
(2) Die Ziele und Anforderungen an das DMP KHK sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie der DMP-A-RL festgelegt. Dabei werden für die am Programm teilnehmenden Versicherten folgende Therapieziele gemäß Anlage 5 Nummer 1.3 der DMP-A-RL angestrebt: • Reduktion der Sterblichkeit, • Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz, • Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina-Pectoris-Be- schwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Erhaltung der Belas- tungsfähigkeit.
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel dieses Vertrages ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des DMP KHK und die Einbindung von Krankenhäusern im Bundesland Niedersachsen unter Beachtung der nach § 9 dieses Vertrages geregelten Versorgungsinhalte in eine sektorenübergreifende, indikationsgesteuerte und systematische Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit KHK im Rahmen eines DMP insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen. Einer- seits hat der Hausarzt als DMP-Arzt eine zentrale Rolle, andererseits übernehmen die teilneh- menden Krankenhäuser eine zentrale Funktion insbesondere im Bereich der operativen und konservativen Therapie.
(2) Die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch KHK beeinträchtigten Lebensqualität der Patienten sollen durch dieses DMP erreicht werden. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedli- che, individuelle Therapieziele angestrebt.
(3) Die Ziele und Anforderungen an das DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und in der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend der An- lage 5 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: − Reduktion der Sterblichkeit, − Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz − Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina-pectoris-Be- schwerden sowie Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Erhaltung der Belastungsfähigkeit.
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziel des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2. Die an diesem Vertrag teilnehmenden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Der Hausarzt spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und die Krankenkasse wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 im Bereich der KVSA hin.
(2) Die Ziele und Anforderungen an das Disease-Management-Programm Diabetes-mellitus-Typ-2 sowie die medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverordnung (im Folgenden RSAV genannt) vom 27.06.2002 festgelegt. Entsprechend Anlage 1.3.1 der RSAV streben die Vertragspartner dieser Vereinbarung folgende Ziele an:
1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen,
2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen,
3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation),
4. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen. Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch den Diabetes mellitus Typ 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten individuelle Therapieziele angestrebt.